FONDS professionell Deutschland, Ausgabe 4/2018
denhaftpflichtpolice (VSH) abgesichert sind. Dagegen führt Reichow zwei Argumente an: „Es gibt Fälle, bei denen die Haftungssumme diejenige übersteigt, die die VSH übernimmt. Zum anderen kann es sein, dass sich die Ver- sicherer querlegen und die Schadenssumme nicht übernehmen.“ (Siehe auch FONDS professionell 4/2015, Seite 198.) Außerdem gelte die Haftungsbegrenzung einer GmbH nicht nur für vermittlerspezifi- sche Fälle, sondern auch für allgemeine Risi- ken, etwa für Mietschulden, so Reichow. Die Haftungsbeschränkung gilt allerdings nicht immer. Der Anwalt nennt als Beispiel die per- sönlichen Bürgschaften, die Maklerpools und Versicherer für mögliche Stornos verlangen. Zudem muss der Geschäftsführer einer GmbH bei einer Straftat persönlich haften. „Die Insolvenzverschleppung nach Paragraf 16 Insolvenzordnung wäre ein klassisches Beispiel hierfür“, sagt Reichow. Vorteile verbinden Eine Möglichkeit, gewissermaßen die Vor- teile einer Personen- mit der einer Kapital- gesellschaft zu verbinden, bietet die Komman- ditgesellschaft (KG). Bei dieser agiert ein Makler als persönlich haftender Komplemen- tär, während die anderen als Kommanditisten nur mit ihrer Einlage haften. Der Komple- mentär kann auch eine GmbH sein. In dieser Form, der GmbH & Co. KG, entfällt die per- sönliche Haftung. Die KG ist ferner dann in- teressant, wenn in einer Gesellschaftergruppe einer die Geschäfte führt, während die ande- ren im Hintergrund bleiben möchten. Daher wählte auch Frank Winands die KG, als er sich mit einem Makler zusammenschloss, der eigentlich aufhören wollte und schon seine IHK-Erlaubnis abgegeben hatte. Da Winands als Komplementär die Aufsicht hat, musste sein Partner seine Kunden nicht abgeben, sondern konnte sich allmählich zurückziehen. Steuern In steuerlicher Hinsicht ist es schwierig, eine Aussage für oder wider GmbH oder Personengesellschaft zu treffen. „Bei Perso- nengesellschaften existieren zwei Arten von Steuern: die Einkommensteuer für den Ge- sellschafter und die Gewerbesteuer für das Unternehmen. Letztere fällt ab einem Gewinn von 24.500 Euro an und wird mit der Einkommensteuer verrechnet“, erklärt Olaf Czinna von der SEB Steuerberatung. Seine Einkünfte muss der Inhaber mit dem persönlichen Steuersatz versteuern. Beim Ge- winn einer GmbH werden 15 Prozent Körper- schaftsteuer, 5,5 Prozent Solidaritätszuschlag und die Gewerbesteuer fällig – in Summe rund 32 Prozent. Für Gehälter und Tantiemen, die der Unternehmer in seiner GmbH be- kommt, gilt der persönliche Steuersatz. „In der Gesamtbetrachtung ist das Steueraufkom- men bei Personen- und Kapitalgesellschaften oft in etwa gleich hoch“, so Czinna. Das ändert sich unter Umständen, etwa bei steigenden Umsätzen und Gewinnen, da bei einer GmbH das Gehalt des Geschäftsführers Foto: © Christoph Vohler Andreas Grimm, Resultate Institut: „Vermittler sollten sich den Einstieg so einfach wie möglich gestalten.“ Wichtige Vorschriften und Bedingungen für verschiedene Rechtsformen von Unternehmen 1 Einnahmen-Überschuss-Rechnung | 2 Haftungsbeschränkung erst nach Eintrag ins Handelsregister Quelle: IHK Aachen, FONDS professionell Rechts- form Einzel- unternehmer Eingetragener Kaufmann (e.K.) Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) Offene Handelsgesellschaft (OHG) Bilanz EÜR 1 , Bilanz ab 600.000 Euro Umsatz oder 60.000 Euro Gewinn EÜR 1 , Bilanz ab 600.000 Euro Umsatz oder 60.000 Euro Gewinn EÜR 1 , Bilanz ab 600.000 Euro Umsatz oder 60.000 Euro Gewinn Bilanz vorgeschrieben Entnah- men/ Gehalt Einfache Gewinnentnahme durch Gesellschafter Einfache Gewinnentnahme durch Gesellschafter Gewinnverteilung nach Köpfen, anderes kann vereinbart werden Verzinsung der Anteile mit 4 %, dann Gewinnverteilung entsprechend Einla- ge, anderes kann vereinbart werden Entschei- dungs- befugnis Alleinentscheidung des Inhabers Alleinentscheidung des Inhabers; Bestellung von Prokurist möglich Gemeinsame Geschäftsführung und Vertretung durch alle Gesellschafter (sofern nicht anders vereinbart) Gemeinsame Geschäftsführung und Vertretung durch alle Gesellschafter; Bestellung eines Prokuristen möglich Forma- litäten/ Kosten Gewerbeanmeldung/gering Gewerbeanmeldung und Eintrag ins Handelsregister / relativ gering Gewerbeanmeldung/gering Gewerbeanmeldung und Eintrag ins Handelsregister / relativ gering Gründer 1 1 Mindestens 2 Mindestens 2 Haftung Unbeschränkt mit Geschäfts- und Privatvermögen Unbeschränkt mit Geschäfts- und Privatvermögen Gesellschaft und Gesellschafter (auch mit Privatvermögen), gesamtschuldnerische Haftung Gesellschaft und Gesellschafter (auch mit Privatvermögen), gesamtschuldnerische Haftung Kapital Kein festes Kapital, keine Mindesteinlage vorgeschrieben Kein festes Kapital, keine Mindesteinlage vorgeschrieben Kein festes Kapital, keine Mindesteinlage vorgeschrieben Kein festes Kapital, keine Mindesteinlage vorgeschrieben Vertrag – – Schriftlicher Gesellschaftsvertrag nicht vorgeschrieben, aber zu empfehlen Schriftlicher Gesellschaftsvertrag nicht vorgeschrieben, aber zu empfehlen 278 www.fondsprofessionell.de | 4/2018 vertrieb & praxis I rechtsform im maklerbüro
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