FONDS professionell Deutschland, Ausgabe 4/2018
BAFIN Provisionsabgabeverbot: Portal unterliegt Aufsicht in Rechtsstreit Das Versicherungsvergleichsportal Gonetto hat eine Niederlage im Rechtsstreit mit der Bafin um die Auslegung der Ausnahmen vom Provisionsabgabeverbot hinnehmen müssen. Das Verwaltungsgericht Frankfurt am Main lehnte Anfang Oktober einen Eilantrag von Gonetto ab. Mit diesem wollte es untersagen lassen, dass die Behörde Versicherern, die mit dem Portal kooperieren, eine Untersagungs- anordnung androht. Die Entscheidung der Richter könnte das Aus für das Makler-Start- up bedeuten, das bei Bruttopolicen die Pro- visionen an Kunden auskehrt und nur eine Verwaltungsgebühr von zwölf Euro im Jahr behält. Viele Versicherer haben wegen der Anfang August bekannt gewordenen Bafin- Anordnung die Zusammenarbeit mit dem Onlinemakler gestoppt. Gonetto-Geschäfts- führer Dieter Lendle will daher beim Hessi- schen Verwaltungsgerichtshof Beschwerde gegen das Urteil einlegen. Die Aufsicht und das Start-up streiten sich um die Ausnahmenregeln für das Provisionsabga- beverbot. Diese in Paragraf 48b Absatz 4 Ver- sicherungsaufsichtsgesetz formulierte Ausnah- me besagt, dass eine Sondervergütung erlaubt ist, soweit diese „zur dauerhaften Leistungs- erhöhung oder Prämienreduzierung des ver- mittelten Vertrags verwendet wird“. Die Bafin meint, dass die Ausnahme nur bei einer An- passung des Vertrags durch den Versicherer greift und nicht bei einer einfachen Durchlei- tung der Provision an den Kunden. Lendle hält dagegen, dass die Industrie- und Handels- kammer (IHK) in Wiesbaden das Geschäfts- modell von Gonetto gebilligt hat. „Wir unter- stehen nicht der Aufsicht der Bafin, sondern der IHK“, betont er. Zudem sieht er in besag- tem Absatz 4 keinen Anhaltspunkt, dass nur der Versicherer Prämienreduzierungen oder Leistungserhöhungen gewähren kann. Dieter Lendle, Gonetto: „Wir unterstehen nicht der Aufsicht der Bafin, sondern der IHK Wiesbaden.“ Urteilsticker Wann eine Fondspolice als Anlagegeschäft gelten kann § OLG Dresden | Urteil vom 3. Juli 2018 Az. 4 U 1189/17 Wenn beim Abschluss einer Lebensversicherung das Motiv der Geldanlage entscheidend ist und die Absicherung des Todesfallrisikos eine untergeord- nete Rolle spielt, muss der Vermittler die hohen Anforderungen einer Kapitalanlageberatung erfül- len. Ansonsten drohen Schadensersatzzahlungen. BGH erlaubt Makler Beratung zum Tarifwechsel in der PKV § BGH | Urteil vom 28. Juni 2018 Az. I ZR 77/17 Makler dürfen Kunden in der privaten Kranken- versicherung beim Tarifwechsel nach Paragraf 204 VVG beraten. Das verstößt nicht gegen das Rechtsdienstleistungsgesetz. Erlaubt ist ihnen zudem, dafür eine Entlohnung zu erhalten, aus der keine dauerhafte Betreuungspflicht erwächst. Schadenbearbeitung zählt zu den Pflichten eines Maklers § BGH |Urteil vom 30. November 2017 Az. I ZR 143/16 Der BGH hat entschieden, dass zum Pflichtenkreis des Maklers grundsätzlich auch die Hilfestellung bei der Regulierung eines Versicherungsschadens gehört. Wichtig: Der Service muss auch ohne gesonderte Vereinbarung im Maklervertrag geleistet werden, wie die Richter betonen. Finanzprofis in Bewegung (Die aktuellsten News täglich auf www.fondsprofessionell.de) Monika Sebold-Bender, Ergo Versicherungsgruppe Die Ergo Versicherungsgruppe verkleinert zum Jahreswechsel ihren Vorstand. Anlass ist der Weggang von Monika Sebold- Bender. Das von ihr geleitete Sachversicherungsressort geht künftig an Clemens Muth über, der bislang für den Bereich Le- ben & Gesundheit verantwortlich zeichnete. Reinhard Dehlinger, Bayerische Versorgungskammer Im Vorstand der Bayerischen Versorgungskammer (BVK) kam es zu einem Generationswech- sel: Reinhard Dehlinger ist in den Ruhestand getreten. Sein Nach- folger ist Axel Uttenreuther, zuvor stellvertretendes Vorstandsmit- glied. Dehlinger war im Gremi- um für die Bereiche Mathematik und Ärzteversorgung zuständig. Silke Stremlau, Hannoversche Kassen Silke Stremlau ist neuer Kapital- anlagevorstand bei den Hanno- verschen Kassen. Sie hat ihre zwei Vorstandsposten bei der Hannoverschen Alterskasse und der Hannoverschen Pensions- kasse im August übernommen. Stremlau kam 2017 als Leiterin Unternehmensentwicklung und Nachhaltigkeit zur Kasse. Jon Gallop, Hannoversche Kassen Stremlaus Vorgänger Jon Gallop hat die Hannoverschen Kassen Ende Oktober verlassen. Er kam 2009 zu den Hannoverschen Kassen, war zunächst als Mit- arbeiter Kapitalanlagen, später als Abteilungsleiter Rechnungs- wesen und Versicherung und seit Anfang November 2013 als Vorstand Kapitalanlagen tätig. Jürgen Dahmen, Vereinigte Postversicherung Die Vereinigte Postversicherung (VPV) hat Jürgen Dahmen die Leitung für das Kapitalanlage- management übertragen. Er folg- te Anfang Oktober auf Carola Schroeder, die nun Mitglied in den Vorständen der Barmenia- Unternehmen ist. Dahmen ist bereits seit dem Jahr 2002 bei der VPV beschäftigt. 56 www.fondsprofessionell.de | 4/2018 news & products I versicherungen Foto: © Gonetto; Ergo Versicherung, Bayerische Vorsorgekammer, Hannoversche Kassen, Braune del Angel
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