FONDS professionell Deutschland, Ausgabe 3/2017

324 www.fondsprofessionell.de | 3/2017 mifid-ll-spezial I umsetzung Foto: © Fotolia | ra2 studio E s ist eine schlichte Excel-Tabelle mit fünf Spalten und neun Kategorien. Jede einzelne ist mit Daten und Angaben zu füllen, unter anderem zu Kundentyp, Risiko- bereitschaft und Kosten. Auf den ersten Blick kaum vorstellbar, doch diese Tabelle wird künftig zum zentralen Dokument für Europas Finanzdienstleistungsbranche. Denn das Excel- Sheet ist das „European Mifid Template“, kurz: EMT. Darin definiert eine Kapitalver- waltungsgesellschaft (KVG) künftig Ziel- märkte und Kostenbestandteile ihrer Fonds. Beide Themen werden Anfang kommenden Jahres enorm wichtig. Denn am 3. Januar tritt das Zweite Finanzmarktnovellierungsgesetz in Kraft, die nationale Umsetzung der EU- Finanzmarktrichtlinie Mifid II. Das Regel- werk legt Banken und anderen Finanzinstitu- ten detaillierte Produktüberwachungspflichten (Product Governance) auf. Dazu gehört es, Anlageprodukte nur innerhalb definierter Ziel- märkte zu verkaufen. Hinzu kommt ein völlig neuer Kostenausweis. Ohne die entsprechen- den Angaben der Produktanbieter wäre das nicht möglich. Darum ist das EMT, das der europäische Fonds- verband Efama Anfang August veröffentlicht hat, so wichtig. „Mifid-II-ready“ In der Finanzbranche arbeiten unzählige Teams seit Monaten an der Umsetzung der Richtlinie. Neben Zielmarktdefinitionen und Kostenausweis stehen dort Punk- te wie Produktauswahl, Bera- tungsprozess und Aufzeichnungs- pflichten für die Telefonberatung auf der Agenda, außerdem die Frage, wie sich der Einbehalt von Provisionen künftig noch rechtfer- tigen lässt. In diesen Arbeitsgrup- pen war anfangs mitunter vom „Monster Mifid“ die Rede. Heute, gut drei Monate vor dem Start, ist zumindest in Teilen der Branche die Nervosität zu spüren. Viele Banken lehnten es ab, mit FONDS professionell über kon- krete Neuerungen in ihrem Haus zu sprechen. Einige verweisen auf Terminpro- bleme, andere fühlen sich unwohl, über das Regelwerk zu sprechen, bevor die letzte Fein- heit geklärt ist. Zumindest einige Institute standen der Redaktion aber Rede und Antwort – insbesondere die Banken, die sich schon „Mifid-II-ready“ fühlen. „Wir sind mit dem Stand der Umsetzung der Mifid-II-Regeln zufrieden“, sagt beispielsweise Tom Engel, Bereichsleiter bei der Targobank. „Einige Details stehen zwar noch aus, aber das bereitet uns kein Kopfzerbrechen.“ Das Monster, es scheint gezähmt. Ähnlich ist die Rückmeldung von den Fondsanbietern, die direkt zwar kaum von der EU-Richtlinie betroffen sind, denen indirekt als Zulieferer der Finanzdienstleister aber doch eine Schlüsselrolle zukommt. „Wir müs- sen irgendwann die Entscheidung treffen: Auf dieser Basis arbeiten wir jetzt – auch wenn noch einige Details der Regeln offen sind. Wir können aber heute schon ein Team zusam- menstellen, das 2018 noch einmal alles über- prüfen wird“, sagt Christian Machts, Leiter Banken und Fondsanbieter bereiten sich Schritt für Schritt auf Mifid II vor. Die EU-Richtlinie beschert der Branche viel Arbeit, hat aber ihren Schrecken verloren. Das gezähmte Monster Hilfe, was kommt da auf uns zu? Das war noch vor einem Jahr die typische Reaktion, wenn die Sprache auf die Mifid-II-Richtlinie kam. Inzwischen hat sich der Nebel gelichtet, die Finanzbranche sieht klarer. Ein Selbstläufer ist die Umsetzung dennoch nicht. Regeln für 34f-Berater lassen auf sich warten Finanzanlagenvermittler mit Erlaubnis nach Paragraf 34f Gewerbeordnung dürfen auch künftig Investmentfonds vertreiben. Daran rüttelt das Zweite Finanzmarktnovellie- rungsgesetz, das Mifid II in deutsches Recht umsetzt, nicht. Allerdings ist bislang unklar, ob insbesondere die strengen Regeln zum Umgang mit Provisionen für 34f-Berater ebenso gelten werden wie für Bafin-be- aufsichtigte Institute. Dies wird erst die überarbeitete Finanzanlagenvermittlungsverordnung zeigen. Bis die Novelle veröffentlicht wird, könnte es allerdings noch etwas dauern. Einen Entwurf hatte das Bundesfinanzminis- terium (BMF) für Mitte September angekündigt, bis Redaktionsschluss lag dieser jedoch noch nicht vor. Bis die endgültige Fassung steht, dürften weitere Wochen vergehen. Branchenkenner erwarten, dass erst der Bun- deswirtschaftsminister der neuen Regierung die Ver- ordnung unterschreiben wird. Vielleicht räumt die Politik den freien Vermittlern gewisse Übergangsfristen ein. Andernfalls hätten sie kaum eine Chance, sich bis Januar 2018 auf die neuen Anforderungen einzustellen.

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