FONDS professionell Deutschland, Ausgabe 1/2019
einem datenschutzrechtlich unbedenklichen Weg“ ausgehen. Daher kämen nur das elek- tronische Portal oder der Postweg in Betracht. Langwierige Anfragen Auch Alexander Kirschweng, Geschäfts- führer des Trierer Finanzberatungsunterneh- mens Seves, wehrt sich gegen Zusatzarbeiten der Versicherer. Diese verschleppen seiner Be- obachtung zufolge Antworten auf Anfragen zu Bestandsverträgen oder Nachfragen vor Abschluss neuer Verträge entweder über meh- rere Wochen oder bleiben Antworten ganz schuldig. „Was früher innerhalb weniger Tage beantwortet wurde, dauert jetzt teilweise vier Wochen und länger“, berichtet der Makler. Ohne Antworten könne er seiner Betreuungs- pflicht jedoch nicht nachkommen. „Das soll in der Masse der Nachfragen mit der Cour- tage abgegolten sein?“, fragt er rhetorisch. Die Erlössituation der Versicherungsver- mittler ist ohnehin nicht rosig. Makler mach- ten 2018 im Schnitt nur 49.970 Euro Gewinn, zeigt die Auswertung des jüngsten AfW-Ver- mittlerbarometers. Nur jeder zehnte Befragte verdient laut Selbstauskunft mehr als 100.000 Euro, bei zwei Drit- teln liegt der Gewinn unter 50.000 Euro (siehe Grafik nächste Seite). „Da von dem Gewinn noch das unternehmerische Risiko und die Altersvorsorge abgehen, ist eine Neid-Debatte überflüs- sig“, findet Frank Rottenbacher, Vorstand AfW Bundesverband Finanzdienstleistung. Das Verschleppen von Anfragen durch Ver- sicherer dürfte den Aufwand für die Makler noch künstlich erhöhen. Kirschweng nennt ein typisches Beispiel: Eine Kundin, für die er ei- ne Postempfangsvollmacht besitzt, kündigte ihre Hausratversicherung bei der Interrisk im vergangenen Herbst zum Jahresende. Der Ver- sicherer schickte trotz der Kündigungsbestä- tigung an die Kundin Anfang Dezember die Beitragsrechnung für 2019 – ein Fehler, wie der Versicherer jetzt einräumte. Zuvor hatte der Makler Mitte Dezember nachgehakt, ohne Reaktion. So ging das Jahresende dahin. Kirschweng, der den Vertrag über einen Pool eingedeckt hatte, hakte am 3. Januar nach, weil sich die Kundin bei ihm darüber beschwerte, dass der neue Beitrag unberech- tigt abgebucht worden war. Daraufhin reagier- te die Interrisk. Man entschuldigte sich bei der Kundin und stornierte die Police. „Bei der Bestandsübertragung des besagten Vertrags aus der Direktvereinbarung an einen Pool wurde die Empfangsvollmacht an den Makler nicht mitübertragen“, räumt die Interrisk auf Nachfrage von FONDS professionell ein. „Dadurch erfolgte die Kommunikation auch ausschließlich an unseren Vertragspartner“, lässt Vorstandschef Roman Theisen ausrich- ten. Dies sei ein bedauerlicher Einzelfall. Die Vermutung, dass mit der Digitalisie- rung bislang nur Insellösungen geschaffen wurden, „kann für unser Haus nicht bestätigt werden“, so die Interrisk weiter. Man habe „zeitnah mit dem Pool kommuniziert“. Auf Nachfrage erfuhr Kirschweng jedoch Mitte Januar (!) vom Pool selbst, dass die Unter- lagen nicht vorliegen und nun, nach der Infor- mation durch den Makler, erst beim Versiche- rer angefordert werden mussten. Interrisk will nun generell prüfen, „ob eine Änderung des internen Ablaufs bei Unterver- mittlern möglich ist“, schrieb der zuständige Abteilungsleiter dem Makler. Kirschweng findet das empörend: „Die Interrisk hat meine Vollmacht, in der eindeutig vermerkt ist, wohin die Originale zu senden sind: Kopien sollen an den Pool, Originale an mich gehen – die Kundin möchte das so.“ Außerdem waren die E-Mails des Versicherers an die Kundin in der Vergangenheit laut Kirschweng auch immer an ihn geschickt worden. Daher ist er verärgert, dass wochenlang auf seine E-Mails nicht reagiert wurde. „So kann ich nicht vernünftig arbeiten“, erklärt er. Digitale Vertriebshilfe Auch Harald Thummet, Geschäftsführer eines Versicherungsmaklers aus Heroldsberg bei Nürnberg, weiß von den Tücken der Digi- talisierung zu berichten. In seinem Fall geht es um die neue Betreu- ungsstruktur der Swiss Life für Makler. „Wir stellen Ihnen einen digitalen Betreuer zur Seite. Die- ser ist in der für Sie zuständigen neuen Vertriebsdirektion erreich- bar und unterstützt Sie rund um ihre vertrieblichen Belange“, heißt es in einem Schreiben der Swiss Life an Thummet. Der Name des Michael Otto, Makler: „Wenn Versicherer zu meinen Lasten Kosten sparen, will ich finanziell beteiligt werden.“ Harald Thummet, Makler: „Neben Alexa, Siri, Cortana und dem Rasenroboter bekomme ich nun noch Robin.“ » Was früher innerhalb weniger Tage beantwortet wurde, dauert jetzt teilweise vier Wochen und länger. « Alexander Kirschweng, Seves Diese Paragrafen sollten Makler kennen § 307 BGB: Regelungen sind unwirksam, wenn ein Ver- tragspartner unangemessen benachteiligt wird. § 355 HGB: Der Rechnungs- abschluss geschieht jährlich einmal, sofern nicht ein anderes Inter- vall bestimmt ist. Der Versicherer muss also von sich aus den Abrechnungs- saldo mitteilen. § 346 HGB: Unter Kaufleuten ist auf die im Handelsverkehr geltenden Gewohn- heiten und Gebräuche Rücksicht zu nehmen. Diese sehen seit Jahrzehnten eine schriftliche Abrechnung und Aus- zahlung des Abrechnungssaldos vor. 211 www.fondsprofessionell.de | 1/2019
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