FONDS professionell Deutschland, Ausgabe 4/2018

216 www.fondsprofessionell.de | 4/2018 cyber-spezial I versicherungsbedingungen Foto: © jamdesign | stock.adobe.com, Sven Erichsen K aum ein anderes Thema hat die Asse- kuranz in letzter Zeit so für sich ent- deckt wie die Absicherung von Cyber- risiken. Der Markt wächst beinahe täglich, und es kommen immer neue Deckungselemente hinzu. Auch deshalb verschwimme im Markt immer mehr, was genau unter einer Cyber- deckung eigentlich zu verstehen sei, berichtet Dirk Kalinowski, Produktmanager IT und Cyber bei der Axa. Definiert sei der Cyber- schutz als Versicherung reiner Vermögensschä- den – inklusive immaterieller Schäden – für Risiken, die aus der IT beziehungsweise dem Umgang mit dem Internet entstünden. Cyber- versicherungen bestünden daher meist aus einer Kombination von Versicherung und Ser- viceleistung, mit der Deckungslücken zu klas- sischen Sparten geschlossen werden sollen. Drei Elemente Generell enthält eine Cyberpolice drei Elemente, erläutert der Spezialversicherer Hiscox: erstens eine Haftpflicht, um Ansprü- che Dritter abzuwehren beziehungsweise zu befriedigen. Zweitens die Kostenerstattung, sei es für die IT-Forensik, die Datenwieder- herstellung oder die Beauftragung eines Datenschutzanwalts. Und drittens sogenannte Assistance-Leistungen, also Soforthilfe im Krisenfall und Prävention. Ein solches Assistance-Angebot ist 53 Pro- zent der kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) besonders wichtig, zeigt die „KMU- Studie 2018“ der Gothaer. Der Kölner Versi- cherer brachte 2017 seine erste Cyberdeckung auf den Markt. „Da den Unternehmen be- wusst wird, wie schnell man selber betroffen sein kann, werden Cyberversicherungen zu- nehmend als wichtiger Teil des betrieblichen Risikomanagements begriffen“, betont Frank Huy, Leiter Financial Lines der Gothaer. Da- her baue man das Angebot stetig aus. Die Gothaer sichert mit den Bausteinen „Haftpflicht“ sowie „Eigenschaden“ die Grundrisiken ab. Größere Unternehmen kön- nen optional Bausteine wie Betriebsunterbre- chung, Bedienfehler und Cyberdiebstahl hin- zuwählen. Für KMU gibt es ein umfangreiches standardisiertes Deckungskonzept, bei dem Deckungssummen und Sublimits in verschie- denen Varianten wählbar sind. Hinzu kommen Assistance-Leistungen. „Dabei geht es um eine 24-Stunden-Hotline sowie um die Wiederher- stellung von Daten und Programmen, denn gerade bei der Versicherung von Eigenschä- den ist schnelle Hilfe wichtig“, erklärt Huy. Fehlende Schadenerfahrung Mittlerweile bieten mehrere Versicherer gewerbliche Cyberpolicen samt IT-Services an, unter anderem Hiscox, AIG, Allianz, Cogitanda/Ergo, HDI und Axa. Den Über- blick zu behalten und das passende Angebot an Versicherungsschutz und Prophylaxe zu finden, ist für Makler nicht ganz einfach. „Ist die Risikolage samt technischer Prävention geklärt, kann man das Restrisiko per Versi- cherung absichern“, sagt Sven Erichsen, ein Makler aus Essen, der sich auf Cyberversi- cherungen spezialisiert hat. Den Anbietern fehle es aber noch an Scha- denerfahrung, moniert der Spezialmakler. Da- mit kämen auch kalkulatorische Kapriolen und unpräzise Regelungen in den Allgemei- nen Versicherungsbedingungen (AVB) vor. Er fordert die Branche auf, den Cyberschutz nicht zu eng zu definieren: „Die Cyberversi- cherung muss eine Versicherung für digitale Risiken sein“, sagt er. Auch Bedienfehler und andere technische Probleme sollten standard- mäßig abgedeckt sein – das ist aber längst nicht immer der Fall. Erichsen beobachtet etwa 20 Versicherer am Markt der gewerblichen Cyberpolicen, deren Bedingungsqualität jedoch sehr unter- schiedlich sei. „Viele Versicherer sind am Markt mit sehr unterschiedlichen Konzepten unterwegs, teilweise mit guten Bedingungen, teilweise noch mit erheblichem Verbesse- Das Angebot an Cyberversicherungen wächst rasant. Doch die Tarife sind so unter- schiedlich, dass ein Vergleich sehr schwer fällt. Ein erstes Rating kann helfen. Passende Police gesucht Wenn ein solcher Bildschirm erscheint, ist es zu spät, den Antivirus zu aktivieren. Dann ist schnelle Hilfe gefragt. Glücklich kann sich schätzen, wer auf einen Versicherer mit 24-Stunden-Hotline und Cyberexperten setzen kann. Das leistet eine Standard-Cyberversicherung Entschädigung bei Betriebsunterbrechungen Erstattung der Kosten für die Datenwiederherstellung Übernahme von Drittschäden und Schadenersatz für Kunden wegen Datenmissbrauchs Bezahlung der IT-Forensik zur Analyse, Beweissicherung und Schadenbegrenzung Angebot einer Rechtsberatung für Datenschutzverletzungen Bezahlung eines Krisenkommunikators (auch Anwalt für IT- und Datenschutzrecht) und von Callcenter-Kosten (Experten-Hotline) Prävention durch IT-Experten, Sicherheitstraining und regelmäßige IT-Kontrolle Quelle: GDV

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