FONDS professionell Deutschland, Ausgabe 3/2014

Foto: © Boumenjapet | Dreamstime.com, Rödl & Partner 168 www.fondsprofessionell.de | 3/2014 A mAnfang sah alles so gut aus. Mit ih- rer Beteiligung an Solarfonds trugen die Anleger einerseits zur Finanzierung der notwendigen Energiewende bei, anderer- seits gaben die von der Politik geschaffenen Rahmenbedingungen ein Gefühl von Sicher- heit, das Investoren gerade nach dem Aus- bruch der Finanzkrise benötigten. Immerhin garantierten die Fördergesetze für den Ausbau der erneuerbaren Energien in Europa konti- nuierliche und stabile Erträge. Das beflügelte die Fondsbranche: Während die Umsätze mit Immobilien- und Schiffsbeteiligungen ein- brachen, explodierte der Verkauf von Ener- giefonds. Mit den guten Aussichten konnten allein die Solarfonds seit 2008 mehr als eine Milliarde Euro Eigenkapital bei Anlegern aufbringen. Dass die staatlichen Fördergesetze unver- rückbar sind, war aus heutiger Sicht ein Trug- schluss. Obwohl die Energiewende politisch gewollt ist, wurden die Tarife für grünen Strom nicht zuletzt wegen der Schuldenkrise gekürzt. Das konnten die Fondsinitiatoren, Finanzberater und Anleger genauso wenig vorausahnen wie den Umstand, dass in Spa- nien und Italien die Gesetze sogar rückwir- kend geändert wurden. Mit den neuen Regeln müssen sie leben lernen und wirtschaftlich in anderen Sphären denken. Wichtige Änderun- gen im Überblick: Italien Seit 21. August ist das neue Gesetz in Ita- lien in Kraft, mit dem die Vergütungen für Strom aus Solaranlagen gesenkt werden. Das gilt für alle Anlagen und somit auch für die bereits laufenden Solarfonds. „Gegenüber der ursprünglichen Fassung des Gesetzesdekrets ist eine Option hinzugefügt worden, wobei man hier auf weitere Präzisierungen des Wirt- schaftsministeriums warten muss“, berichtet Rechtsanwalt Gennaro Sposato von der Kanz- lei Rödl & Partner in Rom. Die Eigentümer der Solaranlagen können nun zwischen drei Optionen wählen: Einerseits kann der 20-jährige Förderzeit- raum mit einer pauschalen Tarifkürzung bei- behalten werden. Andererseits ist die Verlän- gerung des Förderzeitraums um vier auf 24 Jahre möglich, wobei hier die Vergütungen abhängig von der Restlaufzeit der Förderun- gen gekürzt werden. Hinzu kam die Möglich- keit, die Förderungen ebenfalls bei 20 Jahren zu belassen, wobei der Tarif zunächst redu- ziert und später zur Kompensierung wieder erhöht wird. Die Prozentsätze der Tarifanpas- sung muss der Wirtschaftsminister bis 1. Ok- tober 2014 festlegen. Die Anlagenbetreiber müssen sich bis Ende November 2014 für eine Variante entscheiden. Die neuen Regeln gelten dann ab 1. Januar 2015. „Sollte keine Mitteilung erfolgen, wendet die Strombehörde GSE automatisch die dritte Option mit der pauschalen Verringerung der Einspeisevergü- tung an“, erklärt Sposato. Unabhängig von der Kürzung der Förde- rungen müssen die Anlagenbetreiber jeden- falls vorübergehend Einnahmeneinbußen hin- nehmen. Denn die GSE wird zunächst monat- lich nur noch fixe Pauschalbeträge bezahlen, die sich auf 90 Prozent der geschätzten Jah- resproduktion beziehen. Zum 30. Juni jedes Folgejahres erfolgt die Endabrechnung, nach der auf Basis der tatsächlich produzierten Strommenge Nachzahlungen an die Eigentü- mer oder Rückzahlungen an die Strombehör- de fällig werden. Diese Regelung ist eigent- lich bereits seit Juli dieses Jahres in Kraft, aber laut Rechtsanwalt Sposato in der Praxis noch nicht umgesetzt. Es fehlen dafür noch die Leitlinien der GSE, die vom Wirtschafts- ministerium genehmigt werden müssen. Be- reits im Jahr 2011 wurde eine Gemeindesteuer eingeführt, die auch Solaranlagen belastet. Spanien In Spanien wurde die Förderung von neuen Projekten bereits Anfang 2012 ausgesetzt. Im Juli 2013 folgte der gravierendste Einschnitt in das einst sehr großzügige und deshalb so erfolgreiche Energiefördersystem: Die Ein- speisevergütung nach den königlichen Dekre- ten der Jahre 2007 und 2008 wurde abge- schafft – auch für bereits produzierende An- lagen. Das königliche Gesetzesdekret 9/2013 regelte aber noch nicht, welche Stromerlöse den Anlagenbetreibern künftig zustehen. Des- halb befanden sich die Investoren bis vor Kur- zem in einem Schwebezustand. Im Juni 2014 trat das Dekret 1045/2014 in Kraft, in dem die Vergütung für die Stromer- zeugung festgelegt ist. Die Betreiber müssen sich nun am Marktpreis orientieren und be- kommen vom Staat nur noch eine Investi- tionszulage, um eine Rentabilität ihrer Solar- anlagen von 7,5 Prozent zu erreichen. Bislang erhielten Betreiber von Energieanlagen in sachwerte & fonds I solarfonds Staatliche Fördersysteme machten Energiefonds in Deutschland, Italien und Spanien einst attraktiv. Ein politisches Umdenken dreht den Spieß nun um. Politik bremst Solarfonds aus Solarfonds konnten seit 2008 mehr als eine Milliarde Euro Eigenkapital bei Anlegern lukrieren. Politische Änderungen im Bereich der staatlichen Förderungen sorgen bei Anlegern nun für Kopfschmerzen.

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