FONDS professionell Deutschland, Ausgabe 3/2014
268 www.fondsprofessionell.de | 3/2014 vertrieb & praxis I fondsplattformen Foto: Beachboyx10 | Dreamstime.com E nde 2012 wollte die Fund Platform Group, der europäische Branchenver- band der Fondsplattformen, von ihren Mitgliedern sowie von Kapitalverwaltungs- gesellschaften und institutionellen Anlegern wissen, wie sie über die Lage der Fondsadmi- nistrationsdienstleister denken. Wenig über- raschend sind auch für diese Subsparte der Finanzindustrie der steigende Margendruck und der gleichzeitig hohe Investitionsbedarf – Letzterer verursacht durch die Vielzahl neuer regulatorischer Vorgaben – die Sorgenkinder. Als größten Kostenverursacher machten die Umfrageteilnehmer die kommende MiFID- II-Richtlinie aus. Die Kosten waren wieder- um einer der Hauptgründe dafür, dass die Hälfte der Umfrageteilnehmer eine Konso- lidierung unter den europäischen Fondsplatt- formen erwartete. Heute, etwa 18 Monate danach, zeigt ein Blick auf die deutschen Fondsplattformen, dass sie mit ihrer Ein- schätzungen richtiglagen. Und von Entspan- nung ist weiterhin keine Rede, die Integrati- on immer neuer Vorschriften in ihre Systeme bleibt für die Dienstleister eine Herausfor- derung, weil sie bei immer noch magerem Neugeschäft und dementsprechend stagnie- renden, wenn nicht gar sinkenden Einnah- men bewältigt werden müssen. „Rückschritt in die Steinzeit“ Der jüngste Prüfstein für die Plattformen heißt „Gesetz zur Anpassung von Gesetzen auf dem Finanzmarkt“. Dieses erlaubt die Abschlussvermittlung nur noch mit einer Er- laubnis nach Paragraf 32 Kreditwesengesetz. Im Klartext heißt dies, dass Finanzanlagen- vermittler mit einer Erlaubnis nach Paragraf 34f Gewerbeordnung auch mit einer Voll- macht ihres Kunden keine Fonds kaufen oder verkaufen dürfen. Wie viele Berater es trifft, ist unbekannt, weil sich eine nicht geringe Zahl bereits bisher vom Kunden alle Trans- aktionen bestätigen ließ. Die Plattformen haben längst reagiert und die Transaktionsvollmachten der Bera- ter gekündigt. Nur Moventum ermöglicht Beratern weiterhin die Ausführung von Kundenaufträgen. Allerdings muss der Kunde zuvor ausdrücklich schriftlich bestä- tigt haben, dass sein Berater als Bote für ihn tätig ist. Bei den anderen Plattformen müssen die Kunden nun jeden Auftrag sel- ber unterzeichnen. Keine Änderung ist das im Fall von Metzler FundXChange, weil die Plattform derlei Vollmachten schon da- vor nicht akzeptiert hatte. Vor allem die Frage, wie der Auftrag zur Plattform gelangt, musste hier beantwortet werden. Die Lösungen sind unterschiedlich: Bis eine elektronische Lösung gefunden ist, lassen sich die Augsburger Aktienbank (AAB) und Cortal Consors die Aufträge per Fax – oder eventuell per Mail mit eingescann- ter und unterschriebener Order – übermitteln. Selbstverständlich kann der Kunde die Kauf- oder Verkaufsaufträge auch zusammen mit dem Vermittler online eingeben, was aber un- sinnig ist, da entweder der Vermittler seine Kunden dauernd in sein Büro bitten oder sel- ber zu diesen nach Hause fahren müsste. Oder der Kunde erledigt alles selber. Die European Bank for Financial Services (Ebase) und die FFB bieten hingegen bereits heute eine au- tomatisierte Lösung für Berater an: Diese bereiten dabei einen Ordervorschlag im Sy- stem der Plattform vor, der vom Kunden online zu bestätigen ist. Die Plattformen prüfen neben den genannten Lösungen auch die Möglichkeit einer digitalen Unterschrift des Kunden zur Ordererteilung. In jedem Fall haben die Plattformen wenigstens zeitweilig einen höheren Verwal- tungs- und Kostenaufwand und die Kunden Nachteile: Bei der händischen Bearbeitung können Fehler auftreten, und bei der elek- tronischen Freischaltung kann es zu einer zeitlichen Verzögerung kommen und damit ungünstigstenfalls der Termin für einen Auftrag verpasst werden – gerade in volatilen Märkten kann dies zu zusätzlichen Ihr ursprüngliches Geschäftsmodell reicht Fondsplattformen nicht mehr aus, vielfach treten sie die Flucht nach vorne an und verbreitern ihr Angebot. Diversifikations druck Kick-backs In der Regel werden die zwischen Fondsanbieter und Platt- form vereinbarten Kick-backs nicht publik. Der Honorarberater Galiplan hat aber für die zehn beliebtsten Fonds in Deutsch- land die Kick-backs veröffentlicht, die er Kunden erstattet. Bestands- Fondsname provision Flossbach v. Storch Multiple Opportunities Carmignac Patrimoine Ethna-Aktiv E DWS Top Dividende M&G Optimal Income Fund Frankfurter Aktienfonds für Stiftungen Carmignac Investissement Fidelity – European Growth Fund Kapital Plus M&G Global Basics Fund Quelle: Galiplan 0,60 % 0,70 % 0,60 % 0,31 % 0,50 % 0,40 % 0,70 % 0,65 % 0,36 % 0,85 % Nur Vanille ist zu wenig: So wie Eissalons müssen auch Fondsplattformen heute angesichts der Stagnation in ihrem ursprünglichen Kerngeschäft den „Geschmack“ neuer Kundengruppen treffen.
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