FONDS professionell Deutschland, Ausgabe 3/2016

rungsergebnis automatisch zusenden, aber wir werden bei der Umsetzung prüfen, wie wir auf Anforderung unserer Kunden das fiktive Veräußerungsergebnis mitteilen können“, so der Mitarbeiter. Um die Berechnung deutlich zu machen, ist im Kasten (vorige Seite) ein Rechenbeispiel dazu aufgeführt. Nur vier Kennzahlen erforderlich Ein Ziel des Investmentsteuerreformgeset- zes war es, die Fondsbesteuerung zu verein- fachen. Hier besteht auch dringender Hand- lungsbedarf, denn Normalsterbliche haben kaum eine Chance, die zahlreichen Details bei der Fondsbesteuerung zu verstehen. Bald wird es also einfacher, denn die Regeln sind so gemacht, dass eine korrekte Versteuerung der Fondserträge auch ohne Hilfe der Fonds- gesellschaft möglich ist. Künftig muss man lediglich den Wert des Fondsanteils am Jahresanfang und am Jahresende kennen – und den Ausschüttungsbetrag. Wenn man dann weiß, um welche Art Fonds es sich han- delt (Aktien-, Misch- oder Immobilienfonds), ist eine korrekte Verteuerung möglich. Neben der Steuervereinfachung war ein weiterer Grund für die Reform, eine mögli- cherweise bestehende Europarechtswidrigkeit auszuräumen. Diese hängt mit der unter- schiedlichen Erstattungsmöglichkeit für Kör- perschaftsteuern zusammen, die auf deutsche Dividenden gezahlten wurde. Deutsche Fonds bekommen die Körperschaftsteuern rücker- stattet, während ausländische Fonds schlimms- tenfalls auf der deutschen Kapitalertragsteuer in Höhe von 26,375 Prozent sitzen bleiben, ohne dass ein Erstattungsanspruch besteht. Dies stellt eine Benachteiligung ausländischer Fonds dar, was gegen das Prinzip des freien Kapitalmarktes verstößt und damit als euro- parechtswidrig angesehen werden könnte. Mit der Reform werden nun in- und ausländische Fonds in Bezug auf deutsche Dividenden steu- erlich gleichgestellt. Probleme gelöst Außerdem werden auch Fälle wie die Rechtssache „van Caster und van Caster“ nicht mehr als Problem auftauchen, über die der EuGH mit Urteil vom 9. Oktober 2014 ent- schieden hat. Darin ging es darum, dass einem Steuerpflichtigen nicht die Möglichkeit einge- räumt wurde, Unterlagen oder Informationen beizubringen, mit denen sich die tatsächliche Höhe seiner Einkünfte nachweisen ließ. Statt- dessen musste zwingend die (steuerlich ungün- stigere) Pauschalbesteuerung angewendet wer- den. Durch die Reform ist nun beides möglich: Anwendung der Pauschalbesteuerung oder Er- bringung des Nachweises für die tatsächlichen Besteuerungsgrundlagen. ANKE DEMBOWSKI | FP Barbara Rojahn, Frauen-Finanzberatung: „Es ist keine schlechte Idee, Altbestandsgewinne mitzunehmen.“ Vom Wandel profitieren Die Angaben stellen keine Anlageberatung dar. Die vollständigen Angaben zum Fonds sind den wesentlichen Anlegerinformationen und dem Verkaufsprospekt, ergänzt durch den jeweiligen letzten geprüften Jahresbericht und den jeweiligen Halbjahresbericht, falls ein solcher jüngeren Datums als der letzte Jahresbericht vorliegt, zu ent- nehmen. Diese Unterlagen stellen die allein verbindliche Grundlage des Kaufs dar. Diese sind kostenlos erhältlich bei der HANSAINVEST Hanseatische Investment-GmbH oder unter www.hansainvest.com . Die Wertentwicklung der Vergangenheit ist keine Gewähr für die zukünftige Entwick- lung der Anlagen. Investitionen beinhalten spezifische Risiken, darunter politische und währungsbedingte Risiken. Die Rendite und der Wert der zugrunde liegenden Anlage können sinken oder steigen. Dies könnte zu einem vollständigen Verlust der Anlage führen. Der Fonds weist aufgrund seiner Zusammen- setzung und des möglichen Einsatzes von Derivaten erhöhte Wertschwankungen auf, d. h., die Anteilspreise können auch innerhalb kurzer Zeiträume erheblichen Schwankungen nach oben und nach unten unterworfen sein. Der beschleunigte Wandel unseres wirtschaftlichen Umfelds eröffnet gut positionierten Unternehmen erhebliche Wachstumschancen. Das vierköpfige Spezialistenteam von APUS CAPITAL ist davon überzeugt, dass man mit gezielten Aktieninvest- ments in diese Gesellschaften langfristig über- durchschnittliche Erträge erzielen kann. Seit Auflage 19. 10. 2011 Rendite YTD 1 Jahr 3 Jahre – 31. 07. 2016 APUS Capital ReValue Fonds 2,00 % 3,39 % 16,03 % p. a. 15,40 % p. a. ANZEIGE • Foto: © photocasetzyhbch APUS Capital ReValue Fonds H H H H H 20. 10. 2011 bis 31. 07. 2016 | Währung: Euro 100 % 90 % 80 % 70 % 60 % 50 % 40 % 30 % 20 % 0 % 10 % -10 % 2013 2012 2015 2016 2011 2014 APUS Capital GmbH Dreieichstraße 59, 60594 Frankfurt/M. www.apuscapital.de T: +49-69-244467415

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