FONDS professionell Deutschland, Ausgabe 3/2015
234 www.fondsprofessionell.de | 3/2015 IAC der größte seiner Art, auch wenn sich die Zahl der Mitglieder inzwischen halbiert hat. „Wir betreuen etwa 5.000 Kunden und ein Anlagevolumen von 250 Millionen Euro“, sagt Jörg Wiechmann, Mitglied der ersten Stunde und Vorstand der Top Vermögensver- waltung AG, die mit ihren 24 Mitarbeitern wie ein Tropf am IAC hängt. Die Gesellschaft führt nicht nur die Geschäfte des Clubs, sie ist gleichzeitig Portfolioverwalterin der IAC- Fonds. Formal zwar getrennt, verläuft die Grenze zwischen beiden Welten fließend. Einen Bund fürs Leben haben auch An- dreas Grünewald und der Münchner Invest- ment Club (MIC) geschlossen. Der Vorsitzen- de des Verbandes unabhängiger Vermögens- verwalter hatte den Club 1989 mit Schul- freunden gegründet und ab 1997 auch Dritten zugänglich gemacht. „Spätestens da erreichte der Aufwand eine Größenordnung, die den einstigen Hobbyrahmen sprengte“, sagt Grü- newald rückblickend. 1998 vollzog er den nächsten logischen Schritt und startete mit seiner Vermögensverwaltung FIVV in die Selbstständigkeit. In der Doppelfunktion des MIC-Geschäftsführer und Portfolioverwalters verantwortete er zunächst das MIC-Gemein- schaftsdepot und ab 2008 das Management der MIC-Fonds, die im Zuge der bevorstehen- den Einführung der Abgeltungsteuer aus den drei Depots des Clubs für Aktien, Anleihen und Rohstoffinvestments entstanden waren. Schweren Herzens Zum selben Zeitpunkt hatte gut ein halbes Dutzend Aktienclubs den Entschluss gefasst, die millionenschweren Gemeinschaftsdepots in eine Fondshülle zu transferieren, um so die steuerlichen Nachteile zu umgehen (siehe Übersicht Seite 236). Mit dem Übergang auf die regulatorisch höhere Fondsebene ging je- doch endgültig ein wesentlicher Aspekt des Clublebens verloren: der Einfluss der Basis auf die Anlagestrategie. Beim IAC und MIC, wo Geschäftsführung und Fondsmanagement Hand in Hand gingen, geriet der Übergang weniger hart. „Unsere Mitglieder können di- rekt Kontakt zum Fondsmanagement halten“, sagt Jörg Wiechmann, ein Vorteil gegenüber einem externen Verwalter, dem zudem die emotionale Bindung zum Club fehle. Zu den bundesweit agierenden Clubs, die ebenfalls auf eine solche Inhouse-Lösung set- zen, zählt der 1996 gegründete Hanseatische Anleger-Club (HAC). Alle drei Geschäftsfüh- rer sind zugleich in leitender Position für die HAC Vermögensmanagement AG tätig. Über die KWG-Lizenz wird unter anderem das ein- stige Clubvermögen betreut, wobei das Ge- meinschaftsdepot 2008 im Fonds Marathon – Aktien Dividendenstars aufgegangen ist. Derzeit planen die Hamburger auch eine Zusammenarbeit mit dem Lüneburger Aktien- club. Dieser schon 1969 gegründete Club mit 1.000 Mitgliedern ist einer der wenigen gro- ßen, die nach wie vor ein klassisches Gemein- schaftsdepot in der Rechtsform einer GbR unterhalten – noch. Mit der Umsetzung der AIFM-Richtlinie in das Kapitalanlagegesetz- buch sind die Lüneburger nämlich unter die Räder der EU-Graumarktregulierung geraten. Große Aktienclubs müssen ihre Transaktionen seither über eine Kapitalverwaltungsgesell- schaft abwickeln. Die KVG wird daran aber nur Interesse haben, wenn das über einen Fonds passiert, also ist der Übergang in die Fondswelt vorprogrammiert. Ein Fonds kann aber erst ab etwa fünf Millionen Euro wirt- schaftlich betrieben werden. Aktienclubs mit kleinerem Depot droht daher das Aus (siehe Kasten). Die Lüneburger werden ihr rund zwölf Millionen Euro schweres Depot voraus- sichtlich im Dezember in einen noch namen- losen Fonds transferieren, dessen Strategie künftig in den Händen der HAC Vermögens- management liegt. Spätestens dann kann jeder Anteile erwerben – auch ohne direkten Bezug zum Club. Im Sinne des Vereinslebens eine ist das eine völlig neue Erfahrung. Förderung der Aktienkultur „Die Anonymität eines Fonds entspricht nicht der eigentlichen Idee eines Aktienclubs“, sagt Ninett Schneider vom Niedersächsischen vertrieb & praxis I die fonds der aktienclubs Foto: © IAC, FIVV Jörg Wiechmann, IAC: „Unsere Mitglieder können direkt Kontakt zum Fondsmanagement halten.“ Andreas Grünewald, FIVV: „Der Aufwand erreichte eine Größenordnung, die den Hobbyrahmen sprengte.“ Steigende Auflagen gefährden die mittelgroßen Aktienclubs Die Tätigkeit eines Investment- oder Aktienclubs kann grundsätzlich eine Erlaubnispflicht nach dem Kapitalan- lagegesetzbuch (KAGB) oder dem Kreditwesengesetz (KWG) auslösen, was inzwischen zu einer unübersichtli- chen oder zumindest schwer verständlichen Rechtslage geführt hat. Abhängig vom Einzelfall müssen sich die Clubs unter anderem mit den vom Gesetzgeber formu- lierten Anforderungen an die Anlageverwaltung, die Fi- nanzportfolioverwaltung oder die Abschlussvermittlung beschäftigen. Vereinfacht dargestellt können Investment- clubs bis zu einer Grenze von 50 Gesellschaftern und 500.000 Euro eingezahltem Kapital weitgehend frei agie- ren, sofern keine gewerbliche Tätigkeit erfolgt und kein Entgelt für die Clubführung gezahlt wird. Andernfalls wurde bislang die Zulassung als Finanzdienstleistungsinstitut durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) oder der Übergang der Anlageverwaltung auf einen externen Vermögensverwalter erforderlich. Mit der Umset- zung der europäischen AIFM-Richtlinie in das KAGB sind die Hürden für die professionellen Aktienclubs allerdings noch einmal gestiegen. Seither ist auch die Anbindung an eine Kapitalverwaltungsgesellschaft (KVG) Pflicht. In der Praxis ist solch eine Zusammenarbeit erst ab einem Clubvermögen von fünf Millionen Euro realistisch, sodass in der Regel gleich ein Fonds aufgelegt wird, auf den das Gemeinschaftsdepot übergeht. Jene Clubs, deren Einlagen dafür nicht ausreichen, müssen entweder unter die Grenze von 500.000 Euro schrumpfen – oder wachsen. Erschwe- rend kommt hinzu, dass ihnen die BaFin das Anwerben neuer Mitglieder untersagt, weil sie dann gewerbsmäßig handeln würden. Viele Clubs sind daher zu groß zum Ster- ben, aber zu klein, um die nächste Stufe einer professio- nellen, aufsichtsrechtlich konformen Struktur zu erreichen.
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