FONDS professionell Deutschland, Ausgabe 3/2015

e rhard Blanck sagte einmal: „Die Steuer macht uns entweder arm oder zu Be- trügern.“ Seit 2005 gibt es für eine neuanlage keine steuerfreie Lebensversicherung mehr. 2009 wurde auch die Wertentwicklung von Fonds oder Aktien mit der Abgeltungsteuer versehen. Man könnte nun denken, seit 2009 gibt es keine steuerfreie Anlage mehr. Doch ist dies richtig? Bevor wir hier auf die Antwort eingehen, ist die Frage, wie hoch die Steuer bei lang lau- fenden Altersversorgungsverträgen überhaupt ist! Die folgende Tabelle soll einen kleinen Überblick geben: Bei vielen Verträgen wird eine sehr hohe Steuerzahlung fällig und automatisch abge- führt. Dies reduziert die Rendite der Anlage und erhöht somit automatisch den notwen- digen Beitrag für die Schließung der Renten- lücke. Deswegen sollte sich jeder die Frage stellen, wie diese Abgeltungsteuer legal vermieden werden kann. Denn steuerfreie Auszahlungen gibt es nach wie vor: BMF-Schreiben 1. 10. 2009 [22]: „Die Todesfall-Leistung einer Rentenversiche- rung gehört nicht zu den Einnahmen aus § 20 Ab- satz 1 Nummer 6 EStG.“ Dieses BMF-Schreiben ist die Basis für das Helvetia Steuerfrei-Konzept (www.steuerfreie- fondspolice.de ). Helvetia Steuerfrei-Konzept Falls in einem Altersversorgungsvertrag ein elternteil (oder ein anderer älterer Verwandter) als versicherte Person eingetragen wird, entfällt im Todesfall dieses elternteils die Kapitaler- tragsteuer, da eine Todesfallleistung nicht zu den einnahmen nach §20 eStg gehört. Verschiedene Szenarien sind bei diesem Konzept denkbar: • Falls der elternteil (z.B. mit 70 Jahren) zu früh verstirbt, sind zwar sämtliche erträge bis dahin steuerfrei, aber das geld muss wieder angelegt werden. • Falls der elternteil verstirbt, wenn der Kunde selbst schon 65 Jahre alt ist, wird die kom- plette Altersversorgung steuerfrei. • Falls der elternteil sehr lange lebt, entnimmt der Kunde steuerpflichtig den geldbetrag, den er benötigt, und lässt den Restbetrag stehen – dieser fließt dann später als Todes- fallleistung steuerfrei zu. Die fondsgebundene Rentenversicherung Helvetia CleVesto Allcase erfüllt alle notwen- digen Voraussetzungen, damit eine derartige gestaltung funktioniert: 1) Lebenslange Laufzeit 2) Abweichende versicherte Person möglich 3) Todesfallleistung = Vertragsguthaben + 1 % Beitragssumme 4) Anlage und Sicherheit frei gestaltbar Um Herrn erhard Blanck aufzugreifen: Steuern legal zu vermeiden verhindert oft die Altersarmut! näheres erfahren Sie auf der Webseite: www.hl-maklerservice.de/7irrtuemer 7. Steuerfreiheit gibt es nicht! parTNer-porTräT helvetIa Zum Thema Geldanlage existieren eine Vielzahl von Thesen und Handlungsempfehlungen. Nicht wenige davon können sich allerdings als teure Irrtümer herausstellen. Helvetia Leben hat sie- ben dieser weit verbreiteten Irrtümer genauer untersucht. 7 Irrtümer der GeldanlaGe Helvetia schweizerische Lebensversicherungs-Ag Weißadlergasse 2 60311 Frankfurt Tel.: . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 069/13 32-575 Fax: . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 069/13 32-680 e-Mail: . . . . . . . kontakt@hl-maklerservice.de internet: . . . . . . . . . . www.hl-maklerservice.de Kontakt Gudrun Krüger, Produktmanagerin Kurzcharakterisierung Helvetia schweizerische Lebensversicherungs-AG Die Helvetia schweizerische Lebensversiche- rungs-Ag ist eine 100-Prozent-Tochter der Helvetia in Deutschland und gehört zur europaweit tätigen Helvetia gruppe mit Sitz in St. gallen (Schweiz), einer der finanz- stärksten Versicherer. in Deutschland ist die Helvetia seit über 150 Jahren erfolgreich tätig. Mit einer attraktiven Produktpalette hat sich die Helvetia Leben insbesondere als innovativer Anbieter von Fondspolicen und bAV-Produkten einen namen gemacht. Anzeige • Foto/grafik: © Helvetia Versicherungsnehmer Sparer Versicherte Person Elternteil Bezugsberechtigter Sparer Beitragszahler Sparer Steuern bei Altersversorgungsverträgen Beispiel Ertrag Steuer 100 Euro mtl., Laufzeit 35 Jahre, 6 % Wertentwicklung 100.000 Euro 25.000 Euro 100 Euro mtl., Laufzeit 50 Jahre, 6 % Wertentwicklung 320.000 Euro 80.000 Euro 100.000 Euro einmalig, Laufzeit 20 Jahre, 6 % Wertentwicklung 220.000 Euro 55.000 Euro (Beispiele nur mit Abgeltungsteuer, ohne Vertragskosten)

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