FONDS professionell Deutschland, Ausgabe 2/2016
192 www.fondsprofessionell.de | 2/2016 kobeauftragten. Hinzu kommen die Mitglieds- beiträge für die Entschädigungseinrichtung der Wertpapierhandelsunternehmen (EdW) sowie die zuletzt immer höheren Prämien für die Vermögensschadenhaftpflicht-Police. Da- her lohnt sich eine eigene KWG-Lizenz Bran- chenkennern zufolge erst ab einem Fonds- volumen von 100 Millionen Euro. Für einen kleineren Berater ist diese Größenordnung kaum zu erreichen. Viele scheitern zudem an den vergleichsweise hohen Anforderungen an die Qualifikation des Institutsleiters. Der Ausweg ist also das Haftungsdach, das über die Lizenz verfügt und für die Tätigkeit des Beraters haftet. Als vertraglich gebunde- ner Vermittler kann der Berater der KVG dann seine Anlageempfehlungen für den Fonds aussprechen. Weil sie die Haftung übernehmen, schauen sich die Haftungsdächer die Kandidaten vor einer Anbindung aller- dings genau an. „Sowohl die persönliche als auch die fachliche Eignung des Beraters sind zwei wesentliche Voraussetzungen für eine Kooperation im Fonds-Advisory“, sagt Mirko Siepmann, Vorstand Haftungsdach bei BN & Partners Capital. „Ausschlaggebend sind für uns nicht zuletzt das Fondskonzept und die Frage, ob wir diese Fondsidee gemeinsam mit dem Berater am Markt auch nachhaltig eta- blieren können.“ Christian Hammer, Geschäftsführer von NFS Netfonds, betont, dass die Haftungs- dächer von ihren Beratern in der Regel eine Bankausbildung fordern. Erst wenn all diese Hürden genommen sind, geht es um die finanziellen Konditionen der vertraglichen Zusammenarbeit. Juristisch handelt es sich dabei oft um eine Vertriebsvereinbarung mit einem freien Handelsvertreter gemäß Paragraf 84 Handelsgesetzbuch (HGB). Wegen des doch beträchtlichen Aufwands hält sich nicht nur die Zahl der Haftungsneh- mer in Grenzen, auch die Zahl der Haftungs- dächer, die Fonds-Advisory anbieten, ist eher klein (siehe Tabelle unten). Sub-Berater Dennoch scheint das Fonds-Advisory ein interessanter Nebenschauplatz für einige Ver- mögensverwalter zu sein, die bereits eigene Fonds managen. So bietet Kontor Stöwer Asset Management aus Trier seit einigen Monaten ein Haftungsdach an. Auch Greiff Capital aus Freiburg und die Frankfurter Investmentboutique Acatis nehmen vereinzelt externe Fondsberater an Bord – allerdings nicht als Haftungsdach. Diese beiden Unter- nehmen, die in erster Linie selbst als Asset Manager tätig sind, schließen vielmehr Bera- terverträge ab, nach denen diese Advisors ihnen ihre Anlageideen mitteilen. Die Umset- zung dieser Vorschläge und die volle Haftung liegen aber bei Greiff beziehungsweise Acatis. Das prominenteste Beispiel für ein solches Modell ist sicherlich der 1,2 Milliarden Euro schwere Acatis Gané Value Event Fonds, den Henrik Muhle und Uwe Rathausky von Gané als Subadvisor beraten. Der KVG ist die Form der Anbindung letztlich egal. Ihr sei es in erster Linie wichtig, nicht selbst überprüfen zu müssen, ob sämtliche Compliance-Vor- schriften eingehalten werden, wie ein Bran- chenexperte berichtet. Fondsinitiator Damit sind die Möglichkeiten, auch ohne KWG-Lizenz einen eigenen Fonds ins Leben zu rufen, aber noch nicht erschöpft: „Wenn jemand eine gute Idee hat, kann er als Fonds- initiator auftreten“, erklärt Greiff-Vorstand Volker Schilling. „Er muss nur eine KVG fin- den sowie jemanden, der den Fonds dann ma- nagt.“ Im Gesetz ist die Funktion des Fonds- initiators nicht vorgesehen. Es handelt sich vielmehr um eine privatrechtliche Konstruk- tion, mit der zum Beispiel vereinbart werden kann, dass ein Fonds nicht ohne Zustimmung des Initiators aufgelöst oder verschmolzen werden kann, wie Schilling erläutert. Sobald der Fonds eine bestimmte Größe er- reicht hat, beantragt der Fondsberater oft eine eigene KWG-Lizenz. Es gibt aber auch Aus- nahmen. „Das Haftungsdach ist ein Weg zur Erfüllung der gesetzlichen Vorgaben, der einen professionellen Partner einbindet, der als unabhängiger Dritter die Prozesse zur Ein- haltung der Compliance-Regeln weiter opti- miert“, sagt Philipp Prömm, Vertriebsleiter von Shareholder Value Management. „Man spart dadurch Zeit und auch Personal.“ Der Frankfurter Aktienfonds für Stiftungen nimmt daher weiterhin die Dienste von NFS Net- fonds in Anspruch. Profitlich und Schmidlin sehen dies ähnlich – sie bleiben BN & Part- ners Capital treu, obwohl auch sie die KWG- Lizenz inzwischen wohl stemmen könnten. Ihr Profitlich Schmidlin Fonds UI verwaltet rund zweieinhalb Jahre nach dem Start über 140 Millionen Euro. JENS BREDENBALS | FP Foto: © GSAM André Spee, GSAM: „Die Interessenten haben es immer schwerer, das nötige ,Seed Money‘ aufzubringen.“ Ausgewählte Haftungsdächer für das Fonds-Advisory BN & Partners Kontor Haftungsdach Capital DFP DWPT GSAM + Spee Stöwer AM NFS Netfonds PEH Wertpapier Ansprechpartner Mirko Siepmann Martin Wanders Marcel van Leeuwen André Spee Georg Neubauer Peer Reichelt, Sandra Belabed Christian Hammer Kontakt 069/247 51 27 60 0911/37 82 00 70 9132/75 03 00 0211/416 29 08 08921/558 51 30 040/82 22 83 80 069/247 47 99 20 Zahl der Fondsberater 1 ca. 20 4 4 2 3 20 8 Assets under Administration 400 Mio. Euro k.A. 150 Mio. Euro 42 Mio. Euro k.A. 1.700 Mio. Euro 550 Mio. Euro Zahl der Fonds 21 k.A. 6 2 4 15 12 Konditionen 2 k.A./individuell k.A./individuell 12 BP auf AuM 10 BP auf AuM k.A./individuell 15 BP auf AuM k.A. Diese Aufstellung basiert auf Recherchen der Redaktion und ist nicht erschöpfend. Einen umfassenden Überblick darüber hat nicht einmal die Bafin, denn auch sie erhebt nicht, ob ein vertraglich gebundener Vermittler einen Privatanleger oder einen Fonds berät. In beiden Fällen handelt es sich rechtlich um eine Anlageberatung. 1 unter dem Haftungsdach | 2 Neben dem Anteil an den Verwaltungsgebühren für den Fonds erheben einige Haftungsdächer eine Gebühr für die Verwaltung bzw. die VSH. BN & Partners nehmen hier ab 50 Euro monatlich und rund 235 Euro im Jahr für die VSH. NFS verlangt ab 175 Euro monatlich für die Verwaltung. Bei GSAM + Spee kostet die VSH jährlich 600 Euro für eine natürliche bzw. 1.000 Euro für eine juristische Person. Quelle: Anbieter, eigene Recherchen vertrieb & praxis I haftungsdach
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