FONDS professionell Deutschland, Ausgabe 3/2017
Investmentsteuer- reform und Fondspolicen PARTNER-PORTRÄT HELVETIA Ab dem 1. 1. 2018 greifen die Neuregelungen aus der Investment- steuerreform. Eine zentrale Frage ist, ob sich Fondspolicen dann im- mer noch lohnen werden. Erfahren Sie die wichtigsten Änderungen. JETZT ERST RECHT Helvetia schweizerische Lebensversicherungs-Ag Weißadlergasse 2 60311 Frankfurt Tel.: . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 069/13 32-575 Fax: . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 069/13 32-680 e-Mail: . . . . . . . kontakt@hl-maklerservice.de internet: . . . . . . . . . . www.hl-maklerservice.de Kontakt Kurzcharakterisierung Helvetia schweizerische Lebensversicherungs-AG Die Helvetia schweizerische Lebensversiche- rungs-Ag ist eine 100-Prozent-Tochter der Helvetia in Deutschland und gehört zur europaweit tätigen Helvetia gruppe mit Sitz in St. gallen (Schweiz), einer der finanz- stärksten Versicherer. in Deutschland ist die Helvetia seit über 150 Jahren erfolgreich tätig. Mit einer attraktiven Produktpalette hat sich die Helvetia Leben insbesondere als innovativer Anbieter von Fondspolicen und bAV-Produkten einen namen gemacht. B islang werden Fondsanleger im We- sentlichen wie Direktanleger in Aktien behandelt: nur der Anleger wird be- steuert, nicht der Fonds. Künftig zahlen auch die deutschen Fonds 15 Prozent Körper- schaftsteuer auf zugeflossene Dividenden, Miet- erträge und gewinne aus dem Verkauf von immobilien, sofern die einkünfte aus Deutsch- land stammen. Die Steuer wird direkt innerhalb des Fonds abgeführt. ziel der Maßnahme: Deutsche und ausländische Fonds werden in Bezug auf ihre einkünfte aus Deutschland künftig steuerlich gleich behandelt. Auch Fondspolicen vom Abzug betroffen Ja, auch bei Fonds innerhalb von Fonds- policen erfolgt der 15-prozentige Abzug. eine Sonderregelung gilt für geförderte Produkte wie die Basis- und Riesterrente. Diesen Verträgen wird der Steuerabzug durch die Versicherungsgesell- schaft im Folgejahr wieder gutge- schrieben. Anteilige Steuerbefreiung zum Ausgleich Unabhängig davon ob der Fonds in Deutschland oder im Ausland aufgelegt wur- de, werden Ausschüttungen und gewinne aus dem Verkauf von Fonds bei der Abgel- tungsteuer auf der Anlegerebene teilweise freigestellt. Die Teilfreistellung richtet sich nach der Fondsart und der damit verbundenen Mindestaktienquote (siehe Tabelle „Teilfreistel- lung je Fondsart“ oben). Die Mindestaktienquote muss in den Anla- gerichtlinien aufgeführt sein, ansonsten entfällt die Teilfreistellung. Fondspolicen erfahren eine pauschale Teilfreistellung von 15 Prozent – unabhängig von der Art der gewählten Fonds. Was ist künftig steuerlich günstiger: Fondspolice oder Direktanlage? Wie so oft lässt sich diese Frage pauschal nicht beantworten. generell gilt jedoch: Durch die unterschiedlichen Teilfreistellungen wird die Fondspolice im Vergleich zur Direkt- anlage bei Aktienfonds etwas schlechter, bei Rentenfonds etwas besser und bei Mischfonds gleich besteuert. Vermögensverwaltungen soll- ten in den Anlagerichtlinien auch eine Mindestaktienquote festlegen – auch wenn dies der Philosophie widerspricht, ansonsten entfällt eine Teilfreistellung. Bei Fondspolicen ist dies nicht notwendig. Die Vorteile des Ver- sicherungsrahmens – etwa Steuerstundung und Halbeinkünfteverfahren (12/62) – bleiben erhalten und wiegen in der Regel schwerer als die Teilfreistellung von 30 Prozent bei Aktienfonds. Fazit Unterm Strich bedeuten die neuen Rege- lungen ab 1. 1. 2018 für Fondspolicen keine gravierenden Änderungen. Das Helvetia Kon- zept der „Steuerfreien Fondspolice“ ist auch ab 2018 eine der besten Optionen für die Altersversorgung und Kapitalanlage. erfahren Sie mehr unter: www.steuerfreie-fondspolice.de Beate Heidrich, Produktmanagerin Helvetia Leben Anzeige • Foto/grafik: © Helvetia Fondsanlage Teilfreistellung Aktienfonds (Aktienquote ≥ 51 %) 30 % Mischfonds (Aktienquote ≥ 25 %) Fondspolice (keine Aktienquotenvorgabe) 15 % Rentenfonds 0 % Teilfreistellung je Fondsart
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