FONDS professionell Deutschland, Ausgabe 4/2018
Foto: © Chris | stock.adobe.com F rank Winands aus dem Rheinland ist ein erfolgreicher Makler mit vielen Kunden. Aber auch er hat einmal klein angefangen. Nach dem Studium arbeitete er als Vermittler und später als Betreuer in einer Agentur. Dann wagte er den Sprung in die Selbstständigkeit. Doch davor stand eine wichtige Entscheidung: Welche Rechtsform ist die richtige? Hier sollten Vermittler Punkte wie Haftung, Steuern, Bilanzierung sowie den Zeitaufwand für die Gründung und später die Unternehmensführung berücksichtigen. FONDS professionell hat sich umgehört, was unter diesen Aspekten eher für eine Kapital- oder eine Personengesellschaft spricht. Pau- schale Empfehlungen sind schwierig, einige Hinweise können Experten aber geben. „Vermittler sollten sich den Einstieg in den Beruf so einfach wie möglich gestalten“, meint Andreas Grimm, Geschäftsführer des Resultate Instituts, das sich auf die Beratung rund um den Verkauf von Maklerbeständen spezialisiert hat. „Oder anders ausgedrückt: Wirtschaftliche Erwägungen wie die Kosten der Unternehmensgründung, Kapitalbindung oder Zeit und Aufwand für die Unterneh- mensführung sind amAnfang wichtig.“ Daher sei ein Einzelunternehmen oder Kleingewerbe in aller Regel eine gute Basis. Für diese muss man nämlich kein Mindestkapital aufbringen. Die einzige Formalität bei der Gründung ist die Anmeldung beim Gewerbeamt. „Die Buchführung ist nicht kompliziert, es genügt oftmals eine Einnahme-Überschuss-Rech- nung“, weiß Makler Winands aus eigener Er- fahrung über den Geschäftsalltag zu berichten. Die Gründung und Führung einer Mehrper- sonengesellschaft in der Form einer Gesell- schaft bürgerlichen Rechtes (GbR) ist Wi- nands zufolge ebenfalls einfach. Gemeinsam mit einer Kollegin hat er eine Zeit lang eine zweite Firma in dieser Rechtsform geführt. Ebenfalls relativ gering ist der Aufwand, wenn man als eingetragener Kaufmann (e.K.) oder, bei mehreren, als Offene Handelsgesell- schaft (OHG) starten möchte. Kaufleute sind im Gegensatz zu Gewerbetreibenden aber an die strengen Regeln des Handelsgesetzbuches gebunden. Dazu gehört, dass sie alle Ge- schäftsvorfälle und die Unternehmenslage durch das Führen von Handelsbüchern doku- mentieren müssen. Eine Kapitalgesellschaft wie die am häufigs- ten zu findende Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) ist wesentlich aufwendiger zu führen und teurer in der Gründung – von einer Aktiengesellschaft ganz zu schweigen. Das Bundeswirtschaftsministerium hat in einer Studie einmal 15 Werktage für die An- meldung einer GmbH kalkuliert, die Kosten liegen bei rund 6.500 Euro. Zudem ist ein Mindestkapital von 25.000 Euro vorgeschrie- ben. Eine Unternehmergesellschaft (UG), die „Kleinversion“ der GmbH, kann theoretisch aber schon mit einem Euro gegründet werden (siehe Tabellen auf den nächsten Seiten). Haftungsfragen Vom Zeit- und Kapitalaufwand her betrach- tet ist eine Personengesellschaft sicher die bes- sere Lösung. Die meisten Vermittler sehen das ähnlich – rund 80 Prozent haben sich so ent- schieden (siehe Grafik). Unter dem Aspekt der Haftung ist das anders: „Bei einer GmbH oder UG haftet ein Gesellschafter nicht mit seinem persönlichen Vermögen, sondern die Gesellschaft mit ihrem Kapital, die dadurch unter Umständen auch insolvent werden kann“, erklärt Rechtsanwalt Jens Reichow von der Kanzlei Jöhnke & Reichow. „Ist der Vermittler aber etwa ein eingetragener Kauf- mann, so haftet er mit all seinem Vermögen, wenn es Probleme gibt.“ Das kann bei einer Falschberatung schnell relevant werden. Die Notwendigkeit, die Haftung über eine GmbH zu beschränken, sehen aber nicht alle: „Wie wahrscheinlich ist denn eine Haftung mit dem Privatvermögen wegen fehlerhafter Beratung wirklich?“, wirft Grimm ein. Dafür müsse sich ein Vermittler schon ein gröberes Versäumnis leisten. Berater verweisen zudem darauf, dass sie durch ihre Vermögensscha- GmbH, GbR, OHG oder e.K.: Wer sich selbstständig macht, muss eine geeignete Rechtsform finden. Eine erste Hilfestellung für das Maklerbüro. Richtig firmieren Sobald sich mehrere Vermittler zusammentun, um ihr Geschäft gemeinsam voranzubringen, ist ein Gesellschafts- vertrag zu empfehlen – je nach Rechtsform ist er sogar verpflichtend vorgeschrieben. Viele Einzelkämpfer Unternehmensformen von Vermittlern Die bei Weitem meisten Vermittler sind als Einzel- unternehmer unterwegs, immerhin knapp 20 Prozent haben eine Kapitalgesellschaft. Quelle: AfW S onst iges 3 % Kapital- gesellschaften (GmbH/UG) 19 % en Personengesellschaft G) (GbR, OHG, K 9 % Einzelgesellschaften/ Eingetragener Kaufmann 69 % 276 www.fondsprofessionell.de | 4/2018 vertrieb & praxis I rechtsform im maklerbüro
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