FONDS professionell Deutschland, Ausgabe 4/2019

REGULIERUNG Endlich: Die neue FinVermV ist offiziell verkündet Die Finanzanlagenvermittlungsverordnung (FinVermV) ist am 21. Oktober 2019 im Bun- desgesetzblatt veröffentlicht und damit ver- kündet worden. Ab Seite 1443 sind die Inhalte der überarbeiteten, an die EU-Finanzmarkt- richtlinie Mifid II angepassten FinVermV im Bundesgesetzblatt zu finden. Schwarz auf weiß stehen hier die Änderungen, die der Bundesrat am 20. September 2019 abgesegnet hatte. Wichtig vor allem: Das Taping kommt auch für Finanzanlagenvermittler mit Erlaub- nis nach Paragraf 34f Gewerbeordnung (Ge- wO) und Honorar-Finanzanlagenberater mit Erlaubnis nach Paragraf 34h GewO. Einen Zielmarkt für die Produkte müssen die freien Vermittler und Berater indes nicht selbst be- stimmen. 34f-ler dürfen weiterhin Provisionen vereinnahmen, ohne diese mit qualitätsverbes- sernden Maßnahmen rechtfertigen zu müssen. Und nicht zuletzt hat der Gesetzgeber eine großzügige Übergangsfrist eingeräumt. Am 1. August 2020 wird die FinVermV in Kraft treten, um am 1. Januar 2021 zusammen mit den Paragrafen 34f GewO und 34h GewO zu erlöschen. An diesem Tag soll die Aufsicht über die freien Vermittler und Berater auf die Bafin übergehen (siehe Artikel ab Seite 410). Pro & Contra | Finanzberater debattieren Wenden Sie die DIN-Norm für Finanzanalyse in Ihrer Beratung an? Die DIN-Norm 77230 „Basisanalyse für Privathaushalte“ ist Anfang 2019 veröffentlicht worden. Sie soll einen neuen Standard setzen, damit ein Kunde unabhängig vom Berater die gleiche Antwort auf die Frage erhält, welche Versorgungslücken sein Haushalt hat (siehe Artikel ab Seite 300). So stehen zwei Berater dazu. Pro Ja, ich wende die DIN-Norm an. Angenommen, Sie gehen zu zwei Ärzten: Der erste stellt Fragen zu Ihren Beschwerden. Danach sagt er Ihnen die Ursache Ihres Unwohlseins und schlägt eine Behand- lung vor. Der zweite Arzt geht ebenso vor, lässt aber ein Blutbild erstellen. Mithilfe der Blutwerte stellt er eine wissen- schaftlich fundierte Diagnose und bespricht erst dann die Behandlung. Die DIN-Norm 77230 ist in diesem Bild die wissenschaft- lich fundierte Diagnose, auf der die Behandlung – in unserem Fall die Beratung – aufbaut. Die DIN-Norm führt somit zu mehr Sicherheit für den Kunden und zu einem höheren Anspruch an den Berater. Contra Ich wende die DIN- Norm nicht an. Dies würde meine indivi- duelle Beratung so einschränken, dass ich den Ansprüchen meiner Kunden nicht mehr genügen könn- te. Transparente Min- destkriterien in der Finanzberatung halte ich jedoch für wich- tig. Für uns MLP- Berater sind diese bereits seit vielen Jahren selbstverständlich – und wir legen dabei nicht selten einen höheren Maßstab an als die DIN-Norm. Zu einer hohen Beratungsqualität gehört für mich, Anbieter und Produkte genau zu analysieren. In der DIN-Norm findet die Qualität von Anbieter und Produkt keine Berücksichtigung – diese ist für ein gutes Beratungsergebnis jedoch essenziell. Jörg Wagner ist Finanz- berater und Senior Partner beim Beratungshaus Fi- num Finanzhaus. Er arbei- tet am Standort München. Ute Grebe-Thiel ist Finanzberaterin und leitet eine Geschäftsstelle des Finanzvertriebs MLP in Hannover.   Finanzprofis in Bewegung (Die aktuellsten News täglich auf www.fondsprofessionell.de) Christoph Eichbaum, Union Investment Real Estate Für den Ausbau ihres Hotelport- folios hat sich die Union Invest- ment Real Estate mit Christoph Eichbaum personell verstärkt. Zuvor war der Immobilienöko- nom und Diplomkaufmann rund acht Jahre bei der Ernst & Young Real Estate angestellt, zuletzt als Direktor. Er war primär für Hotel- transaktionen zuständig. Volker Wiese, Rhein Asset Management Der Vermögensverwalter Rhein Asset Management mit Sitz in Luxemburg hat mit Volker Wiese einen versierten Vermögensver- walter ins Team geholt. Wiese blickt auf über 20 Jahre Erfah- rung als Kundenbetreuer, Vermö- gensverwalter und Relationship Manager zurück. Zuletzt war er beim Bankhaus Lampe tätig. Michael Heim, Rhein Asset Management Auch Michael Heim verstärkt das Team von Rhein Asset Manage- ment. Er kommt aus dem öffent- lichen Sektor. Der 47-Jährige leitete bereits 1993 eine Spar- kassenfiliale in Süddeutschland. Nach seiner Spezialisierung auf den Bereich Vermögensverwal- tung war er unter anderem bei der Degussa Bank beschäftigt. Bas Boelhouwers, Moneyou Moneyou, die auf Tages- und Festgeld spezialisierte Online- Plattform der ABN Amro Bank, hat mit Bas Boelhouwers einen neuen Chef. Er folgt auf Liesbeth Rigter, die sich nach acht Jahren bei Moneyou neuen Aufgaben widmen wird. Boelhouwers ist seit 2015 imMoneyou-Manage- ment-Team. Wolfgang Arenhövel, BVI Wolfgang Arenhövel leitet zu- künftig die Ombudsstelle des deutschen Fondsverbandes BVI als verantwortlicher Schlichter. In seiner Funktion als stellvertreten- der Ombudsmann hatte er die Streitschlichtung zu Investment- fonds bereits nach dem Tod sei- nes Vorgängers Gerd Nobbe im April 2019 übernommen. Foto: © Union Investment, Rhein AM, Moneyou, BVI news & products I investmentfonds 54 www.fondsprofessionell.de | 4/2019

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