FONDS professionell Deutschland, Ausgabe 3/2018

A uch Kontrolleure müssen ab und zu selbst einmal zu einer Prüfung antreten. So erhielten die Wächter von sechs Ländern Besuch der Europäischen Wertpa- pier- und Marktaufsichtsbehörde ESMA. Die- se prüfte, wie nationale Behörden über die Einhaltung der Richtlinien bei UCITS-Fonds wachen. Konkret ging es um die Mechanis- men für ein effizientes Portfoliomanagement, die sogenannten Efficient Portfolio Ma- nagement Techniques (EPM). Dahinter verbergen sich Praktiken wie die Wert- papierleihe.Wo Kontrolleure auftreten, finden sich meist auch Mängel. Die Aufseher meinten unter anderem, dass alle Nettoerträge aus Geschäften wie der Wertpapierleihe den Fondsanlegern zugutekommen sollten. Dies hand- haben nicht alle einheitlich. Die Untersuchung zeigt aber vor allem eines: Unter dem einheitlichen Richtliniendach, das sich über UCITS- Fonds europaweit spannt, bestehen in der nationalen Umsetzungspraxis durchaus Unterschiede. Neben kurio- sen Ausreißern finden sich aber auch handfeste Abweichungen, die am Ende für den Anleger einige Euro mehr oder weniger auf dem Konto bedeuten. Ein bedeutender Punkt sind daher die Kos- ten. „Die OGAW-Richtlinie enthält an sich nichts zur genauen Regelung von Kostenhöhe und Kostenarten“, stellt Henning Brockhaus klar, der sich als Senior Manager bei der Anwaltsgesellschaft KPMG Law auf Invest- mentrecht spezialisiert hat. „Somit liegt es in der Hand der europäischen und nationalen Aufseher, in der Verwaltungspraxis detaillierte Regeln zu bestimmen.“ Die Genehmigung der Verwaltungsvergütung obliege den nationalen Behörden wie der CSSF in Luxemburg oder der Bafin in Deutschland. Bei der Frage, welche Kosten dem Fonds- vermögen gesondert angelastet werden dürfen und welche über die Verwaltungsvergütung des Asset Managers abgedeckt sein müssen, zeigt sich zunächst ein relativ einheitliches Bild. „In Deutschland dürfen Kosten dem Fonds belastet werden, sofern dies in den An- lagebedingungen des Fonds explizit aufge- führt ist“, erläutert Brockhaus. Grundsätzlich handhaben dies andere Länder genauso. Viel Freiheit Im Detail finden sich aber Unterschiede. Die Kosten für Marketing etwa sind nicht in den Musterklauseln genannt, die die Bafin aufgestellt hat. „Ich halte es für unwahrschein- lich, dass die Bafin hier eine solche Kosten- regelung zulassen würde“, meint der Experte. Gleiches gilt für Rechnungen externer Daten- anbieter. „Beide Kostenarten müssten daher von der Verwaltungsvergütung gedeckt sein“, so der Jurist. Auch in Luxemburg werden Kosten für Marketing in der Regel von der vereinnahmten Verwaltungsvergütung gezahlt. „Theoretisch können solche Kosten auch als separate Kostenarten direkt dem Fonds belas- tet werden, dies ist aber unüblich“, berichtet Brockhaus. Das war nicht immer so. „Auf der Seite der Kostenklauseln waren die Unterschiede vor einigen Jahren noch markanter“, berichtet Marco Schmitz, Geschäftsführer von AAB Asset Services, der Vermögensverwalter bei der Fondsauflage berät. Früher habe es aus Anbietersicht eine leichte Bes- serstellung für Portfolios des Groß- herzogtums gegeben. „Luxemburg war flexibel bei der Gestaltung der Gebühren.“ So konnten etwa Marke- ting- und Zulassungskosten dem Fondsvermögen angelastet werden. Wer beispielsweise glaubhaft darle- Europaweit existieren einheitliche Vorgaben für Fonds – eigentlich. Die nationalen Aufseher legen die OGAW-Richtlinie jedoch durchaus noch unterschiedlich aus. Verschlungene Wege Verwirrende Signale: Grundsätzlich gelten europaweit für UCITS-Fonds dieselben Vorgaben. Dies machte sie zu Exportschlagern. Im Detail finden sich jedoch nationale Abweichungen. Aufbruchstimmung Interesse an grenzüberschreitender Fondslancierung in fünf Jahren Die Mehrheit der befragten Fondsanbieter kann sich einen Ausflug ins Ausland gut vorstellen. Quelle: State Street 2018 Fund Strategy Survey Etwas geringeres Interesse| 1 % Unverändert 35 % Etwas größeres Interesse 36 % Deutlich größeres Interesse 28 % 348 www.fondsprofessionell.de | 3/2018 steuer & recht I fondsdomizile Foto: © Artusius | stock.adobe.com, KPMG, Axel Gaube

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