FONDS professionell Deutschland, Ausgabe 1/2019

berücksichtigt werden müssen. „Manche An- bieter rechnen die Kosten für die Bewirtschaf- tung der Objekte und die Darlehenszinsen für die Objektfinanzierung ein, andere nicht“, er- klärt Kuper. So kann es passieren, dass ein Immobilienfonds unter dem Strich vielleicht 4,5 Prozent Kosten ausweist, ein anderer aber nur zwei Prozent, obwohl die tatsächliche Kostenbelastung ähnlich ist. „Ohne weitere Erläuterung ziehen Anleger daraus womöglich die falschen Schlüsse“, sagt die Expertin. Unklare Parameter zur Kostenberechnung bereiten auch Banken und Sparkassen selbst Schwierigkeiten. „Der europäische Gesetz- geber hat sehr schwammige Vorgaben ge- macht“, klagt Patrick Siegel, Experte für Re- gulierungsfragen bei Union Investment. Der Asset Manager verwaltet Depots für rund 4,5 Millionen Volks- und Raiffeisenbankkunden – und muss entsprechend viele Kostenauswei- se erstellen. „Es ist zum Beispiel vorgeschrie- ben, dass die Kosten auch in Prozent angege- ben werden müssen“, sagt Siegel. Allerdings fehlt eine konkrete Bezugsgröße. Bei den ein- maligen Kosten setzt Union Investment die Summe aller Ausgabeaufschläge in Relation zum Umsatz. Für die laufenden Kosten dient der durchschnittliche Depotwert als Bezugs- größe. „Soweit ich weiß, sind so auch die meisten anderen Banken vorgegangen“, sagt Siegel. Dafür waren aber erst einmal Gesprä- che mit den Verbänden nötig, um zu klären, wie die Vorschriften zu interpretieren sind. Trotz solcher Gespräche sehen die Kosten- ausweise verschiedener Banken völlig unter- schiedlich aus, schon was den Umfang der Dokumente anbelangt. FONDS professionell durfte manche Muster einsehen, wenn auch nicht veröffentlichen. Manche Bank gibt dem- nach zunächst einen Überblick über die Kosten auf Depotebene und führt später die Kosten je Wertpapierkennnummer auf, andere packen alles zusammen in eine große Tabelle. Einige Institute weisen die Transaktionskosten der einzelnen Fonds separat aus, andere tun das erst, wenn sie vom Kunden dazu auf- gefordert werden. „Wir erwarten, dass die Bafin oder die ESMA gemeinsam mit den Verbänden nach einer stärker standardisierten Lösung suchen wird“, sagt Kuper. Mehrere Kostenausweise? Ab April wird es nun ernst, dann werden die meisten der befragten Institute ihre Kos- tenausweise verschicken, meist zusammen mit dem Bericht zum ersten Quartal. Die Do- kumente gehen auch an Kunden von freien Beratern – obwohl die Mifid-II-Vorgaben für Finanzanlagenvermittler mit Erlaubnis gemäß Paragraf 34f Gewerbeordnung noch gar nicht umgesetzt wurden. Doch die Fondsplattfor- men, die die Depots führen, unterliegen der EU-Finanzmarktrichtlinie, also müssen sie alle Kunden entsprechend informieren. Haftungsdächer müssen die Kunden ihrer Berater zusätzlich über eventuell angefallene Servicegebühren informieren. In diesem Kos- tenausweis müssen die Produktkosten dann erneut aufgeführt werden. „Bei Vertriebsketten befürchten wir, dass beim Kunden deshalb der Eindruck entsteht, er zahle mehrmals“, sagt Kuper. NFS-Chef Hammer kann da zumin- dest für sein Haus Entwarnung geben: „Die meisten Fondsplattformen nehmen die Servicegebühren unserer Berater in ihren Kostenausweis auf. So erhalten die Kunden nur ein Dokument und nicht mehrere Kosten- ausweise.“ ANDREA MARTENS, BERND MIKOSCH | FP Foto: © NFS Netfonds Wirrwarr um die Transaktionskosten Ebenso wie die Ex-ante-Kosteninformation, mit der Ban- ken ihre Kunden vor Zeichnung eines Fonds über alle Kosten aufklären, muss auch der Ex-post-Ausweis die Transaktionskosten beinhalten. Der Unterschied: In der Vorabinformation ist auf die durchschnittlichen Trans- aktionskosten der vergangenen drei Jahre abzustellen, im Ex-post-Ausweis ist nur das zurückliegende Jahr zu berücksichtigen. In den Posten fließen sowohl explizite als auch implizite Transaktionskosten ein. Explizite Transaktionskosten: Zu den expliziten Trans- aktionskosten zählen etwa Börsenspesen oder Handelsge- bühren. Solche Ausgaben werden in den Rechenschafts- berichten der Fonds ausgewiesen, für die Kostenausweise können Vergangenheitswerte herangezogen werden. Implizite Transaktionskosten: Implizite Transaktions- kosten stecken in der Geld-Brief-Spanne, also der Diffe- renz zwischen An- und Verkaufskurs eines Wertpapiers. Ein Beispiel zeigt, was gemeint ist: Eine Anleihe ist 100 Euro wert. Ein Broker erwirbt sie für 99 Euro und verkauft sie für 101 Euro. In diesem Fall läge die Geld-Brief-Span- ne bei zwei Euro, die Transaktionskosten für Käufer und Verkäufer beliefen sich jeweils auf einen Euro. Für die Ermittlung der impliziten Kosten gibt es unter Mifid II jedoch keine einheitlichen Vorgaben. Daher wenden Fondsgesellschaften unterschiedliche Methoden an. Dies macht einen Vergleich der Transaktionskosten von Fonds verschiedener Häuser nahezu unmöglich. Schätzmethode: Bei der Schätzmethode wird vereinfacht gesagt die Hälfte der Geld-Brief-Spanne veranschlagt. Allerdings ziehen die Gesellschaften nicht zwingend das tatsächliche Portfolio heran. Stattdessen dient ihnen pro Anlageklasse oft eine bestimmte Benchmark als Orien- tierungswert. So werden etwa die durchschnittlichen Geld-Brief-Spannen von ETFs verwendet und mit der Umschlagshäufigkeit im Portfolio multipliziert. Arrival-Price-Verfahren: Beim Arrival-Price-Verfahren wird die Differenz des tatsächlichen Kauf- oder Verkaufs- preises zum Kurs bei Orderaufgabe errechnet. Ist dieser nicht bekannt, weil in der Vergangenheit nicht für jede einzelne Transaktion der Kurs bei Ordererteilung erfasst wurde, wird ein Referenzwert herangezogen. Dies kann der Eröffnungskurs des Papiers sein. Ist dieser ebenfalls nicht bekannt, so wird der Schlusskurs des Vortags ver- wendet. Würde ein Fondsmanager beispielsweise an einem Nachmittag eine Aktie für 15,30 Euro kaufen, die morgens zu 15 Euro in den Handel gegangen ist, werden 30 Cent als implizite Transaktionskosten veranschlagt. Wäre der Kurs bis zum Kauf auf 14,70 Euro gesunken, würden Transaktionskosten von minus 30 Cent verzeich- net. So können auf dem Papier negative Transaktions- kosten entstehen, obwohl diese mit der Realität wenig zu tun haben. Der BVI empfiehlt seinen Mitgliedern deshalb, dieses Verfahren nicht einzusetzen, sondern stattdessen die Schätzmethode anzuwenden. Die Banken über den Kostenausweis: QR-Code scannen oder www.fponline.de/MIFID119 eingeben  » De facto fließen in den Ex-post-Kostenausweis für das Jahr 2018 die Produktkosten des Kalenderjahres 2017 ein. « Magdalena Kuper, BVI Christian Hammer, NFS Netfonds: „Viele Berater haben Respekt vor dem Ex-post-Kostenausweis.“ 288 www.fondsprofessionell.de | 1/2019 vertrieb & praxis I ex-post-kostenausweis

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