FONDS professionell Deutschland, Ausgabe 3/2014

250 www.fondsprofessionell.de | 3/2014 vertrieb & praxis I ombudsstelle Foto: © Yurchyk – Dreamstime Z um umfangreichen „Erbe“ der Finanz- krise zählen auch eine ganze Reihe von Ombudsstellen. Der Impuls kam aus Brüssel, und das Ziel bestand darin, Verbrau- cherstreitigkeiten aus den Bereichen Kauf und Dienstleistung außergerichtlich beilegen zu können – im Idealfall ist das erheblich billiger und zeitsparender als ein Gerichtsverfahren. Zu den wenigen Bereichen, für die es eine solche Einrichtung noch nicht gibt, zählt die Sparte Finanzanlagenvermittlung. Allerdings sollte diese nicht mehr sehr lange auf sich warten lassen – schließlich muss die entspre- chende Richtlinie über alternative Streitbeile- gung in Verbraucherangelegenheiten vom 21. 5. 2013 bis spätestens 9. Juli 2015 auch in Deutschland umgesetzt werden. Obwohl also nicht mehr viel Zeit bleibt, sind zentrale Fragen in diesem Zusam- menhang noch völlig offen. Erstens: Wer wird eine solche Schlichtungsstelle für Streitigkeiten in Finanzanlagenberatungs- fällen einrichten, und wer wird das bezah- len? Weiters stellt sich die Frage, ob sich eine solche Neuerung auf die Prämien von Vermögensschadenhaftpflichtversi- cherungen auswirken wird? Punkt eins könnte grundsätzlich von staatlichen oder privaten Stellen erledigt werden, wobei Insider davon ausgehen, dass der deutsche Gesetzgeber eine privatwirtschaftliche Lösung vorziehen würde. Erste Anlaufstelle dafür wä- ren die entsprechenden Wirtschaftsverbände. Die nötigen Finanzmittel dafür werden dann wohl von der Branche aufgebracht werden müssen, denn den Verbraucher darf eine Schlichtung allenfalls eine Schutzgebühr kos- ten. Die Antwort auf die Frage, ob die Ein- richtung von Ombudsstellen für Vermittler Einfluss auf die Prämien der VSH-Versiche- rungen hat, lautet: Theoretisch ja, praktisch eher nein. Wenn man davon ausgeht, dass die Schlichtungsstellen in Anspruch genommen werden, müsste das bewirken, dass weniger Streitfälle vor Gericht landen, was das Scha- densvolumen der VSH-Versicherer reduzieren und damit die Versicherungen billiger machen sollte. Christian Legien, Leiter der VSH- Abteilung der DOMCURA-Unternehmens- gruppe in Kiel, meint dazu allerdings: „Aktu- ell sehe ich kein Potenzial für Prämienreduk- tionen bei den VSH-Versicherungen. Die Zahl der Rechtsstreitigkeiten – insbesondere zu ge- schlossenen Fonds – ist in letzter Zeit enorm gestiegen. Selbst wenn durch die baldige Ein- richtung eines Ombudsmanns für Finanzanla- genvermittler die Anzahl der Rechtsfälle vor Gericht abnehmen würde, dürfte die derzeitige Schadenssituation noch längere Zeit Auswir- kungen zeigen. Außerdem bleibt abzuwarten, ob nicht die Anlegerschutzanwälte ihre Man- danten überzeugen werden, doch noch zu kla- gen, nachdem der Ombudsmann ihnen gesagt hat, dass sie nicht im Recht sind. Hier müssen wir einfach die Erfahrungen mit einer neu ge- schaffenen Ombudsstelle für Vertriebe und Vermittler abwarten.“ Lückenloses System Um einschätzen zu können, wie die einzu- richtende Ombudsstelle für Finanzanlagenver- mittler funktioniert und was sie bringen kann, lohnt sich ein Blick auf die bisher eingerich- teten Schlichtungsstellen. Obwohl die Schlich- tungsstellen für Versicherungen, Banken, Bau- sparkassen, Investmentfonds und geschlos- sene Fonds schon länger bestehen, stehen sie interessanterweise nicht gerade im Fokus der Finanzdienstleistungsbranche. Berater ken- nen sie in erster Linie von dem verpflich- tenden Ombudsmannhinweis auf ihrem Briefpapier, und auch unter Verbrauchern scheint sich noch nicht herumgesprochen zu haben, dass hier für sie nützliche Stel- len eingerichtet wurden. Demnächst wird der Tätigkeitsbericht der Ombudsstelle für Investmentfonds erwartet; eine Statistik (siehe Kasten) zeigt den geringen Zulauf: Von den 74 Fällen, die 2013 an die Om- budsstelle herangetragen wurden, fielen überhaupt nur 44 in deren Zuständigkeit, und 21 wurden schließlich dem Ombuds- mann vorgelegt – im Schnitt nicht ganz Obwohl es schon etliche davon gibt, kennen nur wenige Marktteilnehmer die Ombudsstellen für Streitfälle im Zusammenhang mit Finanzdienstleistungen. Unbekannte Schlichter Demnächst wird es wohl auch einen Ombudsmann für Finanzanlagenvermittler geben. Damit soll der EU-Vorgabe, für ein lückenloses Angebot an Verbraucherschlichtungsstellen zu sorgen, Rechnung getragen werden. Fälle der Ombudsstelle Investmentfonds Eingänge 2013 74 Keine Zuständigkeit 25 Allgemeine Anfragen 5 Zuständigkeit 44 Eingabe von Verbrauchern nicht weiterverfolgt 11 Erledigung im Vorprüfungsverfahren zugunsten des Verbrauchers 12 Vorlage an den Ombudsmann 21 Vorschlag zugunsten des Verbrauchers 9 Vorschlag zugunsten der Gesellschaft 12 Weitere Informationen zu einem Berichtsjahr enthält der jährliche Tätigkeitsbericht der Ombudsstelle. Der Tätigkeitsbericht 2013 erscheint im 3. Quartal 2014. Quelle: Ombudsstelle für Investmentfonds

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