Das Lager der Anbieter, die eine Online-Vermögensverwaltung oder "Robo-Beratung" anbieten, wird immer größer. Aktuell tummeln sich rund 20 Anbieter, weitere stehen in den Startlöchern, wie eine Zählung von FONDS professionell ONLINE ergab. Diese Entwicklung hat auch die Finanzaufsicht Bafin auf den Plan gerufen.

In der August-Ausgabe ihres Journals weist die Behörde explizit darauf hin, dass der Service der Robos aus rechtlicher Sicht in der Regel den Tatbestand der Anlageberatung erfüllt, für die sie eine Erlaubnis nach Bank- oder Gewerberecht benöigen. Liegt keine Erlaubnis vor oder werden die damit verbundenen Folgepflichten des Wertpapierhandelsgesetzes (WpHG) beziehungsweise der Gewerbeordnung (GewO) nicht erfüllt, muss der Anbieter mit erheblichen Problemen rechnen.

Der Grund für die Warnung ist, dass die Aufseher fürchten, einige Anbieter könnten um eines schnellen Startes willen versuchen, für ihren Robo die rechtlichen Vorgaben für eine Anlageberatung zu umgehen. Das möchte die Bafin verhindern – und gibt den Gesellschaften  eine kostenlose Nachhilfe bei der juristischen Definition von Anlageberatung mit auf den Weg.

In dem Artikel erklären die hauseigenen Juristen etwa, was ein Robo alles von Kunden erfragen muss, was der Unterschied zwischen einer automatischen Standrad-Empfehlung und einer persönlichen Empfehlung ist, und was diese alles beinhalten muss. Hier geht es zu dem Bafin-Artikel. (jb)