FONDS professionell Deutschland, Ausgabe 2/2016

182 www.fondsprofessionell.de | 2/2016 So ausgefeilt wie heute war das Konzept natürlich nicht von Anfang an. „Wir haben unser erstes Unternehmen 1993 gegründet“, berichtet Härtling. Die „Monad Gesellschaft für Finanz- und Wirtschaftsberatung“ war ein Maklerpool, der mit Altersvorsorge nicht mehr zu tun hatte als seine Wettbewerber auch. Doch im Jahr 2007 bemerkte der Un- ternehmer zwei Dinge: „Zum einen fand ich es seltsam, dass Beratung über Altersvorsorge sich immer nur auf die Zeit bis zum Renten- beginn erstreckte“, erinnert sich der Firmen- lenker. Zum anderen sann er darüber nach, wie er seinem Maklerpool ein Alleinstellungs- merkmal verschaffen könnte. Aus zwei mach eins – Härtling brachte die Überlegungen zusammen und entwickelte mit Geschäftspartner Hans Schex die Ruhestands- planung. Der Maklerpool firmierte in „Monad Deutsche Gesellschaft für Ruhestandspla- nung“ um. 2014 änderte der Pool noch einmal den Namen. Haben sich mehr Berater ange- schlossen, seit der Begriff Ruhestandsplanung in der Firma auftaucht? „Ja, natürlich, wir werden mit unserer speziellen Arbeitsweise auch gut weiterempfohlen“, sagt Härtling. Das Konzept setze sich mit der Zeit durch. Berater bemerkten, dass es gut sei, etwas anderes an- zubieten. „Finanzdienstleister wollen ja alle immer besser sein als der Wettbewerb, doch das schaffen sie in der Augen der Kunden oft nicht“, sagt Härtling. „Aber wir können uns spezialisieren, aus der Masse herausragen.“ Genau davon ist auch Toni Wirler über- zeugt. Er hat sein Beratungshaus im Jahr 2009 auf Ruhestandsplanung ausgerichtet. „Ich finde das Konzept einfach sinnvoll“, sagt der Chef der Finanzberatung, die seinen Namen trägt und ihren Sitz im bayerischen Buxheim hat. So war er auch sofort dabei, als Härtling 2009 den Bundesverband der Ruhestands- planer (BDRD) aus der Taufe hob. Seitdem ist er Vizepräsident. Expertise gegen Fintechs „Der Verband hat Qualitätsstandards für die Tätigkeit des Ruhestandsplaners erarbeitet“, berichtet Wirler. Damit möchte der BDRD das Berufsbild stärker prägen und dafür sor- gen, dass Kunden künftig den Unterschied zwischen einem Ruhestandsplaner und einem „zertifizierten Sachverständigen für die Ruhe- standsplanung“ erkennen. So bietet der BDRD Zertifizierungslehrgänge für Makler und Finanzvermittler an. Weiterbilden können sich alle Berater, die eine Zulassung nach Pa- ragraf 34d oder 34f Gewerbeordnung haben. Die Lehrgänge finden Anklang. „Viele Bera- ter merken, dass sie sich etwas einfallen las- sen müssen, um sich gegenüber den Fintechs zu positionieren“, sagt Wirler. Ohne die richtige technische Unterstützung geht das natürlich nicht. Daher feilt die Deut- sche Gesellschaft für Ruhestandsplanung der- zeit an einer neuen Software. „Damit können unsere Ruhestandsplaner ihre Kunden künftig komplett online beraten, sie sehen und mit ihnen sprechen, so als wären sie bei ihnen“, erklärt Härtling. Und so findet sich vielleicht doch einmal ein Ruhestandsplaner in jedem Ort mit mehr als 15.000 Einwohnern – eines Tages. ANDREA MARTENS | FP vertrieb & praxis I ruhestandsplaner Foto: © Deutsche Gesellschaft für Ruhestandsplanung, Wirler GmbH Peter Härtling, Deutsche Gesellschaft für Ruhestands- planung: „Wir wollen anders sein als der Wettbewerb.“ Toni Wirler, Wirler Ruhestandsplanung: „Berater merken, dass sie sich gegenüber Fintechs positionieren müssen.“ Eckdaten zu Maklerpool und Verband MAKLERPOOL Die Deutsche Gesellschaft für Ruhestandsplanung wurde 1993 als „Monad Gesellschaft für Finanz- und Wirt- schaftsberatung“ gegründet. Das Unternehmen war zu- nächst ein klassischer Maklerpool, 2007 entstand die Idee, die Geschäftstätigkeit auf eine gezielte Ruhestands- planung auszurichten. Seit 2014 firmiert das Unterneh- men unter dem heutigen Namen. Es betreut etwa 500 aktive Makler und Finanzvermittler, davon über 100 zer- tifizierte Ruhestandsplaner. Der Anlagebestand liegt bei etwa 1,6 Milliarden Euro. Anbindung: Jeder Makler und Vermittler kann sich dem Pool anschließen. Eine spezielle Ausrichtung auf die Ruhestandsplanung sowie eine Zertifizierung sind er- wünscht, aber nicht erforderlich. Angebot: Ruhestandsplanern bietet der Maklerpool Seminare, Präsentationsmaterial, einen individualisierten Onlineauftritt mit dem Domainzusatz „-der-ruhestands- planer.de“ sowie eine spezielle Software. Diese ermög- licht in Kürze auch Onlineberatungen, und eine Übertra- gung von Anträgen in das Intranet von Produktanbietern. Kosten: Der Pool behält einen Teil der Provisionen ein. Es fallen keine Lizenzgebühren an, die Software muss aber gemietet werden. Je nach Umsatz bezahlt der Berater dafür 39 oder 69 Euro monatlich. VERBAND Der Bundesverband der Ruhestandsplaner (BDRD) wurde 2009 gegründet. Er vertritt den Berufsstand der Ruhe- standsplaner und hat Qualitätsstandards erarbeitet. Der BDRD erteilt das bundesweite Gütesiegel „Zertifizierter Sachverständiger für Ruhestandsplanung“. Der Verband mit Sitz in Berlin hat rund 120 Mitglieder und ist in der Lobby-Liste des Deutschen Bundestages registriert. Mitgliedschaft: Jeder Makler oder Finanzvermittler kann Mitglied werden, seit Kurzem auch Ausschließlich- keitsmitarbeiter von Banken, Versicherungen oder anderen Finanzdienstleistern. Voraussetzung ist die Zertifizierung als Ruhestandsplaner. Auch eine jährliche Nach-Prüfung ist Pflicht. Angebot: Der Verband bietet Lehrgänge an, die mit einer schriftlichen und einer mündlichen Prüfung enden. Bei Bestehen erhalten die Teilnehmer ein Zertifikat. An der Weiterbildung kann jeder Makler oder Finanzvermittler teilnehmen, der über eine Zulassung nach Paragraf 34d oder 34f Gewerbeordnung verfügt. Berufserfahrung muss nicht dokumentiert werden. Über den Verband haben die Mitglieder Zugang zu einem großen Netzwerk. Mehr In formationen unter www.bdrd.de. Kosten: Der jährliche Mitgliedsbeitrag für den Verband beläuft sich auf 1.000 Euro.

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