FONDS professionell Deutschland, Ausgabe 3/2014
eD I TOR I A L www.fondsprofessionell.de | 3/2014 9 Der blinde Fleck bei der Honorarberatung Fast könnte man denken, eine Diskussion um das Thema „Provision oder Ho- norar?“ gibt nicht mehr so viel her, seit das Honorar- anlageberatungsgesetz in Kraft getreten ist. Tut sie aber, wie das Roundtable- Gespräch mit sechs Exper- ten in dieser Ausgabe von FONDS professionell belegt (siehe Seite 102). Darin zeigt sich, dass die Ansichten zu diesem Thema im- mer noch keineswegs einheitlich sind. Zwar gibt sich selbst VDH-Gründer Dieter Rauch fast schon ein we- nig resigniert, wenn er „eher geringe Auswirkungen des neuen Gesetzes auf den Markt“ erwartet. Er lässt es sich aber auch in dieser Runde nicht nehmen, fest- zustellen: „Wie man es auch dreht und wendet – das Provisionsmodell ist am Ende.“ Aber genau hier unterliegt Rauch einem Phänomen, das man in der Psychologie den blinden Fleck nennt. Denn in der ge- samten Diskussion um eine stärkere Etablierung der Honorarberatung oder gar ein Provisionsverbot, wie es sich mancher Verbraucherschützer wohl immer noch wünschen würde, wird eines ausgeblendet: Wenn sich die Honorarberatung wirklich flächen- deckend als alternatives Vergütungsmodell zur Provi- sion durchsetzen soll, dann müsste auf beiden Seiten die Wahlfreiheit gewährleistet sein, sowohl auf Kun- den- wie auch auf Vermittlerseite. Ist sie aber nicht. Denn die gesetzlichen Grundlagen, wie sie jetzt be- stehen, ermöglichen diese Wahl zwischen Provision und Honorar zwar einem Makler mit Zulassung nach Gewerbeordnung, die rund 150.000 gebundenen Agenten eines Versicherers dürfen laut bestehendem Recht aber gar keine Honorarberatung betreiben. Denn sie sind in aller Regel als Handelsvertreter nach Paragraf 84 HGB aktiv. In dieser Funktion haben sie einen Anspruch auf Provision für alle während des Vertragsverhältnisses abgeschlossenen Geschäfte. Und nach bisheriger Rechtsprechung des BGH darf ein Handelsvertreter neben der Vergütung via Provi- sion kein anderes oder weiteres Entgelt wie etwa ein vom Kunden gezahltes Honorar entgegennehmen. Und die Versicherer werden den Teufel tun und daran etwas ändern. Sonst würden sie nämlich jegliche Kontrollmöglichkeit über ihren Ausschließlichkeitsver- trieb via Provisionshöhe und Stornohaftung verlieren. Von daher wird der Branche die Provisionsberatung wohl noch eine geraume Weile erhalten bleiben. Eine auch diesmal wieder informative Lektüre wünscht Hans Heuser, Chefredakteur
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