FONDS professionell Deutschland, Ausgabe 3/2017

328 www.fondsprofessionell.de | 3/2017 finale Version steht aber noch aus. Die Targo- bank hat die entsprechenden Anforderungen an das Dokument definiert, programmiert ist es aber noch nicht. Die Santander Bank ist schon einen Schritt weiter. „Wir haben hierzu bereits eine fertige Lösung zusammen mit unserem Wertpapierdienstleister, der Deut- schen Wertpapierservice Bank, erarbeitet. Diese wird mit dem Start von Mifid II zur Verfügung stehen“, erklärt Tina Kern, die Lei- terin des Santander-Wertpapiergeschäfts. Auch auf die Fondsbranche kommt in die- sem Punkt noch viel Arbeit zu. Kopfzerbre- chen bereitet insbesondere die Berechnung der Transaktionskosten, die zwingend in den Ex-ante-Kostenausweis einfließen müssen. Diese im Voraus zu ermitteln ist eigentlich gar nicht möglich, schließlich weiß kein Fonds- manager, wie oft er in den kommenden zwölf Monaten sein Portfolio anpassen wird. Daher müssen Schätzmethoden her. „Die Berech- nung der Transaktionskosten nach der neuen Systematik ist für alle Fondsanbieter eine ech- te Herausforderung“, sagt Universal-Invest- ment-Syndikus Holzapfel (siehe Kasten auf der vorherigen Seite). Provisionen rechtfertigen Mifid II verschärft nicht nur die Vorgaben für den Vertrieb, sondern erschwert auch den Einbehalt von Provisionen. Schon heute dür- fen Banken und Finanzdienstleister Zuwen- dungen nur behalten, wenn sie „darauf aus- gelegt (sind), die Qualität der für den Kunden erbrachten Dienstleistung zu verbessern“, wie es imWertpapierhandelsgesetz heißt. Künftig müssen die Institute nachweisen, dass Provi- sionen „dazu bestimmt sind, die Qualität der jeweiligen Dienstleistung für den Kunden zu verbessern“. Auch wenn das nach Wort- klauberei klingt – für Juristen ist das ein deut- licher Unterschied. Die ESMA hat drei Beispiele veröffentlicht, wie der Nachweis der Qualitätsverbesserung gelingen kann. Der deutsche Gesetzgeber hat diese Regelbeispiele übernommen, nennt aber eine vierte Möglichkeit – die wie maßge- schneidert für die Sparkassen ist. „Das Zweite Finanzmarktnovellierungsgesetz sieht ein brei- tes Filialnetz als Rechtfertigung für den Ein- behalt von Zuwendungen vor. Die Sparkassen sind in der Fläche sehr breit aufgestellt“, teilt der Sparkassenverband DSGV mit. „Wir sind in der Fläche breit vertreten“, heißt es auch beim Bundesverband der Deut- schen Volksbanken und Raiffeisenbanken. „Darüber hinaus werden große Genossen- schaftsbanken ihren Kunden zusätzliche Tools zur Verfügung stellen, die eine Verbesserung der Servicequalität bedeuten und Provisionen rechtfertigen können.“ Institute ohne breites Filialnetz werden wo- möglich auf die Unterstützung der Fondsan- bieter setzen können. Blackrock-Vertriebsleiter Machts jedenfalls sieht in den neuen Vorgaben zur Qualitätsverbesserung die Chance, den „Vertriebspartnern ein breiteres Servicepaket zu bieten als bisher“. Dabei spiele auch Tech- nologie eine Rolle. „Wir haben zum Beispiel unsere Risikomanagementplattform Aladdin fit fürs Beratungsgeschäft gemacht. Damit können Vertriebe ihre Endkundendepots ana- lysieren und laufend überwachen sowie das Verhalten von Einzelportfolios in verschiede- nen Kapitalmarktszenarien simulieren.“ Depotcheck zu Jahresbeginn Die Commerzbank hat eigene Ideen dafür, wie sie den Einbehalt von Zuwendungen ab Januar 2018 vertreten kann. „Vereinnahmte Zuwendungen werden unter Mifid II Kun- dengruppen beziehungsweise Depotmodellen zugeordnet“, erläutert Daenert. „Wir nutzen sie, um unsere Kunden unter anderem besser beraten zu können. Das bedeutet, dass wir mifid-ll-spezial I umsetzung Foto: © Blackrock, Commerzbank, Volksbank Struvenhütten Christian Machts, Blackrock: „Die Beratungsgespräche werden vermutlich länger dauern als heute schon.“ Torsten Daenert, Commerzbank: „Unser Beratungsprozess wird durch Mifid II nicht zwingend komplizierter.“ So gehen die Asset Manager mit Researchkosten um Mifid II zwingt Fondsanbieter dazu, ihren Umgang mit Research zu über- denken. FONDS professionell erläu- tert die wichtigsten Punkte und zeigt, für welche Lösung sich ausgewählte Anbieter entschieden haben. Heute: Fondsmanager greifen für ihre Anlageentscheidungen auf Ana- lysen über Aktien, Anleihen oder öko- nomische Entwicklungen zurück. Bis- lang finanziert sich dieses Research eher verdeckt über Gegengeschäfte: Investmentbanken und Broker gewäh- ren Zugang zu ihren Studien, dafür schanzen ihnen die Asset Manager lukrative Handelsaufträge zu. Ab 2018: Mifid II soll dieses Ge- flecht entwirren und einen klaren Überblick über die tatsächlichen Kos- ten geben. Außerdem sollen die Transaktionskosten, in denen der Researchaufwand bislang versteckt ist, sinken. Asset Manager haben die Wahl: Entweder Sie stellen die Kos- ten für externes Research über einen sogenannten „Research Payment Ac- count“ ihren Anlegern in Rechnung, oder sie nehmen sie auf die eigenen Bücher. Allerdings könnten die Aus- gaben auch in diesem Fall wieder auf die Anleger umgelegt werden, näm- lich in Gestalt höherer Management- gebühren. Die Tabelle zeigt eine Aus- wahl großer Fondsgesellschaften, die sich schon entschieden haben, wie sie ab dem kommenden Jahr mit Researchkosten umgehen wollen. Übernehmen die Researchkosten Axa IM, Aberdeen Standard Investments, Allianz GI, Deutsche AM, Flossbach von Storch, Franklin Templeton, J.P. Morgan AM, Jupiter, Kempen, Legal & General, M&G, Pimco, Robeco, T. Rowe Price, Unigestion, Union Investment Reichen Kosten an Anleger weiter Amundi, Carmignac Gestion, Deka, Invesco, Janus Henderson, Man Group, Schroders Auswahl, Stand: 15.9.2017 Quelle: Citi Custody and Fund Services, eigene Recherchen

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