FONDS professionell Deutschland, Ausgabe 4/2018
vom Gewinn abgezogen wird und so die Steuerlast der Gesellschaft schmälert. „Ange- nommen, eine GmbH erwirtschaftet unterm Strich 200.000 Euro. Nach Abzug des Gehalts von 100.000 Euro für den Geschäftsführer und Hauptgesellschafter, für den unter Um- ständen der Spitzensteuersatz von 43 Prozent gilt, entfällt auf den Rest eine Steuer von rund 32 Prozent“, rechnet Czinna vor. Bei einer GmbH mit einem Gesellschafter muss dieser rund 43.000 Euro Steuern auf sein Einkom- men zahlen. Zusammen mit der Steuer der GmbH in Höhe von zirka 32.000 Euro gehen 75.000 Euro an den Fiskus. Hat die Gesell- schaft aber die Form eines Einzelunterneh- mens, muss der Makler bei gleichem Gewinn 86.000 Euro zahlen. „Da kann die GmbH unter Umständen zu einer Steuersparbox werden“, kommentiert Czinna. Bilanzierungspflicht Daher sollten Vermittler beim Wachstum des Unternehmens eine Umwandlung in eine GmbH prüfen lassen. Hinzu kommt, dass Ge- werbetreibende ohnehin bilanzierungspflichtig werden, wenn ihr Gewinn im Jahr höher als 60.000 Euro ist oder der Umsatz die Grenze von 600.000 Euro überschreitet – das Pro-Ar- gument der einfachen Bilanzierung für Perso- nengesellschaften entfällt dann. Zudem ist wahrscheinlich, dass hinter umsatzstärkeren Unternehmen mehrere Personen stehen, so- dass auch die Haftungsfrage brennender wird. Bestandsverkauf Die GmbH kann auch beim Verkauf des Bestands von Vorteil sein, da der neue Gesell- schafter einer GmbH alle Kundenanbindun- gen auf einmal übernimmt – im Fachjargon „Share Deal“ genannt. Bei einem „Asset Deal“ dagegen wird jede Anbindung einzeln übertragen, für die die Maklervollmacht jeweils separat bestätigen werden muss. Viele raten daher, eine Personengesellschaft vor dem Verkauf in eine GmbH umzuwandeln. Andreas Grimm dagegen warnt, dass ein Berater so viel Geld verlieren könne – zumin- dest wenn das Unternehmen klein und als GmbH aus wirtschaftlichen Gründen so gut wie unverkäuflich ist. Oder der Makler nicht sieben Jahre warten kann, bevor er verkauft. „Andernfalls kann es sein, dass bei der Ver- äußerung nicht nur die in der Bilanz versteck- ten stillen Reserven versteuert werden müs- sen, sondern zusätzlich der gesamte Verkaufs- erlös“, erklärt Grimm. Erst sieben Jahre nach Umwandlung könne der Eigentümer einer GmbH den Verkaufserlös normalerweise über das Teileinkünfteverfahren steuerlich privi- legiert vereinnahmen. Bei der Veräußerung gebe es viele Gestaltungsoptionen, sodass der Unterschied zwischen Bestands- und Unter- nehmensverkauf nach Steuern mehrere 100.000 Euro ausmachen könne (siehe auch FONDS professionell 3/2016, Seite 180). Frank Winands berücksichtigt solche Punkte natürlich, wenn er Bestände übernimmt. Wie kürzlich wieder – der Verkäufer hatte ein Einzelgewerbe. JENS BREDENBALS | FP Foto: © Kanzlei Jöhnke & Reichow Jens Reichow, Kanzlei Jöhnke & Reichow: „Ein einge- tragener Kaufmann haftet mit all seinem Vermögen.“ Wichtige Vorschriften und Bedingungen für verschiedene Rechtsformen von Unternehmen 1 Einnahmen-Überschuss-Rechnung; 2 Haftungsbeschränkung erst nach Eintrag ins Handelsregister Quelle: IHK Aachen; FONDS professionell Rechts- form Kommandit- gesellschaft (KG) Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) Unternehmergesellschaft (UG) Aktiengesellschaft (AG) Bilanz Bilanz vorgeschrieben Bilanz vorgeschrieben Bilanz vorgeschrieben Bilanz vorgeschrieben Entnah- men/ Gehalt Verzinsung der Anteile mit 4 %, dann Gewinnverteilung entsprechend Einla- ge, anderes kann vereinbart werden Geschäftsführer bekommen Gehalt und ggf. Tantiemen, Gesellschafter erhalten Ausschüttungen Geschäftsführer bekommen Gehalt und ggf. Tantiemen, Gesellschafter erhalten Ausschüttungen Vorstand bekommt Gehalt, Aktionäre erhalten Dividende Entschei- dungs- befugnis Persönlich haftender Komplementär, mitunter Beteiligung der Kommanditis- ten; Bestellung von Prokurist möglich Geschäftsführer; grundsätzliche Geschäftspolitik: Gesellschafter, Bestellung von Prokurist möglich Wie GmbH Vorstand; grundsätzliche Geschäftspo- litik: Aufsichtsrat und Hauptversamm- lung; Bestellung von Prokurist möglich Forma- litäten/ Kosten Gewerbeanmeldung und Eintrag ins Handelsregister / relativ gering Gewerbeanmeldung und Eintrag ins Handelsregister (Beurkundung nötig), viele Formalitäten / hohe Kosten Wie GmbH Gewerbeanmeldung und Eintrag ins Handelsregister (Beurkundung nötig), viele Formalitäten / hohe Kosten Gründer Mindestens 2 Mindestens 1 Mindestens 1 Mindestens 1 Haftung Komplementäre: persönlich und unbe- schränkt (auch mit Privatvermögen); Kommanditisten in Höhe der Einlage 2 Gesellschaft mit gesamtem Vermögen 2 ; Gesellschafter nur mit seiner Einlage; Geschäftsführer u. U. persönlich Wie GmbH Gesellschaft mit gesamtem Gesell- schaftsvermögen 2 ; u. U. persönliche Haftung des Vorstands Kapital Kein festes Kapital, keine Mindesteinlage vorgeschrieben Mindeststammkapital: 25.000 Euro, Mindesteinzahlung: 12.5000 Euro Mindeststammkapital: 1 Euro, vollständige Einzahlung bei Gründung Mindestgrundkapital: 50.000 Euro Vertrag Schriftlicher Gesellschaftsvertrag nicht vorgeschrieben, aber zu empfehlen Gesellschaftsvertrag vorgeschrieben, notarielle Beurkundung nötig Wie GmbH Gesellschaftsvertrag vorgeschrieben, notarielle Beurkundung nötig 280 www.fondsprofessionell.de | 4/2018 vertrieb & praxis I rechtsform im maklerbüro
RkJQdWJsaXNoZXIy ODI5NTI=