FONDS professionell Deutschland, Ausgabe 3/2014

beziehungsweise der Vertrag im Storno mündet. Mit ei- ner teils ratierlichen Lösung könnte man deshalb durchaus einer möglichen und unerwünschten Um- deckungspraxis entgegen wirken. Außerdem würde die Beratungsleistung aufgewertet und die laufende Betreuung zeitnah honoriert. Nur eines geht natür- lich auch nicht: Man kann jetzt nicht kurzfristig einen radikalen Systemwechsel herbeiführen, es müssten in jedem Falle intelligente Übergangslösungen her. Das wäre nicht nur im Sinne der Vertriebe, die zum Teil auf hohe Abschlussprovisionen am Anfang angewiesen sind, sondern auch im Sinne der Versicherer. Warum im Sinne der Versicherer? Heinz: Weil auch die Asse- kuranz weiß: Wer als Erster mit einem solchen System aus der Deckung kommt, kann sich des Beifalls seiner Wettbewerber sicher sein. Denn die würden sich dar- über freuen, mehr Geschäft von einem Konkurrenten zu erhalten, der sich selbst das Wasser im Vertrieb abgräbt. Deshalb hätte die Assekuranz es ja gern gesehen, wenn der Gesetzgeber eine Beschränkung der Provision vorgeschrieben hätte. Schon bei der Reform der privaten Krankenversicherung haben doch Teile der privaten Krankenversiche- rer versucht so zu tun, als sei die Begrenzung der Courtage bezie- hungsweise Provision auf neun Monatsbeiträge vom Gesetzgeber vorgeschlagen worden. Die For- derung nach einer Provisionsdek- kelung kam aus der Branche selbst, weil man sich aufgrund widerstrebender Interessen nicht einigen hatte können. Was schlagen Sie vor? Heinz: Es geht nur über ge- meinsame Gespräche zwi- schen Vertrieb und Versiche- rern. Allerdings muss man im Vorfeld solcher Gespräche auch einmal festhalten, dass es nicht die Schuld der Vermittler ist, wenn heute 30 bis 40 Prozent der Altersvorsorgeverträge gekündigt werden. Und auch mit einer ratierlichen Zahlung der Courtage oder Provision wird man nichts daran ändern, dass die Sphäre der Kunden heute eben durch eine hohe Schei- dungsrate, veränderte Arbeitsmärkte und häufigere Jobwechsel wie auch sich verändernde Konsumwün- sche geprägt ist. Daher wird es keine einfache Lösung geben, aber genau deshalb ist es ja so ärgerlich, dass der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft jetzt schon wieder versucht, eine Verlängerung der Storno- haftungszeit sozusagen durch die Hintertür ins Gesetzgebungsverfahren zur Moder- nisierung der Finanzaufsicht über Versicherungen einzubringen. Das ist doch unrealistisch. Für uns sieht eine gute Partnerschaft jedenfalls anders aus. Eine Schlacht haben Sie aber doch schon gewon- nen, nämlich die gegen die Offenlegung der Provisionen? Heinz: Zumindest vorerst! Wobei mir bis heute noch schleierhaft ist, wie es überhaupt zu dieser Diskus- sion kommen konn- te: In Brüssel hat man sich mit dieser Frage schon sehr lange beschäftigt, und am Ende wurde eindeutig angekündigt, dass man es hier bei einer nationalen Regelung belassen wolle. Dann haben sich offenbar übereifrige Verbraucherschützer bemüßigt gefühlt, ihre Beziehungen zur Berliner Politik dazu zu nutzen, das Thema Offenlegung wieder aufs Tablett zu heben. Dabei haben wir als Verband gute Gründe, dass wir uns gegen die zwingende Offenlegung aus- gesprochen haben. Wie sehen diese Gründe ge- nau aus? Heinz: Eine Offenlegung der Pro- visionen würde doch nur einem 307 www.fondsprofessionell.de | 3/2014 » Bei der Reform der privaten Krankenver- sicherung haben Teile der privaten Kranken- versicherer so getan, als sei die Beschränkung der Courtage vom Gesetzgeber vorge- schlagen worden. « Michael Heinz, BVK zu Geschacher um den Preis“

RkJQdWJsaXNoZXIy ODI5NTI=