FONDS professionell Deutschland, Ausgabe 1/2015

Die aufsichtsrechtlichen Vorgaben erfordern unter anderem den Aus- weis der Kosten und Zuwendungen der empfohlenen Finanzanlagen. Mit Hilfe unserer elektronischen Beratungsdokumentation müssen Berater die Pflichtangaben nicht aufwändig per Hand errechnen, sondern können diese vollelektronisch im Rahmen der zertifizierten Dokumentation ausweisen. Sprechen Sie Ihre Bank, Ihre Versicherung, Ihr Haftungsdach oder Ihren Vertrieb auf die Möglichkeiten an, die eine moderne Beratungs- und Abwicklungstechnologie entlang des Beratungsprozesses bieten kann. fundsaccess AG Lyonel-Feininger-Str. 28 · 80807 München · Tel.: 089-72 44 97-0 · www.fundsaccess.com · info@fundsaccess.com Handarbeit ist nichts für Berater. Mühelos und vollelektronisch die neuen §34f-Dokumentationspflichten meistern!

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