Die Kursgewinne von Digitalwährungen locken immer mehr Anleger an, gleichzeitig wächst jedoch das Misstrauen gegenüber Bitcoin und Co. Das berichtet die "Frankfurter Allgemeine Zeitung" (FAZ). Der Zeitung zufolge vergleicht selbst Matthias Kröner, Chef der Fidor-Bank, ein Investment in Kryptowährungen mit Pferdewetten. "Da die werttreibenden Ereignisse in der Regel nicht vorhersehbar sind und auch keinen modellhaften Charakter haben, entspricht all das gegenwärtig mehr einer Wette als einer fundamental begründeten Entwicklung", sagte Kröner der FAZ. Mit einem Investment in Bitcoins könnten Anleger also viel Geld machen, aber auch viel Geld verlieren. 

Dass ausgerechnet Kröner Investments in Digitalwährungen für wenig verlässlich hält, ist pikant: Denn die Fidor-Bank bietet seit drei Jahren den Bitcoin-Handel an und wickelt Transaktinen für die Internetplattform Bitcoin.de ab. Er selbst besitze keine Bitcoins, weil er keine Zeit habe, die Kursentwicklung eng zu verfolgen, sagte Kröner der FAZ. Einen Widerspruch darin, dass seine Bank trotzdem Bitcoin-Geschäfte anbietet, sieht er nicht: Aufgabe der Fidor-Bank sei es, zusammen mit ihren Partnern, zu denen auch Bitcoin.de gehört, einen reibungslosen Handel zu ermöglichen. "Ein guter Barkeeper ist ja auch nicht zwangsweise sein bester Gast", scherzt Kröner.

Steuerliche Sonderbehandlung
Der Bitcoin-Boom hat dafür gesorgt, dass es inzwischen erstaunlich klare Regeln für Digitalwährungen gibt. "Wenn mit dem Verkauf von Bitcoin Gewinn gemacht wird, ist der Staat natürlich nicht weit, um davon zu profitieren", schreibt die FAZ. Die deutsche Finanzaufsicht Bafin hat – ebenso wie die österreichsche FMA – Digitalwährungen auf Blockchain-Basis als Rechnungseinheiten eingestuft. Damit werden sie steuerrechtlich ähnlich wie Devisen behandelt.

Halten Anleger eine Digitalwährung länger als ein Jahr, bleiben erzielte Veräußerungsgewinne somit komplett steuerfrei – anders als beispielsweise Fondsanteile oder Aktien, bei denen Erträge in Deutschland unabhängig von der Haltedauer mit der 25-prozentigen Abgeltungsteuer veranlagt werden. Eine Ausnahme stellen Zinsgewinne dar, die über Umwege auch mit Bitcoins erzielt werden können. Bestimmte Plattformen wie das Berliner Start-up Bitbond bieten Anlegern mittlerweile an, Bitcoins im Eigenbesitz gegen Zinsen zu verleihen. In diesem Fall müssten die Gewinne allerdings versteuert werden.

Die Steuerpflicht gilt auch, wenn Bitcoins kürzer als ein Jahr gehalten werden. Der Gewinn der Veräußerung muss dann mit dem persönlichen Steuersatz – also dem Durchschnittssteuersatz des gesamten Einkommens – verrechnet werden. Private Veräußerungsgeschäfte bleiben in Deutschland nur bis zu einer persönlichen Freigrenze von 600 Euro im Jahr steuerfrei. (fp)