FONDS professionell Deutschland, Ausgabe 3/2018
haus. Die KVG durfte fünf Prozent des ein- getriebenen Geldes einbehalten. In der Neu- fassung der Musterklauseln der Bafin ist diese Erfolgsvergütung für das Eintreiben von Rechtsansprüchen aber nicht mehr enthalten. Unabhängig davon dürfen in allen Mitglieds- staaten gleichermaßen die Kosten für Rech- nungsprüfer und Rechtsberatung dem Fonds- vermögen angelastet werden. Gelddruckmaschine Ein noch eklatanterer Fall ist die französi- sche Commission de Mouvement. Diese ge- stattet es Fondsgesellschaft und Verwahrstelle, eine Prämie für den Handel mit Wertpapieren einzustreichen. Dabei handelt es sich wohlge- merkt nicht um die Transaktionskosten, die dem Broker zufließen. Diese Klausel findet auch fleißig Anwendung. Im Prospekt des Carmignac Patrimoine etwa, des französi- schen Flaggschiffs schlechthin, genehmigt sich die Verwaltungsgesellschaft bei Aktien- transaktionen eine Umsatzprovision von 30 Basispunkten an französischen und 40 Basis- punkten an ausländischen Börsen. Bei Anlei- hen sind es fünf Basispunkte. Eine ähnliche Regelung gibt es auch in Italien. Eher im Sinne der Anleger ist das Swing Pricing, das bestehende Anleger vor einer Belastung durch Transaktionskosten bei Anteilsaus- und -rückgaben schützen soll. „Dies ist in Großbritannien, Irland, Luxem- burg und Frankreich zulässig, allerdings nicht in Deutschland“, sagt Alexandra Zentis von der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft EY. Recht klar scheinen die europaweiten Vor- gaben darin, welche Instrumente ein Manager nutzen und in welchem Ausmaß er sie im Portfolio einsetzen darf. So existieren für den Einsatz von Derivaten eindeutige Beschrän- kungen. Bei den Details lassen sich wiederum Unterschiede erkennen. „So lässt die Bafin beispielsweise den Erwerb von 1:1-Zertifika- ten auf Rohöl-Futures zu“, sagt KPMG-Ex- perte Brockhaus. Allerdings darf das Derivat keine Lieferung des physischen Rohstoffs vorsehen. In Großbritannien sieht die FCA den Einsatz dieser Instrumente strikter. Die Beispiele zeigen: „Ein einheitlicher Fondsmarkt existiert in diesem Sinne in Europa noch nicht“, resümiert AAB-AS-Ge- schäftsführer Schmitz. Die unterschiedliche Interpretation der Richtlinien entspringt dem nationalen Hintergrund. Bislang positionierte sich Deutschland dabei eher am korrekten, Luxemburg und Irland am flexiblen Ende der Skala. „Allerdings ist eine Konvergenzbewe- gung im Gange. Eine aufsichtsrechtliche Ar- bitrage wird in absehbarer Zeit nicht mehr möglich sein“, meint Schmitz. „Dann ent- scheiden andere Faktoren bei der Auswahl der Domizile, etwa die Servicequalität.“ Bei aller Vereinheitlichung wird die Branche aber auf genügend Spielraum drängen, um auf lokale Besonderheiten eingehen zu können. „Bei all diesen Punkten handelt es sich um Unterschiede in – zum Teil komplexen – Detailfragen“, gibt EY-Expertin Zentis zudem zu bedenken. „Investoren wissen dieses Pro- dukt augenscheinlich sehr zu schätzen.“ Dies spiegle sich in den Absatzzahlen wider. „Nicht zuletzt ist UCITS auch weltweit ein Export- schlager und somit unbestreitbar ein Erfolgs- modell“, sagt die EY-Expertin. SEBASTIAN ERTINGER | FP Wichtigste Absatzmärkte Anteil der Nennungen in Prozent, Mehrfachnennungen möglich Die heutigen Spitzenreiter zählen auch zu den künftigen Gewinnern. Ozeanien oder der Nahe Osten erlangen kaum mehr Bedeutung. Quelle: State Street 2018 Fund Strategy Survey 0 % 10 % 20 % 30 % 40 % 50 % 60 % 70 % 80 % Afrika Indien Nahost Australien & Neuseeland Lateinamerika Kanada China Südostasien Japan Europa (ohne Großbritannien) Großbritannien USA E heute Wichtigste Absatzmärkte in fünf Jahren Beliebteste Domizile der Anbieter Anteil der Nennungen in Prozent, Mehrfachnennungen möglich Luxemburg und Irland bauen am deutlichsten ihre Position als Fondsdomizile aus. Dublin könnte gar auf den zweiten Platz rücken. Quelle: State Street 2018 Fund Strategy Survey 0 % 10 % 20 % 30 % 40 % 50 % 60 % 70 % 80 % Kanalinseln Japan Kanada Deutschland Hongkong Singapur Cayman Islands Irland Großbritannien USA Luxemburg 0 % 5 % 10 % 15 % 20 % 25 % 30 % 35 % Ö heute Beliebteste Domizile der Anbieter in fünf Jahren Alexandra Zentis, EY: „Nicht zuletzt ist UCITS weltweit ein Exportschlager und somit ein Erfolgsmodell.“ Foto: © EY 350 www.fondsprofessionell.de | 3/2018 steuer & recht I fondsdomizile
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