FONDS professionell Deutschland, Ausgabe 2/2016

292 www.fondsprofessionell.de | 2/2016 um könnte ein- und derselbe Fonds jedoch in unterschiedlichen Risikostufen landen. Zwar sieht der SRI genau wie der SRRI sieben Klassen vor; die Berechnung nach diesem Indikator kann aber zu einer anderen Zuord- nung führen als die SRRI-Methode. Wer meint, das sei verwirrend genug, hat nicht an die staatlich geförderten Fondspolicen gedacht. „Auch für diese Policen ist ab dem 1. Januar 2017 ein neues Produktinforma- tionsblatt vorgesehen“, erklärt Experte Renner. So will es die Altersvorsorge-Produktinfor- mationsblattverordnung (AltvPIBV), die der deutsche Gesetzgeber Mitte 2015 verabschie- det hat. Wie genau die Risikostufe von Fonds für diese Policen zu errechnen ist, steht bis- lang nicht fest. An den Vorgaben für die neuen Produktinformationsblätter (PIBs) arbeitet derzeit noch die Produktinformationsstelle Altersvorsorge (PIA) in Kaiserlautern. Wann die Standards publiziert werden, dazu wollte sich die PIA auf Anfrage nicht äußern. Klar ist aber jetzt schon, dass das Risiko von Fonds in geförderten Policen noch einmal anders ermittelt werden muss. 13 Kostenpositionen Ein Fonds, drei Risikostufen in drei Infor- mationsblättern. Angesichts von so viel Unsi- cherheit laufen die Verbände Sturm. Nach dem BVI hat Anfang April auch der Gesamt- verband der Deutschen Versicherungswirt- schaft (GDV) Kritik an den Vorschlägen der europäischen Aufsichtsbehörden (ESAs) zum neuen KID geäußert und eine Verschiebung des PRIIP-Starts um ein Jahr gefordert. Der SRI sei hochkomplex und für Versicherungs- produkte nicht geeignet. Ein weiterer Kritik- punkt ist die Angabe der Kosten. Die euro- päischen Aufseher verlangen eine gesonderte Darstellung von einmaligen, laufenden und weiteren Kosten. „Dies könnte schlimmsten- falls aber dazu führen, dass 13 verschiedene Positionen aufzuführen sind“, erklärt der GDV. Dem Verbraucher würde das alles an- dere als einen guten Durchblick verschaffen. Sollten die ESAs an ihrem aktuellen Kos- tenmodell festhalten, so täte sich ein weiteres Paralleluniversum auf: „Riester-Fondspolicen müssen ab dem 1. Januar 2017 eine einheit- liche, standardisierte Effektivkostenquote im PIB angeben“, sagt Fischer. In diese dürfen unter anderem Kickbacks, die Versicherer von Fondsgesellschaften zurückbekommen und prozentual an ihre Kunden durchreichen, nicht mehr einfließen. Für nicht geförderte Fonds- policen ist dies nach dem aktuellen Stand der Dinge hingegen nicht vorgesehen. Zwar nutzen viele Versicherungen gerade diese weitergereichten Kickbacks gern zu Werbezwecken, eben weil sie bislang kosten- mindernd ausgewiesen werden dürfen. Ange- sichts der aktuellen Vorschläge der europäi- schen Aufsicht würden sie auf diesen Vorteil offenbar aber sogar verzichten. „Eine einheit- liche Berechnungsmethodik für die Effek- tivkostenangabe bei geförderten und nicht geförderten Altersvorsorgeprodukten wäre sinnvoll“, erklärt der GDV. Ob sich die ESAs aber die Zeit nehmen, um ihre aktuellen Vorschläge für die neuen KIDs noch einmal zu überarbeiten, steht in den Sternen. Zwar haben zuletzt auch die europäischen Dachverbände der Banken, Ver- sicherungen sowie der Fonds- und Zertifi- kateanbieter um ein Jahr Aufschub von PRIIP gebeten. Aus Brüssel ist jedoch zu hören, dass sich die Kommission nach dem verschobenen Start von Mifid II „keine weitere Blöße“ ge- ben werde. Aus für Performance Fee Und selbst wenn: Das Wirrwarr zwischen Fonds und Policen wäre auch mit einer Ver- schiebung des PRIIP-Starts nicht komplett aus der Welt geschafft. Denn: Ab dem 1. Januar 2017 dürfen in staatlich geförderten Produkten zur Altersvorsorge keine Fonds mehr liegen, die eine erfolgsabhängige Vergütung vorse- hen. Dies legt das novellierte Gesetz über die Zertifizierung von Altersvorsorge- und Basis- rentenverträgen (AltZertG) fest. Zwar bezieht sich diese Regelung lediglich auf das Neugeschäft, also auf Riester- und Rürup-Policen, die ab Anfang 2017 abge- schlossen werden; Bestandsverträge sind nicht betroffen. Für neue Abschlüsse benötigen die Versicherer aber Anteilsklassen ohne Erfolgs- gebühr. „Den großen Kapitalverwaltungsge- sellschaften bereitet das weniger Probleme“, sagt Fischer. Sie könnten Tranchen ohne Per- formance Fee auflegen, was bereits passiere. Kleinere Fondsboutiquen könnten es sich vermutlich aber nicht leisten, auf die Fee als Einnahmequelle zu verzichten. Sie würden sich daher wohl aus dem Geschäft mit geför- derten Policen zurückziehen. In all dem Durcheinander von gesetzlichen Regelungen, Berechnungen und Zeitplänen kann eines aber wenigstens als sicher gelten: „Nicht geförderte Fondspolicen dürfen auch weiterhin Fonds mit Performance Fee im Portfolio haben“, erklärt der GDV. In diesem Punkt seien keine Änderungen in Sicht. Bis- her nicht. Denn vor Gericht, auf hoher See und in der Finanzmarktregulierung weiß niemand so ganz genau, was als Nächstes passiert. ANDREA MARTENS | FP fonds & versicherung I fondspolicen Foto: © Patriarch Dirk Fischer, Patriarch: „Die Fondsgesellschaften werden ihre Risikoberechnung nicht vorzeitig umstellen.“ Die geplanten rechtlichen Regelungen in der Übersicht Riester-/Rürup- Produkt Fonds Fondspolicen Fondspolicen Gesetzesgrundlage PRIIP 1 PRIIP 1 AltvPIBV 2 / AltZertG 3 Voraussichtlich gültig ab 31.12.2019 31.12.2016 1.1.2017 Basisinformationsblatt KID 4 nach PRIIP KID 4 nach PRIIP PIB 5 für staatlich geförderte Produkte zur Altersvorsorge Risikoindikator SRI SRI Risikoindikator für staatlich geförderte Produkte zur Altersvorsorge Berechnung bekannt? Nicht vollständig Nicht vollständig Nein Kostenausweis Keine Änderung Geplant: Angabe von einmaligen, Einheitliche laufenden und weiteren Kosten Effektivkostenquote Performance Fee erlaubt? Ja Ja Nein 1 Packaged Retail and Insurance-based Investment Products | 2 Altersvorsorge-Produktinformationsblattverordnung | 3 Gesetz über die Zertifizierung von Altersvorsorge- und Basisrentenverträgen | 4 Key Information Document | 5 Produktinformationsblatt Quelle: eigene Recherchen | Stand: 10.5.2016

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