FONDS professionell Deutschland, Ausgabe 3/2018

Dies sei jedoch kein Verbrechen, betonte Israel. „Diese Möglichkeit steht jedem Unter- nehmen offen.“ Israel betonte, sein Mandant und seine Kol- legen hätten bei den Aufsichtsbehörden Bafin und Bundesbank stets „alles auf den Tisch gelegt“. Im Jahr 2010 habe die Bundesbank sogar das Geschäftsmodell geprüft. „Es gab nie ein Stoppsignal oder einen Hinweis im Aufsichtsgespräch, dass die Verantwortlichen etwas ändern sollten. Immer wurde signali- siert, alles sei okay. Dass mein Mandant das Unternehmen in der Folge wie bewährt wei- terführt, darf dann nicht verwundern.“ Vorsätzlich gehandelt? Wichtig sei auch, dass der damalige Wirt- schaftsprüfer bis heute an seinem Testat für die Fubus-Bilanz festhalte. Die Aussagekraft bewege sich dessen Aussage zufolge zwar an der „unteren Deutlichkeitsgrenze“. „Doch diese Grenze wurde nicht unterschritten“, so Israel. Hübner erinnerte daran, dass B. keine betriebswirtschaftliche Ausbildung hat. „So- wohl sein Anwalt als auch der Wirtschafts- prüfer und der Steuerberater hatten ihm ver- sichert, dass die Bilanzierung in Ordnung ist. Auf diesen Rat hat er sich verlassen.“ Die Staatsanwaltschaft habe auch nie beweisen können, dass Future Business die Zinsen für Altanleger mit dem Geld neuer Anleger bezahlt habe. Schon gar nicht sei es gelungen, den Beweis zu führen, dass sich die Angeklagten vorsätzlich verabredet hätten, die Anleger zu betrügen. Dieser Nachweis müsse im Strafrecht aber gelingen. Die Verteidigung forderte daher einen Freispruch für B. DiesemWunsch kam die Kammer um den Vorsitzenden Richter Hans Schlüter-Staats erwartungsgemäß nicht nach. Das Strafmaß entspricht bei zwei Verurteilten dem Antrag der Staatsanwaltschaft, bei zwei liegt es leicht darunter, bei zwei sogar etwas darüber. Das Gericht wirft den Angeklagten „banden- und gewerbsmäßigen Betrug in Tateinheit mit Kapitalanlagebetrug“ vor. Die schriftliche Urteilsbegründung steht aber noch aus. Hoffen auf die Revision „Wir rechnen damit, dass die Urteilsbegrün- dung bis Jahresende vorliegt“, sagt Israel im Gespräch mit FONDS professionell. „Ange- sichts des Ausmaßes dieses Verfahrens kann es aber auch noch länger dauern. Das Urteil wird wohl kaum weniger als 1.000 Seiten um- fassen.“ Israel zeigt sich zuversichtlich, dass die Revision Erfolg haben wird: „Unserer Meinung nach konnte keinem Angeklagten ein Vorsatz im Sinne der Anklage nachgewie- sen werden. Auch das Gutachten, das die Staatsanwaltschaft in Auftrag gegeben hat, ist an vielen Stellen angreifbar. Unsere Erwar- tung ist daher, dass der Fall neu verhandelt und ein neues Gutachten beauftragt wird.“ Hat die Revision Erfolg, kann es noch zwei Jahre dauern, bis endlich ein rechtskräftiges Urteil vorliegt. Verwirft der Bundesgerichtshof den Antrag, wird der Spruch des Landgerichts Dresden wohl 2019 rechtskräftig. Kewan K. und seine einstigen Mitstreiter müssen also frühestens im kommenden Jahr zurück ins Gefängnis, um ihre Reststrafe zu verbüßen. Vielleicht bleibt ihnen dieser Gang aber auch erspart. BERND MIKOSCH | FP Ulf Israel, Verteidiger des Hauptangeklagten: „Unsere Erwartung ist, dass der Fall neu verhandelt wird.“ Erstes Geld für Fubus-Gläubiger Der Fall: Rund 25.000 Fubus-Anleger mit Orderschuldverschreibungen der Future Business KGaA (Fubus) haben im August eine erste Abschlagzahlung erhalten. „Die Höhe der Abschlagzah- lung beträgt knapp sechs Prozent auf die jeweils festgestellte Forderung“, teilte Insolvenzverwalter Bruno Kübler mit. Das ist einerseits erfreulich – aber auch bitter, schließlich ist es fast fünf Jahre her, dass die Staatsanwaltschaft Dres- den das Konglomerat um Infinus und Fubus hochgehen ließ. Warum floss nicht schon früher Geld? Verzögerung I: Ursprünglich sollte die erste Abschlagzahlung bereits 2016 er- folgen. Der Gläubiger einer Anleihe hatte jedoch Klage gegen die Wirksamkeit der Bestellung eines sogenannten Gemeinsamen Vertreters erhoben. „Hätte der Kläger obsiegt, wären unter Umständen auch die Wahlen des Gemeinsamen Vertreters in anderen Anleihen für nichtig erklärt geworden“, so Kübler. Er habe sich deshalb gezwungen gese- hen, das Ergebnis der Klage abzuwarten, weil Abschlagzahlungen nach dem Schuldverschreibungsgesetz nur an den Gemeinsamen Vertreter erfolgen dürfen. Dieser verteilt das Geld dann an die Anleger. Für Klarheit sorgte erst ein Urteil des Bundesgerichtshofs im November 2017 (Az.: IX ZR 260/15). Seitdem steht der „Abschlagsverteilung“ nichts mehr entgegen. Verzögerung II: Dass die Abschlagzah- lung erst ein Dreivierteljahr nach dem Urteil fließt, erklärt Kübler mit „vielen verspäteten Forderungsanmeldungen“. Er habe entschieden, diese Gläubiger noch an der Abschlagzahlung teilnehmen zu lassen. Dafür habe das Gericht einen nachträglichen Prüfungstermin anberaumen müssen. Wegen der einzuhaltenden Fristen sei es zu der Verzögerung gekommen. Quote: Welchen Anteil ihres einstigen Investments die Anleger letztendlich zurückbekommen, steht noch nicht endgültig fest. „Ich gehe nach wie vor davon aus, dass die Gläubiger bis zum Ende des Verfahrens eine Quote von bis zu 20 Prozent erhalten werden“, sagt Kübler. Bislang konnte der Insolvenzverwalter rund 150 Millionen Euro zur Masse ziehen. Dazu trugen Verkäufe von Lebenspolicen genauso bei wie die Veräußerung der Immobilien und der Edelmetallbestände sowie die Auf- lösung eines Fondsdepots. Verfahrensdauer: Bis der letzte Cent an die Anleger aus- geschüttet ist, werden noch Jahre vergehen. „Zurzeit sind zahlreiche aktive und passive Rechtsstreite anhängig, de- ren Ende nicht abzusehen ist“, sagt Kübler. Dies gelte ins- besondere für Prozesse wegen der Feststellung der Nich- tigkeit von Jahresabschlüssen, der Inanspruchnahme von Versicherern und geltend gemachter Ansprüche gegen Aktionäre und Genussrechtzeichner. „Auch läuft weiterhin eine Betriebsprüfung des Finanzamtes für die Zeiträume 2009 bis 2013, an die sich möglicherweise unvermeid- bare Finanzrechtsstreite anschließen werden“, so Kübler. Bruno Kübler, der Insolvenz- verwalter der Infinus-Holding Future Business KGaA (Fubus) » Sowohl sein Anwalt als auch der Wirtschaftsprüfer und der Steuerberater hatten unserem Mandanten versichert, dass die Bilanzierung in Ordnung ist. « Alexander Hübner, Verteidiger 353 www.fondsprofessionell.de | 3/2018

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