FONDS professionell Deutschland, Ausgabe 4/2016
176 www.fondsprofessionell.de | 4/2016 wichtiges Instrument dafür ist die Vorsorge- vollmacht“, sagt Winkler. Gerade jüngere Menschen haben dieses Instrument jedoch oft nicht im Blick. Das kann fatale Folgen haben. Über Vorsorgevollmacht beraten „Man muss sich ja einmal vor Augen füh- ren, was zum Beispiel geschieht, wenn ein Familienvater verunglückt, aber weder seine Ehefrau noch seine Kinder in der Lage sind, ihn zu betreuen“, sagt Winkler. In diesem Fall würde ein Gericht einen gesetzlichen Betreuer bestellen. Nicht nur, dass sich sicherlich nie- mand eine Betreuung durch eine fremde Per- son wünscht. Es kann auch dazu kommen, dass die Kosten die finanziellen Möglich- keiten der Familie übersteigen. „Dann ist es schnell passiert, dass der Betreuer der Ehefrau ihre Bankvollmacht entzieht und ihr eine Art Haushaltsgeld zukommen lässt“, erklärt Winkler. Damit ist es mit der persönlichen Freiheit auch dahin. Schon bei der Vorsorgevollmacht sollte ein Generationenberater die ganze Familie seines Kunden ins Boot holen. „Es ist ja gut mög- lich, dass sich seine Frau nicht in der Lage sieht, die Betreuung im Ernstfall zu über- nehmen“, sagt Experte Reichardt. Eventuell erklärt sich aber ein Kind oder gar ein Enkel dazu bereit. „Dann wird die Vollmacht ent- sprechend aufgesetzt, und die Sache ist gere- gelt“, erklärt Reichardt. Patientenverfügung empfehlen Das zweite wesentliche Instrument zur Ab- sicherung ist die Patientenverfügung. „Diese ist zwar nicht aus finanziellen Gründen von Bedeutung, sehr wohl aber aus rechtlicher Sicht“, sagt Winkler. Dies sollten Generatio- nenberater ihren Kunden klarmachen. „Ohne eine Patientenverfügung kann niemand da- rüber bestimmen, ob er im Zweifelsfall etwa lebensverlängernde Maßnahmen wünscht oder nicht“, erklärt die Expertin. Vor allem für nicht verheiratete Paare ist diese Verfügung enorm wichtig. Denn: Landet der Partner etwa nach einem Unfall im Kran- kenhaus und ist nicht ansprechbar, so erhalten ausschließlich enge Angehörige Auskunft über seinen Zustand sowie ein Besuchsrecht. In der Patientenverfügung aber kann der Unterzeich- nende frei bestimmen, wer im Ernstfall über alle medizinischen Details informiert werden soll und wen er bei sich haben möchte. „Als letztes Instrument kommt dann natürlich die Pflegeversicherung hinzu“, erklärt Winkler. In einem allerletzten Schritt gilt es schließlich, für die Personen, die im Krankheits- oder Pflegefall des Kunden bevollmächtigt werden sollen, eine Übersicht über das Vermögen, alle Konten, Versicherungen und Renten zu erstel- len – sozusagen eine Art Notfallkoffer. Und zum Schluss die Finanzen Sind diese Punkte abgehakt, können sich Generationenberater und ihre Kunden dem Thema Finanzen widmen. „Es ist immer noch so, dass ältere Menschen möglichst hohe Summen auf die Seite legen, um bloß nie- mandem auf der Tasche zu liegen, falls sie einmal pflegebedürftig werden“, weiß Wink- ler. Gibt es jedoch ein vernünftiges Absiche- rungspaket, bleibt vielleicht Geld übrig, das in etwas riskantere Finanzprodukte umge- schichtet werden kann, die mehr Rendite ver- sprechen. Möglicherweise empfiehlt sich auch eine zusätzliche Versicherung. „Es kann sein, dass ein Kunde bereits ein Testament gemacht hat und es nicht mehr ändern will“, weiß Generationenberater Reichardt. Möchte er nach seinem Tod aber eine weitere Person, vielleicht ein uneheliches Kind oder die Geliebte, mit einer Geldsumme bedenken, so kann er zu ihren Gunsten eine Kapitallebensversicherung abschließen. Viel- leicht soll auch für das Studium eines Enkels ein Fondssparplan eingerichtet werden. vertrieb & praxis I generationenberatung Foto: Sparkasse Düsseldorf, EBS Business School Volker Reichardt, Sparkasse Düsseldorf: „Generationen- berater brauchen viel Feingefühl.“ Rolf Times, EBS Business School: „Generationenmanager benötigen ein großes Expertennetzwerk.“ Checkliste: Was Generationenberater dürfen und was nicht äußerst nicht Tätigkeit erlaubt strittig strittig erlaubt Beratung mit dem Ziel des Abschlusses* Betreuung des Kunden im Finanz- und Versicherungsbereich* Rechtsnahe Tätigkeiten (z.B. Beratung bei der Erstellung von Vollmachten, Patientenverfügung usw.) Sonstige Nebenleistungen (z.B. Sortieren von Unterlagen, Versicherungs-Check usw.) Tarifwechselberatung in der privaten Krankenversicherung Unterstützung im Versicherungsschadensfall Vorbeugendes Schadensmanagement für den Kunden Testaments beratung und -erstellung Erstellen von Notfallkoffern Steuerliche Beratung für den Erbfall . Nachfolgeregelung für das Unternehmen des Kunden *Eine entsprechende Gewerbeerlaubnis ist Voraussetzung Quelle: Norman Wirth, Fachanwalt für Versicherungsrecht, Kanzlei Wirth Rechtsanwälte
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