Wer gerne mit Menschen kommuniziert, unternehmerisch tätig sein möchte und sich auch noch für Finanzen und Versicherungen interessiert, der ist als Fonds- und Versicherungsvermittler gut aufgehoben. Lästig ist aber die Bürokratie, vor allem, wenn man ein eigenes Unternehmen gründet. Zum Glück hatte der Gesetzgeber nun ein Stück weit ein Einsehen: Wer von August an eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) oder haftungsbeschränkte Unternehmergesellschaft (UG) gründen möchte, der kann das ohne den bisher erforderlichen Gang zum Notar machen, wie die "Frankfurter Allgemeine Zeitung" schreibt.

Die Onlinegründung von Kapitalgesellschaften von zu Hause wird der Zeitung zufolge durch die europäische Digitalisierungsrichtlinie ermöglicht, welche die EU-Mitgliedstaaten vom 1. August 2022 an umsetzen mussten. Der Deutsche Bundestag hatte das entsprechende Umsetzungsgesetz (DiRUG) sowie eigene nationale Ergänzungsvorschriften noch vor der parlamentarischen Sommerpause im Juni verabschiedet. Für die Beurkundung sind Notare zwar auch weiterhin erforderlich. Doch statt einer Terminabstimmung und eines Präsenztreffens wird mittels gesicherter Videokommunikation gearbeitet. Diese wiederum stellt die Bundesnotarkammer zur Verfügung.

Voraussetzung: Aktueller Personalausweis mit eID-Funktion
Um am notariellen Onlineverfahren teilnehmen zu können, muss ein Unternehmensgründer einen aktuellen Personalausweis mit eID-Funktion haben, schreibt die "FAZ" weiter. Diese Daten gleiche der Notar im Rahmen der Videokonferenz mit der Person des Gründers ab, um Fällen von Identitätsdiebstahl oder -betrug vorzubeugen. Die Beurkundung endet mit der Unterzeichnung durch eine qualifizierte elektronische Signatur. Auch die Änderung von Gesellschafterbeschlüssen sowie die Erhöhung und Herabsetzung des Stammkapitals können künftig online vorgenommen werden. Sollen innerhalb einer GmbH Anteile oder Grundstücke übertragen werden, gilt aber weiterhin Anwesenheitspflicht beim Notar. (jb)