FONDS professionell Deutschland, Ausgabe 3/2017
326 www.fondsprofessionell.de | 3/2017 des Privatkundengeschäfts für Blackrock in Deutschland, Österreich und Osteuropa. Es gilt also, rechtzeitig Pflöcke einzuhauen. Sonst läuft einem das Ungeheuer womöglich doch noch davon. Zielmärkte definieren Machts und seine Kollegen arbeiten derzeit daran, die Zielmärkte für die Blackrock- Fonds abschließend zu definieren. „Oft fällt das recht leicht, manchmal ist es aber auch schwieriger, beispielsweise wenn es um die Frage geht, in welche Kategorie ein bestimm- ter Absolute-Return-Fonds fällt“, sagt Machts. „Dennoch erwarte ich, dass rund 90 Prozent der UCITS-Fonds für ein breites Publikum geeignet sein werden.“ Etwas mühsamer gestaltet sich die Ziel- marktdefinition bei Anbietern wie Universal- Investment, einer Service-KVG, die Fonds Dutzender unabhängiger Vermögensverwalter und Asset Manager verwaltet. „Wir stimmen die Zielmarktdefinition eng mit den Fonds- initiatoren ab, die mit uns zusammenarbeiten“, sagt Andreas Gessinger, Leiter Private Label Relationship Management bei Universal- Investment. „Dieses Projekt läuft noch, wird aber rechtzeitig vor Einführung der neuen Regeln abgeschlossen sein.“ Wichtige Fragen geklärt Das klingt recht entspannt, vor allem wenn man weiß, wie viel Respekt die Branche noch vor einigen Monaten vor diesem Thema hatte. Zum einen war lange unklar, wie eine Ziel- marktdefinition in der Praxis aussehen kann. Zum anderen galt als fraglich, wie der nötige Informationsaustausch zwischen Fondsanbie- tern und Vertrieben organisiert sein soll. Den ersten Punkt konnten die Branchenverbände inzwischen mit der Finanzaufsicht Bafin klären (siehe Kasten Seite unten), für den zweiten gibt es das EMT. Beides hilft, dem Monster seinen Schrecken zu nehmen. Verteilen wird die Daten in Deutschland der Frankfurter Dienstleister WM Datenservice. „Ich bin sehr froh, dass wir in Deutschland eine Art ‚Data Hub‘ haben, der für einen rei- bungslosen Datenaustausch zwischen Anbie- tern und Vertrieben sorgt“, sagt Machts. „In anderen europäischen Ländern, in denen eine solche Institution fehlt, wird das deutlich müh- samer sein. Da dürften zumindest anfangs mitunter noch viele E-Mails hin und her geschickt werden.“ Ampel für Berater Der digitale Datenaustausch erlaubt es, dass die von der KVG vorgeschlagene Zielmarkt- definition automatisiert in die Systeme der Banken einfließt. „Wir werden die Ziel- marktdefinitionen, die von Fondsanbietern kommen, grundsätzlich nicht weiter fassen, aber vielleicht vereinzelt enger fassen“, sagt Torsten Daenert, Leiter Produktmanagement Wertpapier bei der Commerzbank. „Dabei stehen wir vor der Aufgabe, all diese Infor- mationen so in unser System zu übersetzen, dass die Berater damit arbeiten können. Um ihnen die Arbeit zu erleichtern, bekommen sie von uns künftig eine Art Ampel. Daran kön- nen sie erkennen, ob ein einzelnes Produkt ins Portfolio des Kunden passt oder nicht.“ Mifid II sieht nämlich vor, dass ein Fonds nur noch an Kunden vertrieben werden darf, für die er geeignet ist. Sollte ein Verkauf außerhalb des Zielmarktes stattfinden, muss der Vertrieb das der KVG melden. „Wir ha- ben die technischen Voraussetzungen dafür geschaffen, einen Verkauf außerhalb des Ziel- marktes an die Anbieter zu melden“, sagt Tar- gobank-Manager Engel. Was im Fall der Fälle damit bei einer KVG passieren würde, ist aber noch offen. „Wie wir mit solchen Meldungen umgehen werden, haben wir noch nicht ab- schließend geklärt“, sagt Andreas Holzapfel, Syndikus bei Universal-Investment und Mit- mifid-ll-spezial I umsetzung Foto: © Fondsnet, Universal Investment, Targobank Andreas Gessinger, Universal-Investment: „Wir stimmen die Zielmarktdefinition eng mit den Fondsinitiatoren ab.“ Georg Kornmayer, Fondsnet: „Praktisch alle IT-Module sind von den regulatorischen Änderungen betroffen.“ So sieht eine Zielmarktbestimmung in der Praxis aus „[Name des Fonds] richtet sich an Anleger , die das Ziel der allgemeinen Vermögensbil- dung/Vermögensoptimierung verfolgen und ei- nen mittel- oder langfristigen Anlagehorizont von mindestens [drei] Jahren haben . [Name des Fonds] richtet sich an Anleger mit Kenntnis- sen und/oder Erfahrungen mit Wertpapieren . Der potenzielle Anleger könnte einen finanziel- len Verlust tragen und legt keinen Wert auf einen Kapitalschutz . Der [Name des Fonds] fällt bei der Risikobewertung auf einer Skala von 1 (sicherheitsorientiert; sehr geringe bis ge- ringe Renditeerwartung) bis 7 (sehr risikobereit; höchste Renditeerwartung) in Risikoklasse 5 .“ Sowohl Fondsanbieter als auch Vertriebe müssen einen Zielmarkt für ihre Produkte bestimmen. Die Branchenverbände BVI, Deutsche Kreditwirtschaft und Deutscher Derivate Verband haben mit der Bafin einen Mindeststandard abgesprochen, der sich an den „Guidelines“ der EU-Wertpapieraufsicht ESMA orientiert und fünf Rubriken berücksichtigt. Wir doku- mentieren ein gemeinsames Muster von BVI und Bankenverband. Bestimmung der Kundenkategorie nach Mifid: Privatkunde, professioneller Kunde, geeignete Gegenpartei Kenntnisse und/oder Erfahrungen: Basis- kenntnisse, erweiterte Kenntnisse, umfang- reiche Kenntnisse, spezielle Kenntnisse Finanzielle Verlusttragfähigkeit Risiko- und Renditeprofil: Risikoindikator nach UCITS oder PRIIP Bedürfnisse und Ziele des Kunden: • Spezifische Altersvorsorge, allgemeine Vermögensbildung, überproportionale Teilnahme an Kursveränderungen • Anlagehorizont • Spezielle Anforderungen (z.B. nachhaltige Geldanlage) Quelle: BVI/Bankenverband
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