FONDS professionell Deutschland, Ausgabe 1/2019

ein durchaus ein lohnenswerter Markt“, findet der Experte. Zwar dürfen bAV-Spezialisten nicht wie ein Steuerberater agieren oder un- eingeschränkt Rechtsberatungen vornehmen. Mit einem großen Expertennetzwerk lässt sich das Problem aber leicht lösen. „Es ist zum Beispiel durchaus möglich, ein Versorgungs- werk zu konzipieren und imAnschluss einen Anwalt zum Beispiel die Betriebsvereinba- rung sowie Ergänzungen zum Arbeitsvertrag aufsetzen zu lassen“, erklärt Wittmann. Neue Impulse Neue Impulse für alle, die nicht nur beraten, sondern auch verkaufen möchten, liefert hin- gegen die Förderung der bAV, die der Gesetz- geber mit dem BRSG eingeführt hat. So ist etwa der steuerfreie Höchstbetrag der Entgelt- umwandlung von vier auf acht Pro- zent der Beitragsbemessungsgrenze der Rentenversicherung (West) gestie- gen. Arbeitgeber müssen sich bei Entgeltumwandlungen zu mindestens 15 Prozent am Umwandlungsbetrag beteiligen, wenn sie dadurch selbst Sozialversicherungsbeiträge sparen (einen vollständigen Überblick über die neuen Anreize finden Sie ab Seite 220). „Die meisten dieser Verbes- serungen gelten für alle Durch- führungswege, sie wirken wie Sub- ventionen und steigern die Attraktivität der betrieblichen Altersversorgung“, sagt Marco Arteaga, Partner und bAV- Experte der Kanzlei DLA Piper aus Frankfurt. Für Berater und Vermittler könne aus diesem Grund eine Weiterbildung zum Spezialisten für bAV durchaus lohnenswert sein. „Denn nur wer über diese Förderinstru- mente Bescheid weiß und sich über die ver- schiedenen Finanzierungsformen unterhalten kann, ist in der Lage, zu verkaufen“, sagt Ex- perte Arteaga. Förderung allein reicht nicht Tatsächlich hätten die Verbesserungen den Vertrieben auch schon einen kleinen Schub beschert. „Man muss aber bedenken, dass in Deutschland von allen sozialversicherungs- pflichtig Beschäftigten außerhalb des öffent- lichen Dienstes bisher nur etwa die Hälfte ei- ne private oder betriebliche Vorsorge haben“, erklärt er. Über die Förderinstrumente allein sei es nicht möglich, hier Abhilfe zu schaffen. „Für die Erzielung einer flächendeckenden bAV ist es daher wichtig, dass sich das Sozi- alpartnermodell durchsetzt“, mahnt Arteaga. Doch dieses als Kernstück des BRSG ver- abschiedete Modell lebt bisher nur auf dem Papier. Es eröffnet Gewerkschaften und Arbeitgebern die Möglichkeit, eigene Versor- gungswerke für eine ganze Branche zu grün- den oder einen Rahmen zu schaffen, in dem die Unternehmen eine eigene bAV einführen können. Einigen sich die Tarifparteien auf das Sozialpartnermodell, so ist für die Arbeitgeber eine reine Beitragszusage verpflichtend, Ga- rantien sind verboten. An diesem Punkt scheint es allerdings zu klemmen. Vor einem völligen Verzicht auf Garantien scheuen offenbar sowohl Arbeitge- ber als auch Gewerkschaften zurück. Zumin- dest ist das Sozialpartnermodell bislang für keinen einzigen Tarifvertrag vorgesehen. „Ich denke aber, dass hinter verschlossenen Türen bereits Diskussionen geführt werden“, sagt Ulrike Hanisch, Vorstand des Campus Insti- tuts aus Oberhaching. Ende Februar hatte auch Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) Vertreter der Spitzenverbände zu Gesprächen über die Perspektiven der bAV und des Sozialpartnermodells geladen. „Und wenn es zu einer ersten Eini- gung in einer Branche kommt, werden andere sicher folgen“, glaubt Hanisch. Sollte sich das Sozialpartnermodell durchsetzen, so könnte es gut geschul- ten bAV-Experten große Chancen bie- ten. „Wahrscheinlich werden die Ta- rifparteien ein Versorgungswerk vor- schreiben und die Konditionen ver- handeln“, sagt Arteaga. Denkbar wäre auch, dass sie einen eigenen Träger gründen. Aus Beratersicht ist es dann nur wichtig, dass er dieses Versor- gungswerk vermitteln darf. Marco Arteaga, DLA Piper: „Es ist wichtig, dass sich das Sozialpartnermodell durchsetzt.“ Da geht doch noch mehr Warum Arbeitnehmer keine betriebliche Altersversorgung haben* Der häufigste Grund für eine fehlende bAV ist ein Mangel an Angeboten. *Angaben von sozialversicherungspflichtig Beschäftigten von 25 bis unter 65 Jahren Quelle: Forschungsbericht des BMAS 476 „Verbreitung der Altersvorsorge 2015“, Januar 2017 0 % 10 % 20 % Sonstige Gründe Bevorstehender Abschluss eines Vertrags Kompliziert e Angebote Absicherung durch andere Altersvorsorge Fehlende Beschäftigung mit Thema Zu hohe Beiträge Kein Angebot vom Arbeitgeber Z 47 % 23 % 22 % 16 % 12 % 3 % 13 % Nennungen » Wenn es in einer Branche zu einer ersten Einigung über das Sozialpartnermodell kommt, werden andere sicher folgen. « Ulrike Hanisch, Campus Institut Ulrike Hanisch, Campus Institut: „Der Trend geht aktuell immer mehr in Richtung Kapitalmarktprodukte.“ 223 www.fondsprofessionell.de | 1/2019

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