FONDS professionell Deutschland, Ausgabe 1/2019

Betreuers: Robin. Zugleich verspricht der Ver- sicherer durch einen neuen Direktservice in der Zentrale bessere Erreichbarkeit, höhere Servicegeschwindigkeit und kürzere Wege bei allen Fragen rund um Angebot, Antrag, Ver- trag und Courtageabrechnung. Thummet ist skeptisch und reagiert zu- nächst mit Ironie: „Neben Alexa, Siri, Cortana und meinem Rasenroboter bekomme ich nun noch Robin. Dumm nur, dass er offensichtlich in der Vertriebsdirektion Leipzig sitzt. Ob den meine mittelfränkischen Kunden wohl verste- hen?“ Seine Maklerbetreuerin aus Fleisch und Blut habe die Swiss Life inzwischen verlas- sen. Der Vermittler ist unschlüssig, was da tatsächlich auf ihn zukommt. Neues Betreuungskonzept „Robin ist ein angestellter Mitarbeiter aus Fleisch und Blut“, beruhigt Thomas Fornol, Leiter Maklervertrieb bei Swiss Life. Robin sei der Vorname des neuen Maklerbetreuers. Es würden auch keine Arbeitsplätze abgebaut, sondern ein neues Betreuungskonzept für die Makler gestartet. Der „digitale Betreuer“ sei ein Direktionsbeauftragter, der in der Ver- triebsdirektion vor Ort den Kontakt zum Makler halte. Beide können sich zum Beispiel über Videotelefonie sehen, gemeinsam durch Präsentationen gehen und interaktiv Weban- wendungen und PDF-Unterlagen bearbeiten. „Diese digitalen Spezialisten fokussieren sich auf moderne Distanzbetreuung und erwei- tern damit unser bewährtes Konzept der Vor- Ort-Betreuung durch Direktionsbeauftragte“, erklärt Fornol auf Nachfrage von FONDS professionell. Für jeden Geschäftspartner wür- den zwei Betreuungsformen genutzt: regional, also die gewohnte Vor-Ort-Betreuung, und di- gital – aber trotzdem persönlich. Ob es damit zum versprochenen „völlig neuen Betreuungs- erlebnis“ kommt, ist noch offen. „Alle Partner, die in Summe 99 Prozent unseres Neuge- schäfts ausmachen, haben einen persönlichen vertrieblichen Ansprechpartner“, so Fornol. Makler Thummet hat bisher allerdings noch keinen neuen Vor-Ort-Betreuer bekommen. Aufwendiger Selbstschutz In manchem Fall bereitet den Maklern nicht die Digitalisierung Kopfzerbrechen, sondern die Regulierung. So weist IGVM-Vorstands- chef Wilfried Simon darauf hin, dass Makler kaum vor unlauteremWettbewerb durch nicht zugelassene Vermittler geschützt seien. Mit großer Besorgnis beobachte der Verband, dass auf vielen Webseiten eine Versicherungsver- mittlung angeboten werde, ohne dass der Betreiber dafür eine ordnungsgemäße Erlaub- nis der Aufsichtsbehörde besitze. Hintergrund: Per IDD-Umsetzungsgesetz wurde der Vermittlungsbegriff zum 23. Febru- ar 2018 erweitert, um den Verbraucherschutz zu stärken. „Wer Informationen zu Versiche- rungen auf einer Webseite bereitstellt, gilt be- reits als Vermittler und ist eben nicht mehr nur Tippgeber“, erklärt Simon, der seit 1994 als Makler arbeitet. Das gelte auch, wenn der Nutzer zumAbschluss einer Versicherung auf eine andere Internetseite weitergeleitet wird, deren Betreiber eine Erlaubnis gemäß Para- graf 34d Gewerbeordnung besitzt. Bei Internetrecherchen stolperte die IGVM über mehrere Online-Portale, die offenbar ohne Zulassung agieren, obwohl die Betreiber praktische Tipps zum Versicherungsschutz liefern und damit eine Erlaubnis zur Versiche- rungsvermittlung bräuchten. Die Plattformen gaben im Impressum jedoch keinerlei Hin- weise auf eine Zulassung als Versicherungs- vermittler. Daher ermahnte die IGVM die Betreiber. Das Portal Haftpflichtvergleich.org entschuldigte sich daraufhin mit Nichtwissen, meldete die Website ab und übernahm die Anwaltskosten. Ein anderer Betreiber dagegen verweist weiterhin auf den Status des Tipp- gebers – und riskiert nun eine Wettbewerbs- klage. „Wir wünschen uns eine verstärkte Kontrolle durch die zuständigen Industrie- und Handelskammern als Aufsichtsbehörden“, sagt Simon. Rechtskräftiges Urteil Erfolg hatte ein IGVM-Vorstandsmitglied bereits in einem anderen Fall. Da wurde das Portal Versicherungscheck24.de, dessen Be- treiber sich ebenfalls nur als Tippgeber sah, vom Landgericht Dresden verpflichtet, seine Vermittlungstätigkeit ohne Zulassung aufzu- geben oder eine Zulassung nachzuweisen (Az.: 11 O 2394/17 – rechtskräftig). „Nach dem objektiven Erscheinungsbild der Website wurde eine Tätigkeit ausgeübt, die auf den konkreten Abschluss eines Versicherungs- vertrags gerichtet und damit erlaubnispflichtig ist, obwohl dazu eine entsprechende Erlaubnis nicht vorliegt“, heißt es in der Urteilsbegrün- dung. DETLEF POHL | FP Foto: © Photogenika Thomas Fornol, Swiss Life: „Der Einsatz eines digitalen Betreuers soll die Kooperation besser machen.“ Kaum Gutverdiener Gewinne der Makler nach Einkommenskategorien Zwei Drittel der Makler erwirtschafteten im vergangenen Jahr weniger als 50.000 Euro Gewinn, zeigt eine Umfrage des Branchenverbandes AfW, an der sich 1.340 Vermittler beteiligt haben. Quelle: AfW-Vermittlerbarometer 0 % 10 % 20 % 30 % 40 % 50 % 60 % 70 % 80 % 90 % 100 % 2018 2017 2016 2015 2014 2013 2012 2011 2010 Z bis 10.000 Euro bis 25.000 Euro bis 50.000 Euro bis 75.000 Euro bis 100.000 Euro bis 125.000 Euro mehr als 150.000 Euro 212 www.fondsprofessionell.de | 1/2019 fonds & versicherung I makler

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