FONDS professionell Deutschland, Ausgabe 3/2016

184 www.fondsprofessionell.de | 3/2016 provisionen kassieren, ohne dafür eine Dienst- leistung anzubieten. „Auch der Nachfolger eines Vermittlers wird aufgrund von Mifid II in Zukunft mit den Bestandskunden mehr Arbeit haben“, weiß Experte Adams. Unklare Folgen Dass Käufer deswegen ab 2018 massiv die Preise drücken werden, glaubt er nicht. „Wer Bestände dazukauft, hat meist den Ehrgeiz, sich intensiv um seine Kunden zu kümmern und ihnen weitere Produkte zu vermitteln“, sagt er. Daher sollte der Service für Bestands- kunden ohnehin selbstverständlich sein. An- dere Experten sehen die Sache kritischer. „Ich denke schon, dass die Kaufpreise langfristig sinken werden, wenn die Richtlinie einmal umgesetzt ist“, sagt Kroll. Bisher sei das eine „offene Flanke“. Thomas Öchsner, Geschäfts- führer des Resultate Instituts für Unterneh- mensanalysen und Bewertungsver- fahren aus München, stellt wieder eine andere Prognose. „Es ist mög- lich, dass kleinere Finanzanlagen- vermittler diese zusätzlichen Dienst- leistungen nicht erbringen können und daher verkaufen müssen“, er- klärt er. Im Moment könne man das aber nur vermuten. Fakt ist hingegen: Vermittler und Makler, die als Einzelun- ternehmen durchschnittliche Jahresumsätze von mehr als 100.000 Euro erzielen, tun gut daran, eine Umwandlung ihrer Firma in eine GmbH ins Auge zu fassen. In dieser Größenordnung kann das eine empfehlens- werte Variante sein. Einige wichtige Punkte müssen jedoch beachtet werden. So sollte die GmbH mindestens sieben Jahre vor dem an- gestrebten Verkauf gegründet werden. „An- dernfalls kann es sein, dass bei der Veräuße- rung in der Unternehmensbilanz stille Reser- ven aufgedeckt und versteuert werden müs- sen“, erklärt Anwalt Kroll. Nach Ablauf einer Siebenjahresfrist hingegen können stille Re- serven steuerneutral auf das Käuferunterneh- men übergehen. Versicherer informieren Ist die GmbH gegründet, werden sämtliche Courtage- oder Provisionsforderungen ver- traglich auf diese übertragen. „Versicherungs- makler sollten dann alle Versicherer, deren Produkte sie vermitteln, darüber informieren, dass sie einen neuen Vertragspartner haben“, sagt Pradetto. So ist es in Artikel 20 des „Code of Conduct“ vorgesehen, des Daten- schutzkodex also, den sich der Gesamtver- band der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) selbst verordnet hat. Die Unternehmen müssen schriftlich zustimmen, was in der Regel aber kein Problem ist. „Zusätzlich muss der Eigentümer der GmbH gegenüber jedem Versicherer eine Bürgschaft abgeben, in der er erklärt, dass er die volle Haftung für mögliche Courtage- Rückforderungen übernimmt“, erklärt Pradet- to. Denn: Während ein Einzelunternehmer für solche Rückforderungen mit seinem Privat- vermögen haftet, ist dies bei einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung nicht der Fall. Ohne die Bürgschaft werden die Umsätze weiterhin stillschweigend über den Einzelmakler abge- rechnet. Und er hat eine leere GmbH-Hülle, die im Verkaufsfall gar nichts nützt. Das Schöne für Fondsvermittler: Sie können auf diesen Aufwand verzichten, da sie mit mög- lichen Rückforderungen nichts zu tun haben. Deutlich weniger komplex ist die Übertra- gung von Beständen meist, wenn Versiche- rungsmakler oder Finanzanlagenvermittler einem Maklerpool angeschlossen sind. Die Pools helfen in der Regel bei der Suche nach einem Käufer aus den eigenen Reihen. Einige, so zum Beispiel Netfonds aus Hamburg, bie- ten auch Unterstützung bei der Bewertung der Bestände und bei der Ermittlung eines ver- nünftigen Kaufpreises. Allerdings sollten sich Makler und Fondsvermittler rechtzeitig vor einem geplanten Verkauf die Vertragsbedin- gungen ansehen. Dort ist geregelt, ob die Be- stände dem Pool oder ihren Partnern gehören. Ist der Maklerpool Inhaber, muss er einer Übertragung zustimmen. Sofern die Bestände nicht an einen Nachfolger gehen sollen, der mit einem Konkurrenzpool arbeitet, ist das meist aber kein Hindernis. „Was einem Unternehmensver- kauf viel mehr im Wege steht, sind oft die überzogenen oder falschen Preisvorstellungen des Verkäufers“, weiß Experte Öchsner. „Natürlich ist der Preis letztlich die Summe, die sich aus den Verhandlungen zwischen Käufer und Verkäufer ergibt“, räumt er ein. Diesen sollte aber eine sachkundige Wertermitt- lung vorausgehen. „Ein Umsatz- multiplikator, für den jeder Verkäu- fer auch noch eine andere Zahl im Kopf hat, ist für die Bewertung völ- lig ungeeignet“, sagt Öchsner. vertrieb & praxis I unternehmensverkauf Foto: © Dr. Adams & Associates; Thomas Berg/Bilderberg Stefan Adams, Dr. Adams & Associates: „Der Asset Deal ist tot, es werden zu geringe Preise gezahlt.“ Oliver Pradetto, Blau Direkt: „Für Makler mit kleineren Be- ständen lohnt sich die Umwandlung in eine GmbH nicht.“ Häufig nur spärliche Umsätze Durchschnittlich erzielte Jahresumsätze von Versicherungsvermittlern 48,5 Prozent der Vermittler erzielen im Schnitt einen Umsatz von unter 100.000 Euro pro Jahr. Für diese Kleinbestände lassen sich nur schwer Käufer finden. 0 % 5 % 10 % 15 % 20 % 25 % 30 % über 1.000.000 Euro 500.000 bis unter 1.000.000 Euro 250.000 bis unter 500.000 Euro 100.000 bis unter 250.000 Euro 50.000 bis unter 100.000 Euro 25.000 bis unter 50.000 Euro unter 25.000 Euro ü 6,1 % 13,3 % 29,1 % 32,8 % 9,7 % 4,2 % 4,8 % Quelle: Vers

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