FONDS professionell Deutschland, Ausgabe 4/2017
345 www.fondsprofessionell.de | 4/2017 FONDS professionell bei den führenden in Deutschland aktiven Mischfondsanbietern zeigt (siehe Tabelle auf Seite 346). In der Erhebung gaben 18 der insgesamt 35 befragten Gesellschaften an, bei welchen ihrer Mischfonds sie eine fortlaufende Kapital- beteiligungsquote von 25 Prozent einziehen werden. Sieben Anbieter konnten zum Zeit- punkt der Umfrage Anfang November noch keine genauen Aussagen treffen, da die Prü- fung der für eine 25-Prozent-Quote vorgese- henen Portfolios noch nicht abgeschlossen war. Andere Fondshäuser machten hingegen klar, für sie scheide eine fixe Quote aus, da diese verhindere, in jeder Situation flexibel reagieren zu können. Gerade in Krisenzeiten sei genau dies aber entscheidend. Gegen die Quote entschieden „Wir haben uns nach reiflicher Überlegung dazu entschlossen, bei den beiden Multi- Asset-Fonds, die wir in Deutschland anbieten, dem First Class Multi Asset und dem First Class Multi Asset Premium, keine Mindest- aktienquoten einzuführen“, heißt es deshalb bei Amundi. Schließlich sei es Kern beider Strategien, bewusst auch niedrigere Aktien- quoten haben zu können. „Insbesondere in Extremszenarien kann das aus Sicherheits- aspekten ein entscheidender Vorteil der Strategie sein“, erklärt ein Sprecher. Für den Kölner Vermögensverwalter Floss- bach von Storch ist der Sicherheitsaspekt kein Grund, auf eine Kapitalbeteiligungsquote zu verzichten. Immerhin können die Risiken des Aktienportfolios über Derivate abgesichert werden. „Für ausgewogene und flexible Mul- ti-Asset-Fonds hält Flossbach von Storch eine Aktienquote, die sich deutlich oberhalb von 25 Prozent befindet, grundsätzlich für strate- gisch sinnvoll“, erklärt daher Vorstand Dirk von Velsen. Und für den wohl eher unrealisti- schen Fall, dass sich diese Einschätzung in Zukunft einmal ändern sollte, bedeute eine Bruttoaktienquote von 25 Prozent nicht, dass etwa der Multiple Opportunities seine bishe- rige Flexibilität verliert. Sollte Bert Flossbach eines Tages zu der Überzeugung gelangen, dass Aktien völlig überteuert sind, könnte er die Nettoaktienquote des Fonds über Derivate unter die 25-Prozent-Schwelle drücken. Für Anleger können die Quoten natürlich durchaus charmant sein. Denn rein steuerlich gesehen bieten Fonds mit fortlaufenden Kapitalbeteiligungsquoten klare Vorteile. „Ein Fonds mit einer Kapitalbeteiligungsquote von 25 Prozent muss künftig eine um etwa 5,8 Prozent höhere Wertentwicklung erzielen als ein Fonds mit einer Quote von 51 Prozent, da- mit der Anleger auf das gleiche Nachsteuer- ergebnis kommt“, rechnet Sauren-Vorstand Andreas Beys vor. Legt der Fonds gar keine Quote fest, erhöht sich der Wert auf rund 11,6 Prozent (siehe Musterrechnung unten). Beys vergleicht es mit einem Wettkampf: „Im Grunde starten Fonds ohne oder mit einer relativ geringen Kapitalbeteiligungsquote viele Meter hinter der Startlinie“, sagt er. Diesen Rückstand müssen sie erst aufholen. Fonds unter die Lupe genommen Diese Ergebnisse sprechen zweifellos für Kapitalbeteiligungsquoten. Doch so manche Investmentgesellschaft möchte den Fonds- managern gern ihre Flexibilität erhalten – und niemandem vorschreiben, Derivate einzuset- zen. Dirk Fischer, Geschäftsführer der Pro- duktschmiede Patriarch Multi-Manager aus Frankfurt, hält dies jedenfalls für richtig. „Natürlich haben wir unsere Fonds daraufhin unter die Lupe genommen, ob und wo eine stabile Kapitalbeteiligungsquote sinnvoll wäre“, sagt er. Bei Fonds, die bisher ohnehin ständig Aktienquoten von 25 oder 51 Prozent halten, werden die Quoten auch im Prospekt festgeschrieben. Ansonsten hat sich Patriarch jedoch dagegen entschieden, fixe Kapital- beteiligungsquoten zu definieren. „Wir wollen uns schließlich unsere Flexi- bilität in der Anlagestrategie erhalten“, erklärt Fischer. „Wenn es an den Börsen mal wieder so richtig kracht, wollen wir die Aktienquoten unserer Fonds auch auf null fahren können“, Dirk Fischer, Patriarch: „Wir holen die Fonds mit fortlaufender Quote in der nächsten Krise wieder ein.“ Fonds mit Teilfreistellung bieten Renditevorteil Veräußerungsgewinn: was mit und ohne Teilfreistellung nach Steuern bleibt Nötiger Startvorteil für Mischfonds ohne Mischfonds mit Mischfonds mit Mischfonds Kapitalbeteiligungsquote 1 mind. 25 % Kapital- mind. 51 % Kapital- ohne Kapital- gegenüber Mischfonds mit beteiligungsquote beteiligungsquote beteiligungsquote 25-%-Quote/51-%-Quote Veräußerungsgewinn 10.000 Euro 10.000 Euro 10.000 Euro 10.583,33 Euro / 11.166,67 Euro Teilfreistelllung Ja Ja Nein Nein Höhe der Teilfreistellung 15 % 30 % 0 % 0 % Steuerpflichtiger Veräußerungsgewinn 8.500 Euro 7.000 Euro 10.000 Euro 10.583,33 Euro 2 / 11.166,67 Euro 3 Kapitalertragsteuer inkl. Solidaritätszuschlag und 2.380 Euro 1.960 Euro 2.800 Euro 2.963,33 Euro / 3.126,67 Euro 9 Prozent Kirchensteuer Veräußerungsgewinn nach Steuern 7.620 Euro 8.040 Euro 7.200 Euro 7.620 Euro / 8.040 Euro 1 in den Anlagebedingungen | 2 583,33 Euro | 3 1.166,67 Euro mehr müsste ein Fonds erzielen, um den Steuernachteil aufzuholen. Quelle: Sauren
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