FONDS professionell Deutschland, Ausgabe 3/2018

Einfach nur auf Zuruf wird der europäische Gesetzgeber sicherlich keine Korrekturen umsetzen. Wenn man Änderungen angehen will, dann braucht man Zahlen und Fakten. Denn man muss belegen können, dass Pro- zesse im Vergleich zur Situation vor Mifid II umfangreicher geworden sind oder dass es Kundengruppen gibt, die bestimmte Dinge nicht wünschen. Faktenbasierte Argumente sind für einen Dialog mit dem europäischen Gesetzgeber wichtig. Sollten Banken und einzelne Berater also schnell damit beginnen, Zahlen und Fak- ten zu sammeln? Das wäre sehr gut. Die Daten müssen primär von den Instituten selbst kommen. Denn nur sie können fundiert darlegen, dass Kunden beispielsweise den einen oder anderen Service gar nicht wollen. Und in Deutschland sollte das am besten über alle drei Säulen hinweg geschehen, damit nicht etwa die Volksbanken andere Zahlen liefern als die Sparkassen oder die Privatbanken. Bei der Bafin gibt es natür- lich auch Markterhebungen und -befragungen, diese haben allerdings vor allem einen auf- sichtsrechtlichen Fokus. Berater empfinden es als sehr mühsam, dass sie Kunden über alle Risiken und Kosten aufklären müssen, die im Zusam- menhang mit einem Finanzprodukt ent- stehen, bevor sie zur eigentlichen Bera- tung kommen können. Wird der euro- päische Gesetzgeber an dieser Stelle viel- leicht noch einmal etwas zurückrudern? Ich glaube, dem europäischen Gesetzgeber war es sehr wichtig, dass der Kunde über Kosten und Risiken aufgeklärt wird. Gerade auf diesen Aspekt hat er einen ganz starken Fokus gelegt. Daher erwarte ich hier in abseh- barer Zeit keine Änderungen. Der höhere Aufwand stellt vor allem kleinere Banken und Sparkassen vor Herausforderungen. Steht zu befürchten, dass sich mehr und mehr Institute auf- grund der strengeren Regulierung von der Anlageberatung verabschieden? Ich höre eher aus dem Markt, dass die Insti- tute die Wertpapierberatung auf bestimmte Mitarbeiter konzentrieren wollen. Die Mitar- beiter werden also nicht mehr alle Dienstleis- tungen erbringen, stattdessen soll eine gewisse Spezialisierung vorgenommen werden. Ich finde, das ist keine schlechte Entwicklung. Insofern glaube ich überhaupt nicht, dass die oten “ » Mir haben Banken gesagt, dass die Geeignet- heitsprüfung tatsächlich eine Erleichterung darstellt, weil Berater nicht mehr den gesamten Verlauf des Gesprächs dokumentieren müssen. « Elisabeth Roegele, Bafin 327 www.fondsprofessionell.de | 3/2018

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