Es dauerte lange, bis sie endlich verabschiedet war, am 1. August 2020 trat sie schließlich in Kraft: Die überarbeitete Finanzanlagenvermittlungsverordnung (FinVermV), mit der die wesentlichen Regeln der EU-Finanzmarktrichtlinie Mifid II in die Welt der freien Vermittler übertragen wurden.

Seitdem haben Finanzprofis organisatorische und verwaltungstechnische Maßnahmen zu treffen, um Interessenkonflikte zu erkennen und zu vermeiden. Statt des bisherigen Beratungsprotokolls müssen sie eine Geeignetheitserklärung anfertigen. Im Ex-ante-Kostenausweis sind Kunden vor dem Fondserwerb über sämtliche Produkt- und Dienstleistungskosten zu informieren, die in Zusammenhang mit der Geldanlage stehen. Sofern zwischen Vermittler und Anleger eine laufende Vertragsbeziehung besteht, hat der Kunde mindestens einmal im Jahr einen Nachweis über die Höhe der Kosten seiner Investments zu bekommen. Beratungsgespräche per Telefon oder Videokonferenz sind aufzuzeichnen, sobald sie sich auf die Vermittlung von oder die Beratung über Finanzanlagen beziehen. 

Und das sind lediglich einige der zahlreichen Vorschriften aus der Verordnung, denen Vermittler und Berater nachkommen müssen. FONDS professionell wollte in Erfahrung bringen, wie die Finanzprofis gut ein Jahr nach dem Inkrafttreten der überarbeiteten FinVermV mit den neuen Regeln in der Praxis zurechtkommen. Heute berichtet Daniel Platte, Inhaber der Finanzberatung Finanzplan A aus Schenefeld bei Hamburg, wie es bei ihm läuft.


Herr Platte, die novellierte Finanzanlagenvermittlungsverordnung, kurz: FinVermV, ist nun schon über ein Jahr in Kraft. Das Taping, also die Pflicht, telefonische Beratungsgespräch aufzuzeichnen, kam ausgerechnet mitten in der Coronakrise mit den wiederholten Lockdowns, die persönliche Beratungsgespräche enorm erschwerten. Wie sehen Sie das Taping?

Daniel Platte: Das Taping ist für mich der größte Aufreger in der ganzen Novellierung. Ich vermittle neben Fonds und Versicherungen vor allem unsere eigene Fondsvermögensverwaltung. Ich habe hauptsächlich Kunden mit langem Anlagehorizont, zu denen eine gewachsene Vertrauensbeziehungen besteht. Natürlich sprechen wir in einer Beratung auch mal über die Familie oder den letzten Urlaub. Der Großteil meiner Klientel lehnt eine Aufzeichnung daher ab. 

Wie haben Sie das Problem gelöst?

Platte: Ich habe auch zu Lockdown-Zeiten viele Kunden vor Ort besucht und persönliche Beratungsgespräche mit Maske und ausreichend Abstand auf der Terrasse geführt. Mir erschließt sich der Sinn des Tapings ohnehin nicht. Schließlich können bei persönlichen Beratungen ebenso falsche Informationen fließen wie im Telefonat. Außerdem muss ich trotz Aufzeichnung alles noch einmal schriftlich dokumentieren. Was soll dann das Taping? Kunden wünschen sich unkomplizierte Lösungen, und aus diesem Grund wird unsere BPS-Fondsvermögensverwaltung von einem Großteil der Anleger auch präferiert.

Eine weitere Herausforderung, die die überarbeitete FinVermV mit sich gebracht hat, sind die neuen Ex-post- und Ex-ante-Kostenausweise. Wie kompliziert ist es für sie, die Kosteninformationen zu erstellen?

Platte: Das ist nicht so schwierig. Man wird über die Beratungsstrecke meines Pools Fondsnet sehr gut durch alle notwendigen Angaben geführt. Meine Servicegebühr und die prozentuale Höhe der Bestandsprovisionen, die Kapitalverwaltungsgesellschaften an mich zahlen, sind bei Fondsnet hinterlegt. Daher brauche ich mich um die Erstellung der Ex-ante-Kosteninformation nicht zu kümmern. Von den Kunden kommen allerdings schon öfter Fragen, da gerade der Ex-ante-Kostenausweis sehr erklärungsbedürftig ist. 

Inwiefern?

Platte: Es wird zum Beispiel suggeriert, dass fondsinterne Kosten doppelt abgezogen werden. Aus diesem Grund muss ich häufig erläutern, dass in der Wertentwicklung der Fonds diese Kosten bereits berücksichtigt sind. Der Ex-post-Kostenausweis ist aufgrund der uneinheitlichen Darstellung der verschiedenen Lagerstellen und einer damit fehlenden Vergleichbarkeit verbesserungswürdig. Aber zu dieser Kosteninformation hatte ich bislang noch keine Rückfragen.

Die überarbeitete Verordnung erlaubt freien Beratern und Vermittlern zwar weiterhin, dass sie an Provisionen verdienen dürfen. Das Regelwerk schreibt aber explizit vor, dass sie Interessenkonflikte vermeiden müssen. Wie machen Sie das?

Platte: Ich finde es nicht schwierig, der Pflicht zur Vermeidung von Interessenkonflikten nachzukommen. Ich habe meiner Beratungsdokumentation schon immer eine Seite "Conflict of Interests" beigefügt, die musste ich nicht anpassen. Und wenn ich an Weiterbildungen teilnehme, die von einer Fondsgesellschaft mitfinanziert werden, lege ich dies den Kunden gegenüber als geldwerten Vorteil offen. 

Vielen Dank für das Gespräch. (am)


Einen ausführlichen Bericht darüber, wie Vermittler und Berater in der Praxis mit den Vorschriften der novellierten Finanzanlagenvermittlungsverordnung umgehen, finden Sie in der Heftausgabe 3/2021 von FONDS professionell, die Ende September erscheint.