FONDS professionell Deutschland, Ausgabe 2/2016
281 www.fondsprofessionell.de | 2/2016 Badewannen-Prinzip Die Branche stellt ihre neuen Garantiemo- delle nicht nur deshalb so prominent ins Schaufenster, weil sie unter Solvency II güns- tiger sind als die klassischen Tarife, sondern auch, weil sie dabei helfen, mit den Altlasten fertig zu werden. Um das zu verdeutlichen, spricht Kling vom „Badewannen-Prinzip“. Eine Wanne mit heißem Wasser steht für den existierenden Bestand, dessen Garantien im heutigen Umfeld verhältnismäßig teuer sind. Durch Abläufe, Fälligkeiten und Storni geht die Temperatur in der heißen Wanne zwar langsam zurück, aber deutlich langsa- mer, als die Kapitalmarktzinsen sinken. Um die Wanne schneller auf eine erträgliche Tem- peratur zu bringen, hilft es, kaltes Wasser nachzufüllen – etwa in Form moderater Garantien. Schreibt ein Versicherer dagegen nur noch fondsgebundenes Geschäft, hilft das nicht. Denn dieses Geld wird separat vom Deckungsstock investiert und verwässert nicht die durchschnittliche Garantiezusage. Um im Bild zu bleiben: Es fließt kein kühles Wasser in die heiße Wanne, vielmehr läuft eine zweite Wanne mit kaltem Wasser voll. „Insofern ist es für jeden Versicherer überlegenswert, Ge- schäft in der ‚Neuen Klassik‘ zu schreiben, um durch das Neugeschäft die durchschnitt- liche Garantiezusage auf ein erträgliches Maß zu reduzieren“, sagt der Ifa-Aktuar. Modifizierte Garantie Doch wie genau unterscheiden sich die mo- difizierten Garantien? „Von Produkten der ‚Neuen Klassik‘ spricht man üblicherweise dann, wenn die Garantie noch über das kon- ventionelle Sicherungsvermögen des Versi- cherers dargestellt wird, die Garantie des Pro- duktes aber modifiziert wurde“, ordnet Kling die Begrifflichkeiten. Demnach wäre das Produkt „Perspektive“ der Allianz ein Produkt der „Neuen Klassik“, während beispielsweise die fast zeitgleich auf den Markt gebrachte „Ergo Rente Garantie“ anders konstruiert ist. „Das ist ein rein fonds- gebundenes Produkt, und die Darstellung der Garantie funktioniert über einen Rückversi- cherungsvertrag, nicht über das konventionelle Sicherungsvermögen“, so Kling. Kein garantierter Zins Genau dort liegt die Abgrenzung zu den Indexpolicen. Hier führt der Versicherer zwar auch noch einen klassischen Deckungsstock, aber der Kunde kann sich jedes Jahr neu ent- scheiden, ob er sich für den sicheren Zins oder für eine Indexpartizipation entscheidet (siehe den folgenden Artikel ab Seite 284). Bei den Produkten der „Neuen Klassik“ dagegen kommt immer die Rendite des Deckungsstocks zum Tragen. Für den Kunden springt dabei eine garantierte lebenslange Mindestrente heraus, allerdings wird diese im Regelfall erst bei Rentenbeginn festgelegt. Während der Ansparphase gestalten die ein- zelnen Gesellschaften ihre Tarife sehr unter- schiedlich. Während die „Allianz Perspektive“ oder die „Two Trust Kompakt“ der HDI Leben keinen garantierten Rechnungszins in der Ansparphase bieten, garantiert die DEVK zumindest 0,25 Prozent und die Debeka bei ihren Tarifen CA2 oder CA6 0,5 Prozent (sie- he Tabelle auf der nächste Seite). Neuartige Modelle Statt also Garantieversprechen abzugeben, die in der Ansparphase Jahr für Jahr gelten und beim Rentenübergang einen garantierten Rentenfaktor auf das Gesamtguthaben des Kunden aussprechen, setzen die Produkte der „Neuen Klassik“ häufig auf sogenannte Ab- schnittsgarantien, die unter Solvency II viel kostengünstiger sind. Hier wird beispielsweise für die ersten zehn Jahre oder bis zum Ren- tenbeginn ein bestimmter Garantiezins ver- sprochen, und danach – abhängig vom dann Unterschiedliche Garantiemodelle im Überblick REINE KLASSIK: Hier gibt es sowohl eine jährliche Zinsgarantie als auch einen garantierten Rentenfaktor auf das Gesamtguthaben. Die Anlage findet ausschließlich im Sicherungsvermögen statt. NEUE KLASSIK: Hier gibt es häufig geteilte Garantien (z.B. eine bis zum Eintritt der Rentenphase und eine neue ab Eintritt der Rentenphase) sowie oft keinen jährlichen Garantiezins. Die Kapitalanlage findet trotzdem im konventionellen Sicherungsvermögen statt. INDEXPOLICEN: Hier hat der Kunde jedes Jahr im Voraus die Wahl , ob er im kommenden Jahr eine feste Verzinsung will oder an einem Kapitalmarktindex partizipieren möchte. Verliert der Index an Wert, ist aber zumindest der Beitrag garantiert. HYBRIDPRODUKTE: Hier wird ein Teil des Kundenguthabens in das konventionelle Sicherungsvermögen investiert und ein Teil in Fonds. Die Aufteilung ist von Produkt zu Produkt unterschiedlich. FONDSPOLICEN: Hier kann der Kunde mehr oder minder frei aus verschiedenen Fonds wählen. Der Versicherer gibt keinerlei Garantie. Allerdings sind Garantien auf Fondsebene denkbar. Quelle: eigene Recherchen Alexander Kling, Ifa-Institut: „Unter Solvency II wird die Werthaltigkeit der Garantien unmittelbar transparent.“ Andreas Lindner, Allianz Leben: „Wir bieten mittlerweile mehrere moderne Formen der Rentenversicherung an.“
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