FONDS professionell Deutschland, Ausgabe 2/2016
und wenn auch das Datenschutzproblem in den Griff zu bekommen ist, kann man nach ein einiger Zeit immer noch wechseln. Im Moment scheint mir die Geeignetheitserklä- rung aber der richtige Weg zu sein. Ein schriftliches Protokoll lässt aber nicht erkennen, wenn Berater Kunden in ihrer Entscheidung für ein Finanzpro- dukt beeinflussen. In einer Tonaufzeich- nung wäre das zu hören. Das stimmt, aber letzten Endes ist der Anleger selbst für seine Entscheidungen verantwortlich. Und wenn er etwas nicht verstanden hat, dann nützt ihm überhaupt kein Protokoll – ob schriftlich oder als Mitschnitt. Dann sollte er von dem betreffenden Produkt die Finger lassen. Bei allem Anlegerschutz, den wir erreichen wollen – dieser letzte Schritt liegt in der Verantwortung des Kunden. Trotzdem kann man natürlich nach zwei oder drei Jah- ren, wenn man genügend Erfah- rung mit der Geeignetheitserklä- rung gesammelt hat, nachjustieren. Die Europäische Kommission ist bekannt dafür, dass sie Richtlinien regelmäßig überprüft. Was Mifid angeht, so haben wir ja auch schon das zweite Regelwerk. Da stellt sich aber die Frage, ob so viel Regu- lierung überhaupt notwendig ist. Von Überregulierung würde ich jedenfalls nicht sprechen, wir brauchen die Maßnah- men. Die Finanzmarktkrise hat gezeigt, welche Auswirkungen die Schwierigkeiten einer ein- zelnen Bank haben können. Deshalb müssen wir dafür sorgen, dass am besten inter- national, auf jeden Fall aber auf europäischer Ebene ein Regulierungsnetz eingezo- gen wird, das die Sicher- heit von und in Banken stärkt. Nicht jede Tätig- keit einer Bank ist vernünftig. Wenn sich jeder vernünftig verhielte, bräuchten wir keine Re- gulierung. Aber es gibt nun einmal Anreize, die dazu führen, dass Fehler gemacht werden. Dazu gehören Provisionen, die vom Umsatz mit einem bestimmten Produkt abhängig sind. Daher halte ich die bisherigen Regulierungs- maßnahmen einzeln auch im Nachhinein alle für erforderlich. Wir haben aber gemerkt, dass die Einzelmaßnahmen nicht immer ineinan- dergreifen. Daher haben wir die Bundesregierung gebeten, einen Regulie- rungsbericht zu erstellen. Dieser liegt jetzt vor. Nun schauen wir ge- meinsam mit der Finanz- aufsicht, an welchen Stellen Maßnahmen nicht zusammenpassen. Wie passt es denn zu- sammen, dass im Fondsvertrieb Protokolle erstellt wer- den müssen, bei Lebenversicherungen nur auf Wunsch des Kunden und beimVerkauf von Bausparproduk- ten gar nicht? Wären einheitliche Regeln denn nicht sinnvoller? Wir haben ein Instrument, das die- ses Problematik etwas auffängt: die steuerliche Förderung, die unter anderem für Bauspar- produkte oder Lebensversi- cherungen gilt. Wenn Pro- dukte steuerlich begünstigt sind, unterliegen sie bestimm- ten Regularien. Hochspekulative Finanzprodukte sind hier gar nicht zugelassen. Deswegen kann bei Bau- sparverträgen und Lebensversicherungen eher auf ein Protokoll verzichtet werden als im Vertrieb von spekulativen Finanzpro- dukten. Der Kunde kann aber auch bei weni- ger riskanten Produkten schlecht be- raten werden. Sollte sich irgendwann herausstellen, dass bei Lebensversicherungen oder Bausparprodukten besonders schlecht beraten wird, dann müsste man viel- leicht über Konsequenzen nachden- ken. Bisher scheint mir das nicht not- wendig. Zudem wäre die Einführung solcher Dokumente ein Kostenfaktor. Gerade in Zeiten eines anhaltenden 301 www.fondsprofessionell.de | 2/2016 che genug reguliert “ » Bei allem Anlegerschutz, den wir erreichen wollen, ist der Kunde letzten Endes für seine Entscheidungen selbst verantwortlich. « Antje Tillmann, CDU
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