FONDS professionell Deutschland, Ausgabe 3/2018

eintritt also in beiden Fällen eine Auszah- lungssumme in Höhe von 94.877 Euro vor Steuern erzielt (siehe Musterrechnung auf Seite 234). Die darin enthaltenden Kapitaler- träge beliefen sich auf 56.477 Euro. Nun kommen die neuen Spielregeln zum Tragen. „Beim Fondssparplan wird von den 56.477 Euro zunächst die Summe aller wäh- rend der Ansparphase ermittelten Vorabpau- schalen abgezogen“, sagt Claudia Schäfer, Steuerexpertin beim Versicherer Standard Life. Auf die Pauschalen hat der Anleger zwar keinen Cent an den Fiskus abgeführt. „Würde man sie aber nicht subtrahieren, müsste er sie bei Auszahlung versteuern, obwohl er in der Ansparphase freigestellt war“, erklärt Schäfer. Auf den verbleibenden Betrag erhält der Spa- rer seine Teilfreistellung in Höhe von 30 Pro- zent. Die zu versteuernde Summe beläuft sich auf 35.994 Euro. Für die Fondspolice sieht die Rechnung anders aus. Da während der Ansparphase nie Vorabpauschalen ermittelt worden sind, dür- fen diese vom Auszahlungsbetrag auch nicht abgezogen werden. Auf die gesamten Kapi- talerträge erhält der Sparer die Teilfreistellung in Höhe von 15 Prozent. Die zu versteuernde Summe fällt mit 48.005 Euro also deutlich höher aus. Nun bringt die Police ihre zweite große Stärke ins Spiel: das Halbeinkünfteverfahren. Während beim Sparplan-Sparer 25 Prozent Abgeltungsteuer plus Solidaritätszuschlag anfallen, wird beim Policeninhaber die Hälfte seines Einkommensteuersatzes erhoben. Da- mit gewinnt die Fondspolice mit einem Aus- zahlungsbetrag nach Steuern von 86.476 Euro gegenüber 85.383 Euro aus dem Sparplan knapp den ersten Match-Satz. Auch aus dem zweiten Satz geht die Police als Siegerin hervor. Hat der Anleger seinen Sparerfreibetrag bereits ausgeschöpft, liegt die Fondspolice aufgrund der Steuerfreiheit der laufenden Erträge vorn. Im Vergleich zu der Zeit vor dem Investmentsteuerreformgesetz holt der Fondssparplan allerdings auf. Durch die 30-prozentige Teilfreistellung auf die lau- fenden Erträge kann der Sparplan-Anleger die Besteuerung auf Fondsebene wettmachen, dem Policeninhaber ist dies hingegen nicht möglich. „Damit verringert sich der Zinses- zinseffekt bei der Fondspolice“, erklärt Andreas Kick, Steuerexperte beim Institut für Vorsorge und Finanzplanung (IVFP). Beim Sparplan bleibt er gleich. Realistische Bedingungen Satz drei: Nun schicken wir die Match- Gegner unter realistischen Bedingungen auf den Platz, beziehen Kosten, einen höheren Basiszins sowie Fondswechsel in die Berech- nung ein (siehe Grafik unten auf der Seite). Jetzt zeigt sich, wie die neuen Steuerregeln und die niedrigeren Kosten für den Sparplan zusammenwirken. Der Fondssparplan liegt in fast allen berechneten Musterfällen vorn. Selbst wenn ein Mischfonds bespart würde, ließe er die Fondspolice hinter sich zurück. Diese gewinnt nur in einem einzigen Fall. Werden während der Ansparphase Fonds- wechsel vorgenommen, bleibt eine erzielte Wertsteigerung bei der Police steuerfrei. Der Sparplan-Anleger muss sie versteuern. Klarer Sieg im dritten Satz für den Fonds- sparplan. Allerdings soll Fairness gelten: Würden die Berechnungen mit einem Renten- fonds angestellt, wäre die Police Gewinnerin. Schließlich bekommen Sparplan-Anleger in diesem Fall keine Teilfreistellung. Die Fonds- police hingegen kann mit dem pauschalen Freistellungssatz von 15 Prozent aufwarten. Jeder Spieler hat eben seine ganz eigenen Stärken – im Tennis und im Fondssparen. ANDREA MARTENS | FP Andreas Kick, IVFP: „Bei Policen mit Aktienfonds verrin- gert sich der Zinseszinseffekt.“ Der Fondssparplan hat oft die Nase vorn Nur bei mehreren Fondswechseln während der Laufzeit schneidet in diesem Musterfall die Police tatsächlich besser ab. Alter des Sparers: 35 Jahre, Laufzeit: 32 Jahre, monatlicher Sparbetrag: 100 Euro, Aktienfonds: Renditeannahme: 5 % p. a., steuerliche Teilfreistellung von 30 %, Mischfonds: Renditeannahme: 3,5 % p. a., steuerliche Teilfreistellung von 15 %, Sparerfreibetrag bereits ausgenutzt, Fondspolice: persönlicher Einkommensteuersatz bei Kapitalauszahlung 44,5 %, Verwaltungskosten (auf den Beitrag): 9,6 % p. a., Abschluss- und Vertriebskosten: 2,5 %, verteilt über 5 Jahre, Sparplan: Abgeltungsteuer plus Solidaritätszuschlag, Basiszins: 1,4 % (Durchschnitt der vergangenen 5 Jahre) Quelle: IVFP/FONDS profesionell 0 20.000 40.000 60.000 80.000 Mischfonds Ausgabeaufschlag: 5 % kein Fondswechsel Aktienfonds Ausgabeaufschlag: 1 % kein Fondswechsel Aktienfonds Ausgabeaufschlag: 5 % 3 Fondswechsel Aktienfonds Ausgabeaufschlag: 5 % kein Fondswechsel Fondssparplan Fondspolice 78.374 Euro 72.027 Euro 70.340 Euro 72.027 Euro 81.197 Euro 72.027 Euro 59.868 Euro 56.518 Euro Die nebenstehenden Vergleiche wurden mit dem „Fonds- anlagen-Optimierer“ erstellt. Das Institut für Vorsorge und Finanzplanung (IVFP) hat dieses Rechentool entwickelt, mit dem sich die Ablaufleistungen von Fondspolicen und Fondssparplänen nach Steuern berechnen und gegenüber- stellen lassen. Dabei sind die Änderungen, die das Investmentsteuerreformgesetz mit sich gebracht hat, im Tool berücksichtigt. Eingeben können Vermittler sämtliche Parameter, die sie einem Produktvergleich zugrunde legen möchten – Laufzeit, Ren- dite, Ausgabeaufschlag, Einkommensteuersatz oder Anzahl der Fondswechsel. Das IVFP stellt den Versicherern den „Fondsanlagen-Optimierer“ zur Verfügung, die das Tool individuell mit Produktdaten speisen können. FONDS professionell Leser haben die Möglichkeit, das Vergleichstool in der Ursprungsvariante, also ohne hinterlegte Produktdaten, zu nutzen. Es ist ab sofort einsatzbereit. So geht’s zum IVFP-Tool: QR-Code scannen oder www.fponline.de/Sparplan318 eingeben  235 www.fondsprofessionell.de | 3/2018

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