FONDS professionell Deutschland, Ausgabe 3/2018
gen konnte, sein Portfolio in Fernost vertrei- ben zu wollen, durfte die Aufwendungen dem Fondsvermögen in Rechnung stellen. „Dies wurde jedoch signifikant einge- schränkt“, sagt Schmitz. „Die Luxemburger Aufsicht möchte ihren Fokus deutlich ma- chen, dass sie die Interessen der Anleger wahrt.“ Zudem prüfe die CSSF, ob die Höhe der Kosten angemessen ist. „Andere Behör- den scheinen eher rein formal darauf abzu- stellen, ob der jeweilige Posten zulässig ist oder nicht“, sagt Schmitz, der früher bei Sal. Oppenheim und der DWS das Dritt- und Partnerfondsgeschäft geleitet hat. Eine erfolgsabhängige Vergütung wiederum ist überall zulässig. In Deutschland und Groß- britannien ist diese klar reguliert. Die Bafin stellt in ihren Musterklauseln die Erfordernis einer High Water Mark auf, ähnlich die FCA in Großbritannien. „In Frankreich ist eine Per- formance Fee ebenfalls zulässig, ebenso in Luxemburg, sofern sie im Prospekt aufgeführt und transparent erläutert ist“, ergänzt Anwalt Brockhaus. Eine Sonderrolle nimmt Irland ein. Die Zentralbank, der auch die Aufsicht über die Fondsbranche obliegt, hat detaillierte Vorga- ben zu Performance Fees herausgegeben. Doch diese werden offensichtlich nicht immer beachtet. Die Central Bank of Ireland (Banc Ceannais na hÉireann) hatte bei einem Drittel der 350 irischen Publikumsfonds, die im Jahr 2017 eine Performance Fee verlangten, die Abrechnungen genauer geprüft. Bei rund zehn Prozent der untersuchten UCITS-Vehikel stie- ßen die Aufseher auf Unstimmigkeiten. „Wir sind beunruhigt darüber, dass in der Branche die Vorgaben nicht konsequent und flächen- deckend eingehalten werden“, sagte Derville Rowland, Leiterin der Finanzaufsicht bei der irischen Zentralbank. „Dies kann dazu führen, dass den Anlegern zu hohe Gebühren ange- lastet werden.“ Frist gesetzt Daraufhin erlegte die Zentralbank allen Anbietern auf, ihre Berechnungsmethoden zu kontrollieren. Bis Ende November müssen Fondsanbieter schriftlich der Zentralbank mel- den, ob ihre Gebührenpolitik den Richtlinien entspricht, ob ungerechtfertigt Performance Fees einkassiert und welche Verbesserungen vorgenommen wurden. Zudem sollen die Leitlinien zur erfolgsabhängigen Vergütung noch in diesem Jahr in bindende Regeln gegossen werden. Bei der eingangs erwähnten ESMA-Unter- suchung zur Wertpapierleihe wiederum stan- den zwei andere Länder im Fokus. „In Deutschland durfte die Fondsgesellschaft bis- lang größere Teile der Gewinne aus Wert- papierdarlehen vereinnahmen“, berichtet der Jurist Brockhaus. „Nun hat die Bafin dies in den Musterkostenklauseln auf ein Drittel reduziert.“ In Großbritannien wiederum müs- sen die Anbieter sämtliche Einnahmen aus der Wertpapierleihe dem Fondsvermögen gut- schreiben, ebenso in Irland und Frankreich. In Luxemburg dürfen beide Seiten – Gesellschaft und Portfolio – die Erträge vereinnahmen, sofern dies in den Fondsdokumenten entspre- chend vermerkt ist. Es finden sich auch handfeste Überraschun- gen. „In Deutschland durfte bislang die Fondsgesellschaft eine Zusatzvergütung ver- einnahmen, wenn es ihr im Fall eines Rechts- streits gelang, ausstehende Forderungen ein- zutreiben“, berichtet KPMG-Experte Brock- Marco Schmitz, AAB: „Eine aufsichtsrechtliche Arbitrage wird in absehbarer Zeit nicht mehr möglich sein.“ Henning Brockhaus, KPMG: „Die OGAW-Richtlinie ent- hält an sich nichts zur genauen Regelung von Kosten.“ Was attraktive Fondsstandorte ausmacht Anteil der Nennungen in Prozent Keine Überraschungen: Emittenten von Fonds schätzen beständige Regeln. Aber auch das Serviceumfeld muss stimmen. Quelle: State Street 2018 Fund Strategy Survey Kosten 10 % Guter Ruf 13 % Zahl der Dienstleister 14 % Steuer- vorteile 16 % Vertriebs- umfeld 20 % Etabliertes regulatorisches Umfeld 27 % Wo das Geld liegt Anteil ausgewählter Fondsdomizile am europäischen UCITS-Markt in Prozent Auf die beiden größten Domizile entfällt mehr als die Hälfte des Volumens. Wo das Geld herkommt, ist eine andere Frage. Quelle: Efama, per Ende März 2018 |*im Zuge gegenseitiger Anerkennung 0 % 5 % 10 % 15 % 20 % 25 % 30 % 35 % Österreich Deutschland Schweiz* Frankreich Großbritannien Irland Luxemburg Anteil ausgewählter Fondsdomizile am gesamteuropäischen UCITS-Markt 35,9 % 18,9 % 12,3 % 9,1 % 4,6 % 3,8 % 0,8 % 349 www.fondsprofessionell.de | 3/2018
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