"Besser mit der warmen, als mit der kalten Hand": Wer kann, für den lohnt es sich, im Leben zu geben, statt nach dem Tod zu vererben. Schenkungen unterliegen in Deutschland einem großzügigen Steuerfreibetrag. Doch bei solchen Summen fällt es vielen schwer, die Kontrolle abzugeben. "Übertragen Großeltern sechsstelliges Vermögen an die Enkel, wünschen sie sich, dass es eine sinnvolle Verwendung findet. Zuweilen aber unterscheiden sich die Ansichten, was sinnvoll ist, zwischen den Generationen", sagt Stefan Brähler, Geschäftsführer des auf Versicherungslösungen zur Vermögensübertragung spezialisierten Beratungsunternehmens Confidema.

Doch es gibt eine Möglichkeit, Vermögen zu verschenken, ohne das Mitspracherecht vollständig zu verlieren: Eine Investmentpolice nach dem sogenannten "99-1"-Modell. "Dabei handelt es sich um eine einfache und elegante Lösung, bei der Beschenkte beispielsweise nur 99 Prozent des Vermögens erhalten und der Schenker wegen seines Ein-Prozent-Anteils Mitspracherecht bei Auszahlungen behält", erklärt Brähler. Die Quote muss nicht 99 zu eins betragen, sondern kann frei gewählt werden. Außerdem können Großeltern ihr Mitspracherecht nach ihrem Tod automatisch auf beispielsweise die Mutter der Enkel übertragen lassen.

Steuervorteile bleiben bestehen 
"Die Auszahlung von Zinsen, Dividenden und Kursgewinnen, die in der gesamten Laufzeit angefallen sind, bleiben steuerfrei, wenn die Police erst in späteren Jahren mit dem Tod der Mutter fällig wird", sagt Brähler. Wird das Vermögen zu einem früheren Zeitpunkt benötigt, ist jederzeit eine Auszahlung möglich. "Das Modell kombiniert drei den Schenkern wichtige Punkte: Vermögensschutz vor dem schnellen Geldausgeben, eine konkrete Nachfolgeplanung und darüber hinaus erhebliche steuerliche Vorteile", sagt Brähler. (fp)