Nur noch wenige Monate, dann tritt das Investmentsteuerreformgesetz in Kraft. Damit die neuen Regeln ab dem 1. Januar 2018 für Privatanleger keine Einschnitte bedeuten, nehmen die Deka und Union Investment bei zahlreichen Fonds Anpassungen vor. Dies geht aus Mitteilungen der Kapitalverwaltungsgesellschaften an die Vertriebspartner hervor, die FONDS professionell ONLINE vorliegen.

Die Fondstochter der Sparkassen Deka stellt 32 thesaurierende Fonds und Tranchen auf eine ausschüttende Variante um. Damit will die Gesellschaft den Anlegern das Leben erleichtern. Denn für die Besteuerung der laufenden Erträge aus thesaurierenden Fonds spielt deren tatsächliche Höhe künftig keine Rolle mehr. Stattdessen wird am ersten Werktag eines neuen Jahres nach einer gesetzlich festgelegten Formel der Basisertrag ermittelt. Auf diesen erhält der Anleger gegebenenfalls eine steuerliche Teilfreistellung. Auf den Restbetrag zahlt er die neue Vorabpauschale. Diese überweist die depotführende Stelle an das Finanzamt.

Steuer kommt nicht mehr aus dem Fondsvermögen
Die Vorabpauschale wird jedoch nicht dem Fondsvermögen entnommen. Der Anleger muss die Liquidität für die Steuer selbst aufbringen und auf einem Verrechnungs- oder Girokonto bereitstellen. "Dies kann vermieden werden, wenn der Fonds mindestens in Höhe der Vorabpauschale ausschüttet, was aber bei thesaurierenden Fonds nicht möglich ist", heißt es im Schreiben der Deka. Daher wird die Gesellschaft auf ausschüttende Modelle umstellen.

Diese Variante ist für den Anleger zwar praktisch, bringt aber keinesfalls nur Vorteile. Bei ausschüttenden Fonds wird die Steuer auf laufende Erträge auch künftig so berechnet und gezahlt wie bisher, sofern die Ausschüttung den Basisertrag übersteigt. Dies dürfte meist der Fall sein, zumal sich der Basisertrag am Basiszins bemisst und dieser aktuell extrem niedrig liegt. Die höheren ausgeschütteten Erträge bringen jedoch auch eine höhere Steuerbelastung mit sich, was thesaurierende Fonds oder Anteilskassen attraktiver macht.
 


Der deutsche Fondsverband BVI veranstaltet in Kooperation mit FONDS professionell ein kostenloses Seminar für freie Vermittler, das sie auf das Investmentsteuerreformgesetz vorbereiten soll. Die Veranstaltung ist beim FPSB Deutschland unter der Nummer 17-164 registriert und wird mit 1,5 CPD-Credits bewertet.

Das Seminar findet am 10. Oktober 2017 von 12.00 bis 13.30 Uhr beim BVI, Bockenheimer Anlage 15, 60322 Frankfurt am Main, statt.

 

 


Stabile Aktienquoten
Ihren Mitteilungen zufolge werden Deka und auch Union Investment bei zahlreichen Aktien- und Mischfonds außerdem stabile Kapitalbeteiligungsquoten, steuerrechtliche Mindestaktienquoten also, einziehen. Damit möchten sie Privatanleger in den Genuss steuerlicher Teilfreistellungen bringen.

Denn deutsche Fonds müssen ab Januar 2018 auf in Deutschland erzielte Dividenden, Mieterträge und Gewinne aus dem Verkauf von Immobilien 15 Prozent Steuern abführen. Zudem können sich Anleger ab dem 1. Januar 2018 die im Ausland gezahlte Kapitalertragsteuer nicht mehr über ihre Steuererklärung erstatten lassen. Diese Regelungen schmälern die Erträge.

Ausgleich schaffen
Um einen Ausgleich zu schaffen, hat der Gesetzgeber steuerliche Teilfreistellungen eingeführt. Je nach Art des Portfolios fallen sie unterschiedlich hoch aus. Bei Fonds mit einer Aktienquote von mindestens 25 Prozent erhält der Anleger eine Teilfreistellung in Höhe von 15 Prozent auf seine zu versteuernden laufenden Erträge und Veräußerungsgewinne. Beläuft sich die Aktienquote eines Fonds auf 51 Prozent, so bleiben 30 Prozent der Gewinne abgeltungsteuerfrei.

Voraussetzung dafür ist allerdings, dass die jeweiligen Kapitalbeteiligungsquoten in den Anlagebedingungen ausdrücklich definiert werden. Daher schreibt die Deka nun bei 46 Portfolios eine steuerliche Mindestaktienquote von 51 Prozent fest, bei Union Investment sind es 30. Bei fünf Deka-Fonds wird eine stabile Aktienquote von 25 Prozent eingezogen, dasselbe gilt für zwei Produkte von Union Investment. (am)