FONDS professionell Deutschland, Ausgabe 1/2018

345 www.fondsprofessionell.de | 1/2018 Sollten Union und SPD tatsächlich so weit gehen, Paragraf 34f zu kippen, bleiben den 34f-Beratern wenige Optionen. Große Vertrie- be könnten ein eigenes KWG-Institut gründen oder eine Bank mit den entsprechenden Dienstleistungen beauftragen. Als Parade- beispiel darf die Fondsdepot Bank gelten, die als Haftungsdach für rund 22.000 Allianz- Vertreter dient. Professionelle Berater, die heute schon auf hohem Niveau arbeiten, dürften problemlos ein Haftungsdach finden. „Einige Vermittler werden aber sicher aus dem Markt ausscheiden“, sagt Lange. Auf der Strecke bleiben werden die kleinen Makler, denen jetzt schon die Pflichten aus Paragraf 34f zu schaffen machen. Abschaffung ist nicht geplant Norman Wirth, Rechtsanwalt und ge- schäftsführender Vorstand des AfW Bundes- verband Finanzdienstleistung, liest aus dem Passus im Koalitionsvertrag allerdings gar nicht das Ende des 34f heraus. „Ein ange- dachter Wechsel der Zuständigkeit für die Aufsicht führt nicht automatisch zu einer Abschaffung des Paragraf 34f GewO“, erklärt er. Es gebe auch keinen Plan, die Fonds- vermittlung ausschließlich KWG-Instituten zu überlassen, sagt Wirth, der in Berlin gut verdrahtet ist. Zudem sei die Bafin für die Aufgabe, rund 38.000 freie Vermittler zu kon- trollieren, schlicht nicht geeignet. Auch Christian Hammer, Geschäftsführer des Haftungsdachs NFS Netfonds, kann sich nicht vorstellen, dass der 34f wegfallen wird. „Die großen Vertriebsstrukturen wären ohne dieses Vehikel aufgeschmissen und die breite Versorgung der privaten Haushalte mit anstän- digen Finanzprodukten in Form von Invest- mentfonds gestört“, erklärt er. Für möglich hält er hingegen, dass die bisherigen Prüfun- gen von den Gewerbeämtern und Industrie- und Handelskammern auf die Bafin übertra- gen werden. „Eine konzentrierte Betreuung auch der 34f-Makler seitens der Bafin würde durchaus Sinn ergeben und bestehende Un- terschiede auf Landesebene eliminieren“, ist Hammer überzeugt. Das sieht der DIHK selbst grundlegend ganz anders. „Die Übertragung der Aufsicht über Finanzanlagenvermittler auf die Bafin lehnen wir ab“, konstatiert Mona Moraht, Syndikusrechtsanwältin des DIHK. Missstän- de, die auf eine mangelnde gewerberechtliche Überwachung zurückzuführen sind, seien schließlich nicht bekannt. „Wir plädieren in- sofern dafür, es bei der bisherigen Zuständig- keitsverteilung zu belassen“, erklärt Moraht. Nicht im Sinne des Verbrauchers Für Tim Bröning, Mitglied der Geschäfts- leitung des Maklerpools Fonds Finanz, wäre eine Verschiebung der Aufsicht zur Bafin nicht der „Worst Case“. „Die Prüfung der 34f- Vermittler würde auch weiterhin durch einen Wirtschaftsprüfer erfolgen, die Bafin würde wohl lediglich bei Verstößen einbezogen wer- den“, vermutet er. „Die Bereichsausnahme ergibt sich schließlich aus der Mifid II und dem deutschen Kreditwesengesetz“, sagt Brö- ning. Diese entfalle bei einer Änderung der Aufsicht nicht automatisch. Allerdings sei davon auszugehen, dass bei einer weiter ver- schärften Regulierung Kunden mit kleinen und mittleren Vermögen nur noch eine sehr standardisierte oder gar keine Beratung mehr bekommen. „Und das kann nicht im Sinne des Verbraucherschutzes sein“, sagt Bröning. Während Bröning die Pläne der Großen Koalition recht nüchtern betrachtet, lassen sich in der Branche tatsächlich auch Vertreter finden, die der Sache sogar positive Seiten abgewinnen können. Einer von ihnen ist Georg Kornmayer, Geschäftsführer des Mak- lerpools Fondsnet, der zur Schweizer Reuss- Gruppe gehört. „Wir sind bereits seit 2004 mit mehreren regulierten Instituten in unterschied- lichen Ländern unter staatlicher Aufsicht“, sagt er. „Und wir glauben nicht, dass eine Bafin-Aufsicht der Exitus unserer Branche wäre.“ Im Gegenteil, eine solche Regelung könnte durchaus zu einer weiteren Professio- nalisierung führen. Ob es so weit kommt, ist aber noch völlig unklar. Unlängst hat die FDP die Große Koalition zum Nachdenken aufgefordert. Wenig überraschend, denn die Partei erachtet die Aufsicht über die freien Finanzanlagen- vermittler nach dem bisherigen Modell als sinnvoll geregelt. „Die Aufsicht durch die Gewerbeaufsichts- ämter entspricht dem Charakter lokaler Finanzberater, deren Geschäft systemrelevant ist“, hatte etwa Volker Wissing, Mitglied des FDP-Bundespräsidiums, im Mai vergangenen Jahres auf Anfrage von FONDS professionell erklärt. Nun haben die Freien Demokraten in einer kleinen Anfrage an die Bundesregierung darauf verwiesen, dass die alte Regierung 2017 noch eindeutig klargemacht hatte, es seien keine Änderungen der Aufsichtszu- ständigkeiten für Finanzanlagenvermittler beabsichtigt. Neue Erkenntnisse? Daher wollten die FDP-Politiker wissen, warum diese Position nicht mehr beibehalten werde. Zudem soll die Bundesregierung deut- lich machen, ob es neue wissenschaftliche oder juristische Erkenntnisse gebe, die eine Gesetzesänderung begründen könnten. Auch ob sich Union und SPD von der Aufsicht durch die Bafin Qualitätsverbesserungen erhoffe, sollen die Parteien erklären. „Man kann im Moment nichts anderes tun, als ab- zuwarten“, sagt Rechtsanwalt Brinkmöller. „Bekanntlich wird in Berlin ja nichts so heiß gegessen, wie es gekocht wird.“ ANDREA MARTENS, BERND MIKOSCH | FP Georg Kornmayer, Fondsnet: „Eine neue Regelung könnte zu einer weiteren Professionalisierung führen.“ Markus Lange, KPMG Law: „Ich gehe von einer Abschaffung der Ausnahmeregelung aus.“

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