FONDS professionell Deutschland, Ausgabe 3/2017

334 www.fondsprofessionell.de | 3/2017 steuer & recht I investmentsteuerreform Foto: © Fotolia | tichr S chöne alte Welt, in der Vermittler nicht zugleich auch Steuerexperten sein müs- sen. Denn bei der Ermittlung der steu- erpflichtigen Erträge gelten für thesaurierende und ausschüttende Fonds derzeit noch wei- testgehend dieselben Regeln. Möchte ein Kunde alljährlich ein möglichst hübsches Sümmchen auf seinem Konto sehen, wird ein Portfolio gewählt, das laufende Erträge aus- kehrt. Sollen die Gewinne im Fonds verblei- ben, wird die thesaurierende Variante empfoh- len. Steuerlich gibt es dabei bislang nicht viel zu beachten. Das ändert sich am 1. Januar 2018, wenn das Investmentsteuerreformgesetz in Kraft tritt. Von da an kann je nach Sachverhalt die die steuerliche Belastung einer thesaurieren- den Anteilsklasse für den Anleger deutlich günstiger ausfallen als die ausschüttende. Das gilt zumindest, wenn eine Ausschüttung höher ausfällt als die Vorabpauschale, die künftig auf laufende Erträge deutscher und ausländischer wiederanlegender Fonds anfällt (siehe Kasten nächste Seite). Die neuen Regelungen wirken sich unterschiedlich auf die Gewinne aus, die Anlegern aus thesaurierenden und ausschüt- tenden Fonds nach dem Steuerabzug verblei- ben. Und genau diese Auswirkungen sollten Vermittler kennen. Für die Besteuerung der laufenden Erträge aus thesaurierenden Fonds spielt deren tat- sächliche Höhe künftig keine Rolle mehr. Stattdessen wird am ersten Werktag eines neuen Jahres der Basisertrag ermittelt. Dafür wird zunächst geprüft, ob der Fonds im abgelaufenen Jahr überhaupt eine Wertsteigerung erzielt hat. Ist dies der Fall, so wird der Rücknahmepreis des Fonds zu Beginn des Vorjahres mit 70 Prozent des in diesem Jahr geltenden Ba- siszinses multipliziert (siehe Kasten nächs- te Seite). Auf diesen Basisertrag erhält der Anleger gegebenenfalls eine steuerliche Teilfreistellung. Der Restbetrag wird mit 26,375 Prozent Abgeltungsteuer und Soli- daritätszuschlag belegt und als Vorabpau- schale von der depotführenden Stelle an das Finanzamt abgeführt. Spärlicher Basisertrag Bei ausschüttenden Fonds wird die Steuer hingegen auch künftig so berechnet wie bisher, sofern die Ausschüttung den Basisertrag übersteigt. Wenn man aus- schüttende Aktienfonds, gerade Dividen- denfonds betrachtet, dürfte dies meist der Fall sein. Immerhin orientiert sich der Basiszins, der der Ermittlung des Basisertrags zugrunde- liegt, an deutschen Staatsanleihen mit Rest- laufzeiten von 15 Jahren. Damit fällt der Basisertrag derzeit eher spärlich aus. Sofern eine Ausschüttung über dem Basis- ertrag liegt, wird sie um den jeweiligen Teil- freistellungssatz gemindert und versteuert. Dafür ist es auch künftig unerheblich, ob der Fonds in den vorausgegangenen zwölf Mo- naten ein Plus erzielt hat oder nicht. Damit sind thesaurierende Portfolios natürlich klar im Vorteil. Denn: Bei solchen Portfolios wird die Vorabpauschale nur berechnet, sofern im abgelaufenen Jahr eine Wertsteigerung ent- standen ist. Ausgeschüttete Erträge versteuert der Anleger hingegen auch dann, wenn er durch Kursverluste insgesamt ein Minus ge- macht hat. „Auch für Anleger von ausschüttenden Rentenfonds könnte das in den kommenden Jahren zum Problem werden“, sagt Andreas Beys, Vorstand des Kölner Vermögensverwal- ters Sauren, Steuerexperte und Mitglied im BVI-Steuerausschuss.Beys. Sollten die Zinsen Das Investmentsteuerreformgesetz behandelt die laufenden Erträge aus thesaurierenden und ausschüttenden Fonds unterschiedlich. Wiederanlegen kann künftig Vorteile bringen. Lohnender Kreislauf BVI-Seminar zur Investmentsteuerreform Der deutsche Fondsverband BVI veranstaltet in Koopera- tion mit FONDS professionell ein Seminar zur neuen Investmentsteuer für freie Vermittler. Peter Maier, Leiter Steuern beim BVI, wird das neue System vorstellen und auf Detailfragen eingehen. Datum: 10. Oktober 2017, 12.00 bis 13.30 Uhr Ort: BVI, Bockenheimer Anlage 15 60322 Frankfurt am Main Anmeldung auf FONDS professionell ONLINE: Fontäne vor dem Stuttgarter Schloss: So wie in diesem Kreislauf das Wasser den Brunnen nicht verlässt, so verbleiben auch bei thesaurierenden Fonds die laufenden Erträge im Portfolio. Steuerlich kann sich dies künftig positiv auswirken. Online anmelden: QR-Code scannen oder www.fponline.de/Steuer317 eingeben 

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