FONDS professionell Deutschland, Ausgabe 4/2019
in diesem Fall eindeutig courtagepflichtig – eingereicht oder bei einem der drei Alterna- tivanbieter eingedeckt. „Ich habe der Allianz klar gesagt, dass ich eigentlich keine Lust auf diese Kindergarten- spiele habe und lieber auf Augenhöhe mit der Allianz zusammenarbeiten möchte und davon ausgehe, dass das eigentlich auch deren Inten- tion ist“, so Becker. Die Allianz bestätigte ihm daraufhin schriftlich, dass die Sperre aus der Courtagevereinbarung aufgehoben wird und ab der nächsten Hauptfälligkeit voller Cour- tageanspruch besteht. Auf Nachfrage der Redaktion erklärte die Allianz, dass im Sachgeschäft der neue Ver- mittler gemäß Maklermandat „mit der nächs- ten Vertragshauptfälligkeit die vereinbarte Courtage/Provision gemäß der bestehenden Courtagezusage“ erhält. Ohne Courtagezusage gebe es auch „keine Courtage, und der Vermittler wird im Versiche- rungsvertrag als Korrespondenzver- mittler dokumentiert“. Vollmacht ignoriert Viele Makler müssen sogar vor Gericht ziehen, um zu ihrem Recht zu kommen. So auch Michael Otto. Seine Firma Otto Assekuranzmakler in Isernhagen ging mithilfe ihres Berufsverbandes gegen die Barme- nia vor, die ihre Policen ebenfalls sowohl über die eigene Ausschließ- lichkeit als auch über Makler ver- treibt. Der Versicherer hatte sich in Kundenanschreiben selbst als An- sprechpartner benannt, obwohl Otto mit dem Kunden einen Maklervertrag abgeschlossen hatte. Zudem hatte der Kunde ihm eine Voll- macht ausgestellt, laut der alle Post des Ver- sicherers im Original an den Makler zu gehen habe, was die Barmenia ignorierte. Das Landgericht Wuppertal gab dem Mak- ler in beiden Punkten zum Korrespondenz- makler recht und verurteilte die Barmenia auf Unterlassung direkter Kundenkorrespondenz im geschäftlichen Verkehr zu Wettbewerbs- zwecken (Az.: 13 O 53/16 – rechtskräftig). Bei jedem Verstoß muss die Barmenia nun bis zu 250.000 Euro Ordnungsgeld zahlen oder der Vorstand bis zu sechs Monate Ordnungs- haft absitzen. Die Korrespondenzpflicht gilt nur dann nicht, wenn dies für den Versicherer im Einzelfall unzumutbar wäre, etwa weil der Kunde dem Makler „keine umfassende, son- dern lediglich eine begrenzte Vollmacht er- teilt“ hat. „Damit ist aber keine Generalvoll- macht gemeint; es genügt eine Einzel- oder Spartenvollmacht“, betont Wilfried Simon, Vorstand der Interessengemeinschaft Deut- scher Versicherungsmakler (IGVM). Für Makler Otto, ebenfalls IGVM-Vor- stand, ist es essenziell, dass Versicherer in Kundenanschreiben ausschließlich einen Betreuungshinweis auf ihn geben. Falsche Betreuerangaben führen generell zu Mehrauf- wand – und womöglich in die Haftungsfalle. „Es besteht die Gefahr, dass der Kunde über den korrekten Ansprechpartner getäuscht und gegebenenfalls annehmen wird, dass der Maklerauftrag nicht mehr existiert“, sagt Viola Rust-Sorge, Partnerin der Rechtsanwaltskanz- lei Schindhelm aus Hannover. Die Korrespon- denzpflicht verletze den Datenschutz nicht. Mittlerweile schickt die Barmenia die Kun- denpost stets an den Makler. Eine Sprecherin bestätigte, dass Inhaber einer Courtageverein- barung „auch die Betreuungscourtage erhal- ten, sofern sie betreuen“. Nachdem die Ge- sellschaft Otto die Courtagezusage 2011 ge- kündigt hatte, erhielt er rückwirkend ab 2012 die Bestandsbetreuungscourtagen ausgezahlt. Courtage fließt weiter Die Sache mit der Courtagezu- sage ist ein Problem. Wer sich bei einem Versicherer beschwert, weil er gegen elementare Dinge wie die Einhaltung der Postvollmacht ver- stößt, dem wird oft die Courtage- zusage gekündigt. Dann bleibt jeg- liches Neugeschäft mit den Be- standskunden unbezahlt. Die Be- treuungscourtage muss aber weiter- fließen, solange der Kunde seine Policen nicht kündigt, entschied das Landgericht Hannover (Az.: 26 O 145/07). „Der Rauswurf des Mak- lers bringt dem Versicherer nichts, denn die Korrespondenz zu den Beständen muss er weiter mit dem Michael Otto, Otto Assekuranzmakler: „Der Rauswurf des Maklers bringt dem Versicherer nichts.“ Joachim Becker, Genius Versicherungsmakler: „Ich habe keine Lust auf Kindergartenspiele.“ Schrumpfendes Vertreterheer Zahl der Versicherungsvermittler in Deutschland Die Zahl der gebundenen Versicherungsvertreter sinkt seit Jahren, die der Makler bleibt dagegen recht konstant. Quelle: DIHK, eigene Berechnungen 0 50.000 100.000 150.000 200.000 250.000 255.525 41.972 199.232 46.371 davon Versicherungsmakler Versicherungsvermittler 2017 2018 2019 2016 2015 2014 2013 2012 2011 ’10 ’09 » Der Kunde soll weiterhin die Beiträge in gleicher Höhe zahlen – und der Versicherungsmakler umsonst arbeiten. « Matthias Helberg, Versicherungsmakler www.fondsprofessionell.de | 4/2019 251
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