"Wir befinden uns im Jahre 2018 nach Christus. Ganz Europa wird von Mifid II regiert... Ganz Europa? Nein! Für ein von unbeugsamen Vermittlern bevölkertes Dorf gelten weiterhin andere Regeln." So könnten die ersten Zeilen des Comics "Asterix & Obelix – Im Land der Anlageberatung" lauten. Allerdings, und hier unterscheidet sich diese Geschichte von den Abenteuern des Asterix, leisten die Finanzanlagenvermittler keinen Widerstand. Nein, ihre Regierung hat sich schlicht nicht rechtzeitig um sie gekümmert.

Inzwischen ist es dreieinhalb Jahre her, dass Europas Staats- und Regierungschefs die neue Finanzmarktrichtlinie beschlossen haben. Seither ist zumindest in Grundzügen klar, welche Regeln künftig in der Anlageberatung gelten werden. Dennoch hat es die Bundesregierung nicht geschafft, rechtzeitig die Finanzanlagenvermittlungsverordnung (FinVermV) zu novellieren, die Basis für die Arbeit der gut 37.600 Berater mit Erlaubnis gemäß Paragraf 34f Gewerbeordnung ist.

Ein kräftiger Schluck Zaubertrank ist nötig
Die Vermittler werden also einerseits weiterhin Beratungsprotokolle schreiben müssen, die dann eigentlich durch Geeignetheitserklärungen ersetzt sein sollten. Andererseits benötigen die Fondsplattformen, über die sie ihr Geschäft einreichen, Mifid-II-konforme Unterlagen. Darum werden die Berater wohl auch den neuen Zielmarktabgleich vornehmen müssen. Da wird sich mancher Vermittler einen kräftigen Schluck Zaubertrank wünschen, um das alles stemmen zu können. (Lesen Sie hierzu auch das Interview mit Georg Kornmayer, Chef des Maklerpools Fondsnet.)

Dass die novellierte Verordnung nicht rechtzeitig in Kraft treten wird, ist übrigens kein kleines Versäumnis der Beamten im Wirtschaftsministerium, sondern ein Verstoß gegen EU-Recht. Brüssel sieht es ohnehin nicht gern, dass die freien Vermittler nicht der Bafin-Aufsicht unterstehen. Erlaubt ist das nur, wenn für sie vergleichbare Regeln gelten wie für beaufsichtigte Institute. Genau das wird Anfang 2018 aber nicht mehr der Fall sein, zumindest für eine Übergangszeit. Protestieren wird die EU-Kommission dennoch nicht. Mit Merkelix und ihren Mitstreitern legen sie sich wegen dieses Themas wohl lieber nicht an.

Bleibt zu hoffen, dass bis zum FONDS professionell KONGRESS Ende Januar zumindest ein Entwurf der neuen Verordnung vorliegt, über den wir in Mannheim diskutieren können. Mifid II lässt sich nämlich nicht einfach mit einem Knebel mundtot machen, so wie Troubadix am Ende eines Asterix-Comics.


An welche Regeln sich Finanzvermittler ab dem kommenden Jahr halten sollten, lesen Sie in unserer aktuellen Heftausgabe 4/2017 ab Seite 350. Angemeldete FONDS professionell KLUB-Mitglieder können den Beitrag auch hier im E-Magazin abrufen.