FONDS professionell Deutschland, Ausgabe 3/2018

J edes Tennis-Match beginnt mit dem ersten Aufschlag. Jede Fondspolice und jeder Fondssparplan beginnt mit der ers- ten Beitragszahlung des Sparers zu laufen. Wie sich die Sache dann entwickelt, hängt im Wettbewerb der Fondsspar-Größen ebenso wie im Tennis entscheidend von den Stärken der Gegner ab. Im Match zwischen Sparplan und Police haben sich zu Jahresbeginn aller- dings die Spielregeln geändert. Und das hat Einfluss auf den Ausgang des Wettkampfs. Seit das Investmentsteuerreformgesetz am 1. Januar 2018 in Kraft getreten ist, müssen deutsche Publikumsfonds auf in Deutschland erzielte Dividenden, Mieterträge und Gewinne aus dem Verkauf von Immobilien 15 Prozent Steuern zahlen. Als Ausgleich dafür hat der Gesetzgeber steuerliche Teilfreistellungen für Privatanleger vorgesehen (siehe Artikel „Steuerrechenhilfe“ ab Seite 342). Bei Mischfonds mit einer Aktienquote von mindestens 25 Prozent erhält der Anleger auf laufende Erträge und Veräußerungsgewinne einen Abschlag in Höhe von 15 Prozent. Bei Aktienfonds mit einer Quote von 51 Prozent bleiben 30 Prozent steuerfrei. Anleger von Rentenfonds bekommen keine Teilfreistel- lung, da auf Fondsebene keine Besteuerung stattfindet. Bei Fondspolicen erhält der Sparer eine pauschale Teilfreistellung von 15 Prozent auf die Erträge, die er mit den Investment- anteilen in seiner Police erzielt. Das Spiel beginnt Unter diesen neuen Voraussetzungen treten nun gegeneinander an: ein Sparplan auf einen thesaurierenden Aktienfonds und eine Police mit einem solchen Fonds im Versicherungs- mantel. Für beide Match-Partner werden zu- nächst günstige Bedingungen gewählt. Für die Ermittlung der Vorabpauschale wird der aktu- elle Basiszins von 0,87 Prozent zugrunde ge- legt. Zur Erinnerung: Seit 1. Januar 2018 wer- den bei thesaurierenden Fonds nicht mehr die tatsächlichen laufenden jährlichen Erträge besteuert. Stattdessen wird die Steuer auf die neue Vorabpauschale erhoben. Der Basiszins, der von der Bundesbank veröffentlicht wird, ist eine wichtige Größe für die Berechnung der Pauschale. Für die Fondspolice wird ein moderater Einkommensteuersatz des Sparers von 35 Prozent angenommen. Um zu betrach- ten, wie allein die neuen Steuerregeln die Gewichte im Wettkampf zwischen Sparplan und Police verschieben, bleiben Kosten zu- nächst unberücksichtigt. Erster Match-Satz: Die Fondspolice bringt sogleich ihre gewohnte Stärke ein – die Steuerfreiheit des Anlegers in der Ansparpha- se. Der Fondssparplan zieht gleich. Hat der Sparer seinen Sparerfreibetrag noch nicht aus- geschöpft, so bleiben seine Erträge ebenfalls steuerfrei. Bei einer Ansparphase von 32 Jah- ren, einem monatlichen Sparbetrag von 100 Euro und einer Fondsrendite von fünf Prozent hätte ein heute 35-jähriger Sparer bei Renten- Im direkten Wettkampf punkten Fondssparpläne und Fondspolicen mit ihren ganz eigenen Stärken. Doch das Investmentsteuerreformgesetz hat die Spielregeln verändert. Match auf neuem Platz Tempo im Aufschlag oder starke Vorhand mit Topspin: Jeder Tennis-Star hat besondere Qualitäten. So ist es auch bei Fondssparplänen und Fondspolicen. Durch die neuen Steuerregeln holen Sparpläne auf Aktienfonds jetzt klar auf. Rein steuerlich betrachtet: Die Fondssparvarianten im Vergleich Fondssparplan Fondssparplan (Sparerfreibetrag noch (Sparerfreibetrag Fonds- nicht ausgeschöpft) bereits ausgeschöpft) police Eingezahlte Summe 38.400 38.400 38.400 Auszuzahlender Betrag vor Steuerabzug 94.877 92.822 94.877 Darin enthaltene Kapitalerträge 56.477 54.422 56.477 Abzüglich (besteuerter) Vorabpauschale -5.056 -4.980 0 Kapitalerträge nach Vorabpauschale 51.421 49.442 56.477 Abzüglich Teilfreistellung -15.426 -14.833 -8.472 Zu versteuernder Betrag 35.995 34.609 48.005 Steuerabzug -9.494 - 9.128 -8.401 Ausgezahltes Kapital 85.383 83.694 86.476 Alter des Sparers: 35 Jahre, Laufzeit: 32 Jahre, monatlicher Sparbetrag: 100 Euro, Aktienfonds, steuerliche Teilfreistel- lung: 30 %, Renditeannahme p. a.: 5 %, keine Berücksichtigung von Kosten, Halbeinkünfteverfahren bei der Fondspo- lice (35 %), Abgeltungsteuer und Solidaritätszuschlag beim Fondssparplan, Basiszins: 0,87 % Quelle: Standard Life Foto: © Microgen | stock.adobe.com, IVFP 234 www.fondsprofessionell.de | 3/2018 fondspolicen-spezial I police versus sparplan

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