FONDS professionell Deutschland, Ausgabe 3/2017

338 www.fondsprofessionell.de | 3/2017 steuer & recht I idd-richtlinie Foto: © Deutscher Bundestag/Marc-Steffen Unger W enn ausführliche Stellungnahmen oder höfliche Briefe im politischen Prozess keine Wirkung zeigen, ist es Zeit für die nächste Eskalationsstufe: das per- sönliche Gespräch mit dem Abgeordneten. Also appellierte der Vermittlerverband AfW an alle Versicherungsmakler, bei ihrem Bun- destagsabgeordneten vorstellig zu werden – und deutlich zu machen, welche Probleme auf die Maklerschaft zukommen, sollte der Ge- setzentwurf zur Umsetzung der EU-Versiche- rungsvertriebsrichtlinie IDD in der damaligen Form verabschiedet werden. Dieser Entwurf beinhaltete einige Punkte, die Maklern nach der Umsetzung ab Februar 2018 enorme Nachteile gebracht hätten. Zudem gab der AfW ein Gutachten bei Hans-Peter Schwin- towski in Auftrag. Der renommierte Rechts- professor kommt darin zu dem Schluss, dass die Pläne der Regierung unverhältnismäßig stark in den Markt für Versicherungsmakler eingreifen und diese dadurch in ihrer Existenz gefährden würden. Die Bemühungen trugen offensichtlich Früchte: Der Bundestag verabschiedete das IDD-Umsetzungsgesetz am 30. Juni mit zwei Änderungen, die für Makler nicht tragbare Passagen wieder rückgängig gemacht haben. Andere für sie relevante Punkte des feder- führend vom Bundeswirtschaftsministerium (BMWi) betreuten Gesetzes blieben gleich. Hier herrscht nach den langen Wochen des Hoffens und Bangens zumindest keine Unge- wissheit mehr, wenngleich erst die Versiche- rungsvermittlungsverordnung (VersVermV) viele für Berater wichtige Details regeln wird. Diese lässt aber noch auf sich warten. Doppelberatung Einer der beiden Erfolge für Makler ist, dass die Doppelberatung von Kunden durch Makler und Versicherungsgesellschaften vom Tisch ist: Paragraf 6 Absatz 6 Versicherungs- vertragsgesetz (VVG) schreibt in der noch aktuellen Fassung vor, dass Versicherer Kun- den beraten müssen. Allerdings steht dort sinngemäß, dass der Versicherer außen vor ist, wenn ein Makler bereits seinen Rat gegeben hat. Im Gesetzentwurf war genau diese Pas- sage gestrichen worden – die Abgeordneten machten dies wieder rückgängig. Damit haben die unabhängigen Makler eine große Sorge weniger: Die ursprünglichen Pläne des Ministeriums wären nach Meinung von Ex- perten ein Freibrief für die Assekuranz und ih- re Vertreter gewesen, Maklerkunden jederzeit direkt anzusprechen. Damit wäre der grund- sätzlich bestehende Wettbewerb zwischen Versicherern und Maklern weiter zu Unguns- ten der Makler verschärft worden. „Der Ver- sicherer darf weiterhin die Kunden beraten. Er muss das in manchen Fällen sogar expli- zit“, sagt der Berliner Rechtsanwalt Norman Wirth. „Er darf auch weiter versuchen, Mak- lern die Kunden für die eigene Ausschließlich- keit abzuwerben. Er hat aber keine gesetzliche Beratungspflicht, sodass Makler sich im Rah- men des Wettbewerbsrechts wehren können.“ Eine mögliche stärkere Kontrolle der Mak- ler durch Versicherer wird es auch nicht geben. Hätte der Entwurf den Bundestag unverändert passiert, hätte dies Experten zufolge dazu füh- ren können, dass sich Versicherer bei jedem Vertrag vom Makler bestätigen lassen müss- ten, dass und wie er beraten hat. Honorarverbot Die zweite und für freie wie gebundene Vermittler noch wichtigere Änderung ist, dass sie weiterhin Honorare von Privatkunden annehmen dürfen – und nicht ausschließlich gegen Provisionen vermitteln müssen. „Bei den Honoraren für Makler und gebundene Vertreter bleibt alles beimAlten. Die entspre- chende Passage im Gesetzentwurf zur Ände- rung der Vorschriften für Versicherungsver- mittler mit einer Erlaubnis gemäß Paragraf 34d Gewerbeordnung (GewO) wurde ersatz- los gestrichen“, sagt Fachanwalt Oliver Korn von der GPC Law Rechtsanwaltsgesellschaft. Sie können sich also weiterhin Dienstleistun- gen direkt vom Kunden vergüten lassen, etwa über Servicepauschalen. Die Vermittler-Lobby hatte insbesondere auf eine Revision dieses Vorstoßes des BMWi hingearbeitet, der auch von unabhängigen Experten als Beschneidung der grundsätzli- chen unternehmerischen Freiheit der Makler kritisiert wurde. „Das totale Verbot, Honorar- vereinbarungen mit den Verbrauchern zu Der Entwurf für das nationale Umsetzungsgesetz der IDD-Richtlinie versetzte Makler in Schrecken. Der Bundestag verhinderte aber das Schlimmste. Glück im Unglück Der Bundestag entschärfte den Entwurf, mit dem das Wirtschaftsministerium die EU-Versicherungsvertriebsrichtlinie umsetzen wollte. Auch die noch ausstehende Verordnung muss das Plenum passieren.

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