FONDS professionell Deutschland, Ausgabe 1/2016

315 www.fondsprofessionell.de | 1/2016 dingungen (AGBs) von zumindest drei Ge- sellschaften enthalten Fehler. Rechtsanwalt Johannes Fiala nennt ein Beispiel: „Es wird in mehreren AGBs versucht, die Haftung des Maklers auf zirka 1,2 Millionen Euro zu begrenzen. Dafür gibt es keine gesetzliche Grundlage – es handelt sich hier lediglich um den Betrag der gesetzlichen Mindest-Vermö- gensschadenhaftpflicht des Maklers.“ Dem Bürgerlichen Gesetzbuch zufolge hafte der Makler in unbeschränkter Höhe. „Dies lässt sich nicht über die AGBs ins Gegenteil ver- wandeln“, so Fiala. Die AGBs könnten noch in anderer Hin- sicht für Probleme sorgen. Neben dem BVK und der DVAG beklagen auch Verbraucher- schützer, dass viele Kunden ihre Verträge un- wissentlich auf einen neuen Makler übertra- gen. Rechtlich ist das Vorgehen der Start-ups laut Fiala zwar kein Problem, auch seien die AGBs durchaus klar. Kritische Artikel und schlechte Bewertungen müssen die Fintechs aber verhindern, sonst wird die App nicht her- untergeladen, und die Kunden bleiben aus. Um Bekanntheitsgrad und Image zu steigern, setzen einige Start-ups daher auf TV-Werbung – ein gemessen an der gefühlten Hipness der Fintechs eher altbackenes Medium. Angriff ist beste Verteidigung Die Vermittler sollten aber nicht auf Proble- me der Fintechs hoffen und weitermachen wie bisher. Die besten Chancen haben sie nach Meinung von Grabmaier, wenn sie selbst ihre Schnittstelle zum Kunden verbessern. „Gebt dem Kunden, was er möchte“, pflichtet ihm Pradetto bei, und das ist offensichtlich eine App, in der sich die Policen bequem verwal- ten lassen. Blau Direkt und JDC bieten daher eigene Programme an, „Simplr“ und „Alles- meins“. Das Frankfurter Unternehmen Asuro, das zum Großmakler Hoesch & Partner ge- hört, startete seinen „Versicherungsmanager“. Auch der Maklerpool Fonds Finanz kündigte eine entsprechende App an. Klienten können dann sämtliche Policen und Fonds hochladen oder dies erledigen lassen und erhalten damit einen Überblick über ihre Finanz- und Versi- cherungsprodukte. Gleichzeitig ist der Makler als Ansprechpartner voreingestellt. Die Grundprämisse, die Kunden via App abzuholen, setzt auch Treefin um, ein Fintech, das mit Finanzberatern kooperiert. Statt einen Onlineabschluss anzubieten, stellt Treefin via eines Leadmodells Kontakt zu einem Makler her. Ähnlich arbeitet auch das Portal Passt24, wenngleich ohne App (lesen Sie zu diesen Unternehmen auch den Artikel „Neue Schnitt- stellen“ in FONDS professionell 2/2015). Financefox arbeitet ebenfalls mit Maklern zusammen. „Kunden bekommen von uns einen Willkommensanruf und werden gefragt, ob sie einen Betreuer haben. Bei etwa zehn Prozent trifft das zu. In diesen Fällen versu- chen wir, mit den Beratern zu kooperieren“, sagt Teicke. Der Altmakler soll diesen und gern auch andere Kunden auf die Financefox- Plattform bringen. In der App ist der Makler dann als Kontakt voreingestellt. „Wir stellen die digitale Straße und die Schnittstellen so- wie ein Servicecenter zur Verfügung“, so Teicke. Dafür bekomme Financefox je nach Servicetiefe einen Teil der Vergütungen. Auch Myfeelix arbeitet mit externen Finanzberatern zusammen, derzeit sind es rund 50. Diese können sich kostenfrei in der Finanz-App präsentieren. Consultant Hoff- mann betrachtet solche Modelle als interes- sant. „Kunden werden zukünftig die Option haben wollen, sowohl online als auch per- sönlich beraten zu werden. Wenn ein Makler, Vermittler oder Versicherer beides bieten kann, hat er gute Chancen, sich langfristig zu behaupten“, ist er überzeugt. Auch Money- meets-Geschäftsführer Johannes Cremer möchte nicht behaupten, dass es für Makler künftig keine Perspektive mehr gibt. Sein Fazit: „Es wird einen Mix aus Fintechs, Direktversicherern und klassischem Vertrieb geben.“ JENS BREDENBALS | FP Oliver Pradetto, Geschäftsführer von Blau Direkt: „Gebt dem Kunden, was er möchte!“ Ausgewählte Makler-Fintechs auf einen Blick Knip Moneymeets MyFeelix Treefin Knip.de moneymeets.de myfeelix.de treefin.de Dennis Just, Christina Kehl Johannes Cremer, Dieter Fromm Tilo Hammer, Olof von Lindequist Andreas Gensch, Reinhard Tahedl 2013 2012 2012 2014 Route 66 Ventures, Creathor Venture, Woodman AM, DvH Ventures, k.A. Teammitglieder, Business Angels und QED Investors, Orange Growth Capital John-Werner Madaus, Thomas May Fundsaccess 100 8 12 8 § 34d GewO § 34d/34f GewO § 34d/34f GewO – Nein geplant: Vermögensverwalter + 34f-Berater Ja Ja Ja Nein Nein Nein Verwaltung und automatischer Check von Poli- Verwaltung und Check von Policen, Krediten Verwaltung und Check von Policen, Krediten Verwaltung und Check von Policen, Krediten cen, Onlineabschlüsse, keine Direktabschlüsse, und Geldanlagen, Onlinevermittlung, Korres- und Geldanlagen, Onlinevermittlung, auch über und Geldanlagen Lead-Generierung bei Anfrage nur in Ausnahmefällen Korrespondenz- pondenzmaklerschaft, teilweise Rückerstattung angeschlossene Berater, Korrespondenzmakler- für neue Produkte, Berater kann Kunden App maklerschaften von Provisionen schaft, Direktabschlüsse ab Mitte 2016 geben und sich als Kontakt eintragen . Quelle: Angaben der Unternehmen, eigene Recherchen

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